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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/07/254

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Vorbemerkung:              Bedingt durch das Parallelverfahren der 28. F-Planänderung mit dem hier anstehenden B-Plan sind die Stellungnahmen überwiegend identisch. Insoweit unterscheidet sich diese Vorlage nur im Beschlussvorschlag zu E sowie in den wie hier eingerahmten Abschnitten von der Vorlage 07/249 zur 28. F-Planänderung.

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Die B-Planänderung hat öffentlich ausgelegen bis zum 14.09.07.

Die Nachbargemeinden melden keine Anregungen.

Aus der Öffentlichkeit kamen keine Anregungen zur öffentlichen Auslegung, jedoch wurden zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Anregungen gegeben, die hier in die Abwägung einfließen sollen.

Von den Fachbehörden melden Anregungen

§         Staatliches Umweltamt Itzehoe,

§         Wasserverband Pinnau-Bilsbek-Gronau, Borstel-Hohenraden,

§         Forstamt Rantzau, Bullenkuhlen,

§         Kreis Pinneberg, Wasserbehörde,

§         SVG Südholstein Verkehrsservicegesellschaft mbH, Norderstedt (Die Anregung gilt lt. Anschreiben nur dem B-Plan 52, 2. Änderung und Erweiterung, betrifft inhaltlich jedoch gleichermaßen diese F-Planänderung, da deren Aussagen zum ÖPNV in den jeweiligen Begründungen identisch sind)

§         BUND Kreisgruppe Pinneberg.

 

Für die erforderliche Abwägung der Stellungnahmen werden zunächst die Einwender mit ihren Anregungen zitiert (kursiv) und dazu abschnittsweise jeweils die Abwägung vorgeschlagen.

 

Zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung am 19.06.07 wurde von Anliegern des Lindenwegs angeregt, keine Zufahrt vom Schäferweg sowie vom Kleinen Moorweg aus zuzulassen, weil einerseits das Straßenprofil nicht ausreichend sei und andererseits der Lindenweg dadurch noch weiter belastet werde.

 

Abwägungsvorschlag:                            Nach erneuter Abstimmung mit der Betriebsleitung Hellermann-Tyton kann auf die Option einer zusätzlichen Zufahrt verzichtet werden, so dass auch der gesamte Pkw-Verkehr ausschließlich über den Großen Moorweg abgewickelt werden kann.

 

Abwägungsergebnis:                            Die Anregungen werden berücksichtigt.

 

 

Staatliches Umweltamt Itzehoe vom 14.08.07:

Zu der o. a. Änderung nehme ich im Rahmen der von mir zu vertretenden Belange (Immissionsschutz und Naturschutz) wie folgt Stellung:

Immissionsschutz:

Grundsätzlich keine Bedenken. Es ist jedoch durch eine Schallprognose eines unabhängigen anerkannten Lärmsachverständigen die Einhaltung der Immissionsrichtwerte gemäß Nr. 6.1 der TA-Lärm am maßgeblichen Immissionsort nachzuweisen. Eventuell müsste das geplante GE-Gebiet vom Lärm her eingeschränkt oder mit einen flächenbezogenen Schallleistungspegel pro m2 versehen werden. Im einzelnen Baugenehmigungsverfahren ist dann die Einhaltung dieser Werte nachzuweisen.

 

Abwägungsvorschlag:                            Im Zuge der Planung zur 1. Änderung und Erweiterung des B-Plans wurde im August 2003 vom Umweltamt des Kreises ein immissionswirksamer Flächenschallleistungspegel errechnet und im Plan festgesetzt. Diese Festsetzung wurde auf den Erweiterungsbereich der hier anstehenden 2. Änderung und Erweiterung übertragen. Insoweit ist der Forderung Rechnung getragen.

Wirksame Lärmquelle sind die Lkw-Bewegungen auf dem Firmengelände. Da die Lkw-Zufahrten ausschließlich am Großen Moorweg liegen und künftig auch liegen müssen, wird die Planung künftiger Betriebserweiterungen an dieser Vorgabe orientiert bleiben. Mit stetigen Lkw-Bewegungen im hier anstehenden Erweiterungsbereich ist daher nicht zu rechnen. Eine zusätzliche (nochmalige) Lärmprognose ohne konkrete Betriebsplanung macht keinen Sinn.

 

Abwägungsergebnis:                            Die Stellungnahme wird hinsichtlich der Schallprognose nicht berücksichtigt.

 

 

Wasserverband Pinnau-Bilsbek-Gronau, Borstel-Hohenraden, vom 21.08.07:

„ ... bestehen seitens unseres Verbandes keine Bedenken. Wir weisen jedoch darauf hin, dass sicherzustellen ist, dass das Regenrückhaltebecken für dieses Baugebiet die erforderliche Größe hat.“

 

Abwägungsvorschlag:                            In Abhängigkeit konkreter Projektplanung werden folgende Möglichkeiten der Regenwasserentsorgung geprüft: Verlängerung der Regenwasserkanalisation Kleiner Moorweg bis zum Schäferweg, Rückhaltung und Einleitung in das bestehende Netz oder Anschluss an die vorhandene Leitung im Großen Moorweg. In diesem Zuge wird auch die Regenwasserrückhaltung überprüft.

 

Abwägungsergebnis:                            Die Stellungnahme wird berücksichtigt.

 

 

Forstamt Rantzau, Bullenkuhlen, vom14.08.07:

„Südlich angrenzend zum Plangebiet befindet sich Wald im Sinne des Landeswaldgesetzes. Dies habe ich in meiner Anlage grün koloriert dargestellt. Dem mir vorliegenden Planentwurf fehlt meiner Auffassung nach der im Landeswaldgesetz § 24 Abs. 2 geforderte Waldschutzstreifen. Dies bitte ich nachrichtlich nachzutragen. Der angrenzende Wald ist unterdurchschnittlich brandgefährdet und somit ist eine Unterschreitung des Waldschutzstreifens von 30 m mit meinem Einvernehmen zulässig. Der Abstand von Baugrenze zur Waldgrenze sollte allerdings 15 m nicht unterschreiten.“

 

Abwägungsvorschlag:                            Die gesetzlichen Bestimmungen sind einzuhalten, die Auswirkungen auf die Planung minimal, lediglich die Baugrenze ist in jenem Bereich um 2 m zu verschieben.

 

Abwägungsergebnis:                            Die Stellungnahme wird berücksichtigt.

 

 

Kreis Pinneberg, Wasserbehörde, vom 05