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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - VO/07/244

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Der Energieversorger E-ON / Netz plant den Ersatzneubau einer 380-kV Freileitung vom Umspannwerk Hamburg-Nord (Friedrichsgabe) bis zum Umspannwerk Dollern (Niedersachsen). Anlass sind die gestiegenen Leistungstransporte durch die Windkraft von Nord- und Ostsee sowie der Transit von Energie aus Wasserkraft von Skandinavien in den Süden der Republik.

 

Die neue Freileitung soll genau auf der Trasse und auf den Maststandorten der vorhanden 220-kV Freileitung erfolgen. Ersetzt wird die Leitung von Friedrichsgabe über Quickborn, Borstel-Hohenraden, Kummerfeld, Tornesch, Appen, Moorrege und Heist bis zum Mast 32 in Haseldorf-Altenfeldsdeich. Der Trassenverlauf durch Tornesch stellt sich so dar:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Im Stadtgebiet liegen keine bebauten Grundstücke unter der Leitung, im Straßenzug Schebbel sind jedoch 2 bebaute Grundstücke unmittelbar benachbart:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die bestehenden Maste sehen so aus,                                          die geplanten etwa so

 

 

 

Der Größenvergleich der Skizzen ist nicht maßstäblich.

Der geplante „Donau“-Mast wird die Gesamtbreite der bestehenden Maste nicht überschreiten. Im Normalfall stehen 380-kV-Masten weiter voneinander entfernt als bei der hier vorgesehenen Nutzung vorhandener Standorte. Das führt dazu, dass die Seile nicht so tief wie üblich durchhängen und damit auch weniger Schwingbreite erhalten. Dadurch werden die bestehenden Schutzstreifen eingehalten und die Masthöhe unter 50 m bleiben. Die Maste haben eine geringere Geräuschbildung als die vorhandenen.

 

Nach dem Rückbau der vorhanden Maste werden auf denselben Standorten die neuen Maste  errichtet.

Das Vorhaben wird in 2 Ausbaustufen durchgeführt, die erste Stufe geht von Hamburg-Nord bis zum Umspannwerk Kummerfeld, dann in der zweiten Stufe von dort weiter bis zum Anschlusspunkt Mast 32 an die bestehende 380-kV-Leitung bei Haseldorf. Je Baustufe wird eine Zeit von ca. 10 Monaten kalkuliert, die Realisierung des Vorhabens ist bis zum Jahr 2010 geplant.

 

Auszug aus der Scoping Unterlage von E-ON / Netz:

„Um bereits frühzeitig Aufschluss über konkurrierende Nutzungen, Schutzgebiete sowie über die aktuelle Bedeutung von Natur und Landschaft für verschiedene Möglichkeiten der Trassenführung zu bekommen, wurden im Auftrag der E.ON Netz GmbH Voruntersuchungen durchgeführt und die Ergebnisse mit dem Land Schleswig-Holstein erörtert.

 

Als ein Ergebnis dieser Abstimmungen plant die E.ON Netz GmbH, die vorhandene 220-kV-Leitung zwischen dem ca. 3 km südlich des Umspannwerkes Hamburg/Nord der E.ON Netz GmbH (UW Hamburg/Nord ENE) gelegenen Umspannwerk Hamburg/Nord der Vattenfall Europe Transmission GmbH (UW Hamburg/Nord VET) bis zum Mast 32 (ca. 4,5 km nordöstlich des Elbufers) der vorhandenen 380-kV-Leitung bei Haseldorf durch eine 380-kV-Leitung zu ersetzen.

 

Mit Schreiben vom 05.12.2006 des lnnenministeriums des Landes Schleswig-Holstein wurde der E.ON Netz GmbH mitgeteilt, dass dafür auf die Durchführung eines Raumord­nungsverfahrens verzichtet wird.

 

Diese Entscheidung basiert im Wesentlichen auf folgenden Gründen:

 

·              Die beabsichtigte Netzverstärkungsmaßnahme ist in der sog. DENA-Netzstudie als erforderlich benannt worden.

 

·              Es handelt sich nicht um einen Leitungsneubau, sondern um den Ersatzneubau einer 380-kV-Leitung in der bestehenden Trasse einer 220-kV-Leitung.

 

·              Raumordnerische und landesplanerische Belange können im Planfeststellungsverfahren vorgetragen werden und werden dort ausreichend Berücksichtigung finden. (Abteilung IV 5, Landesplanung und Vermessungswesen, Zeichen IV 543)

Gemäß § 43 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) bedarf eine solche Änderung einer Hochspannungsfreileitung mit einer Nennspannung von 380 Kilovolt der Planfeststellung durch die nach Landesrecht zuständige Behörde. Da das Vorhaben zudem Bestandteil der Anlage 1 des Gesetztes über die Umweltverträglichkeit (UVPG) ist, wird hierzu eine Umweltverträglichkeitsprüfung als unselbständiges Verfahren durchgeführt.

 

Die mit dieser Unterlage vorgelegte Zusammenstellung zum geplanten Ersatzneubau der 380-kV-Freileitung zwischen dem Umspannwerk Hamburg/Nord und Mast 32 bei Hasel­dorf (Schleswig-Holstein) dient der Vorbereitung des Scopingtermins zum Planfeststellungsverfahren. Sie unterbreitet Vorschläge für Untersuchungsräume und Untersu­chungsrahmen der für das Verfahren zu erarbeitenden Umweltverträglichkeitsstudie (UVS). Verfahrensführende Behörde ist der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein in Kiel.

 

Die Ergebnisse der UVS fließen in den Landschaftspflegerischen Begleitplan ein, der ebenfalls im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zu erarbeiten ist.“

 

Am 14. 09. 07 findet ein behördeninterner Scoping-Termin statt, bei dem das Vorhaben vorgestellt und das Verfahren beschrieben wird. Über diesen Termin wird in der Sitzung berichtet. Eine städtische Stellungnahme erfolgt im Planfeststellungsverfahren.

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

 

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