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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/07/251

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A+B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Gemäß § 80 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein hat die Gemeinde unverzüglich eine Nachtragssatzung zum Haushalt zu erlassen, wenn

 

1.      sich zeigt, dass trotz Ausnutzung jeder Sparmöglichkeit ein erheblicher Fehlbetrag entstehen wird und der Haushaltsausgleich nur durch eine Änderung der Haushaltssatzung erreicht werden kann.

 

2.      bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem im Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden müssen;

 

3.      Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen

oder

4.      Beamtinnen, Beamte, Angestellte oder Arbeiterinnen und Arbeiter eingestellt, befördert oder in eine höhere Vergütungsgruppe oder Lohngruppe eingestuft werden sollen und der Stellenplan die entsprechenden Stellen nicht enthält.

 

Neben den bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen, die in einem im Verhältnis zu den gesamten Ausgaben nicht unerheblichen Umfang geleistet werden müssen, machen auch nicht unerhebliche Mehreinnahmen den Erlass einer Nachtragssatzung notwendig.

 

Gemäß § 32 GemHVO muss der Nachtragshaushaltsplan alle erheblichen Änderungen der Einnahmen und Ausgaben, die im Zeitpunkt seiner Aufstellung übersehbar sind, enthalten.

Bereits geleistete oder angeordnete über- und außerplanmäßige Ausgaben brauchen nicht veranschlagt werden; sie sind jedoch im nachfolgenden 1. Nachtragshaushaltsplan berücksichtigt worden.

 

Mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan 2007 schließt der Verwaltungshaushalt in Einnahme und Ausgabe mit einem Volumen von je  17.115.300€ (- 89.100 € ) und im Vermögenshaushalt in Einnahme und Ausgabe mit einem Volumen von je  2.641.000 € (- 107.300 €) ab.

 

 

 

 

 

Verwaltungshaushalt:

 

Die wesentlichen Veränderungen im Verwaltungshaushalt ergeben sich aus dem Einzelplan 4  (Soziale Sicherung) und dem Einzelplan 9 (Steuern, allg. Zuweisungen und allgemeine Umlagen).

 

Bei den Einnahmen sind dementsprechend folgende Veränderungen zu nennen:

 

a) Erstattung aus der Jahresrechnung 2006 der Kindergärten              +              129.800 €

b) Erstattung von Personalkosten von ARGE Hartz IV              -              24.400 €

c) Personalkostenerstattung vom Schulzweckverband              +              9.300 €             

d) Gewerbesteuer              -              500.000 €

e) Gemeindeanteil a.d. Einkommensteuer              +              229.700 €

f) Gemeindeanteil a.d. Umsatzsteuer              +              10.900 €

g) Schlüsselzuweisungen für übergemeindliche Aufgaben              +              9.200 €

h) Zinsen vom Schulverband + Eigenbetrieben              +              71.000 €

i) Zuführung vom Vermögenshaushalt              -              162.400 €             

 

 

Im Bereich der Ausgaben sind folgende wesentliche Positionen hervorzuheben:

 

a) Personalausgaben Sammelnachweis 01              -              184.500 €

b) Gemeindeanteil Sozialhilfe n.d. Asylbewerberleistungsgesetz              -              18.000 €

c) Kosten der freiw. Sozialstaffel für Kindertagesstättenbetreuung              +              32.300 €

d) Zuschuss für DRK-KV für den Kindergarten Ortbrookweg              +              4.200 €

e) Erstattung an den Kreis als örtlichen Sozialhilfeträger              -              12.000 €

f) Unterhaltung der Straßen, Wege und Plätze              +              12.000 €

g) Gewerbesteuerumlage              -              115.500 €

h) Verzinsung Steuernachforderungen              +              11.000 €

             

 

Einnahmen:

 

Geringere Erstattung von Personalkosten von ARGE durch Weggang einer Kraft.

 

Der Ansatz der Gewerbesteuer wird aufgrund des derzeitigen Anordnungssolls (AO-Soll 4.800.000 € bei 6.500.000 € HH-Soll) um 500.000 € verringert.

 

Auf der Basis der Steuerschätzung vom Mai 2007 (siehe auch hierzu Haushaltserlass) können die zu erwartenden Einnahmen aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer entsprechend angehoben werden.

 

 

Ausgaben:

 

Die Neuberechnung der Personalausgaben aufgrund des Jahresabschlusses 2006 sowie der Wegfall des 13. Monatsgehaltes für Beamte machen es möglich, die entsprechenden Haushaltsansätze zu verringern.

 

Bei den zusätzlichen Haushaltsmitteln für den Kindergartenträger DRK Ortbrookweg handelt es sich um Restkosten nach der Einstellung des Betriebes.

 

Für die freiwillige Sozialstaffel der Stadt Tornesch zur Ermäßigung von Kinderbetreuungskosten und für den freiwilligen Zuschuss zur Betreuung durch Tagesmütter sind Mehrkosten in Höhe von 42.300 € einzuplanen.

 

Bei der Position „Erstattung an den Kreis als örtlichen Sozialhilfeträger“ sind geringere Kosten der Unterkunft nach SGB II sowie Nachzahlungen aufgrund der Abrechnung 2006 aufzubringen.

 

Durch Verringerung des zu erwartenden Gewerbesteueraufkommens ist die korrespondierende  Ausgabe-Haushaltsstelle bei einem Umlagesatz von 73% entsprechend anzupassen.

 

 

Vermögenshaushalt:

 

Auch der Vermögenshaushalt weist erhebliche Veränderungen aus. Hierbei sind zunächst bei den Einnahmen insbesondere folgende Positionen zu erwähnen:

 

 

a)      Zuweisung vom Land für Feuerwehr              -              53.000 €

b)      Entnahme aus der allgemeinen Rücklage              -              54.300 €

c)      Zuführung vom Verwaltungshaushalt              -              104.500 €

 

 

Folgende Veränderungen der Ausgaben des Vermögenshaushaltes treten besonders hervor:

 

a)     Investitionszuschuss für Photovoltaikanlagen              +              50.000 €

b)     Umbau- und Sanierungsarbeiten Feuerwehr              -              25.000 €

c)     Sanierungskosten altes Spritzenhaus Esingen              +              25.000 €

d)     Investitionszuschuss an Verein „Holsteiner helfen Holsteiner“              +              1.200 €

e)     Investitionszuschuss an Verein „Uetersener Tafel“              +              2.000 €

f)       Zuführung zum Verwaltungshaushalt              -              162.400 €

 

 

 

 

 

Schlussbetrachtung:

 

Die Veränderungen im Bereich der Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalt des 1. Nachtrages 2007 beruhen zum überwiegenden Teil auf Beschlüssen der Fachgremien oder notwendigen über- und außerplanmäßiger Ausgaben. Im einzelnen verweise ich auf die Erläuterungen zu den Haushaltsansätzen.

 

Eine Kreditaufnahme zur Finanzierung notwendiger Investitionen ist weiterhin nicht erforderlich.

 

Dennoch können alle veranschlagten Investitionsmaßnahmen nur dann in Auftrag gegeben werden, wenn die vorgesehenen Einnahmen tatsächlich und nicht nur rechtlich zur Verfügung stehen. Diese Regelung bleibt weiterhin notwendig, um Vor- und Zwischenfinanzierungen möglichst zu vermeiden, weil ansonsten Kassenkredite den Verwaltungshaushalt unnötig belasten und entsprechend geplante Einnahmen evtl. wegbrechen könnten.

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

 

entfällt

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

 

„Die Ratsversammlung beschließt den von der Verwaltung vorgelegten Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und des 1. Nachtragshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2007 anzunehmen.

 

Der Verwaltungshaushalt wird in Einnahme und Ausgabe

von               17.204.400              auf              17.115.300 €

 

und der Vermögenshaushalt in Einnahme und Ausgabe

nunmehr von               2.748.300 €              auf              2.641.000 € 

festgesetzt.

 

Es werden neu festgesetzt:

 

1.      der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und                                                                   Investitionsförderungsmaßnahmen von               0 €               auf              0 €

(unverändert)

 

2.      der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen                                                           von                935.000 €              auf              185.000 €

3.      der Höchstbetrag der Kassenkredite von               6.000.000 €              auf              6.000.000 €

(unverändert)

 

4.      die Gesamtzahl der im Stellenplan

              ausgewiesenen Stellen von              86,42 Stellen               auf              ? Stellen

 

 

Die Realsteuer-Hebesätze bleiben unverändert.

(wie bisher Grundsteuer A = 270%, Grundsteuer B = 270%, Gewerbesteuer = 310%)

 

 

Dem geänderten Stellenplan 2007 wird  in der vorgelegten Form zugestimmt.“

 

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Anlagen

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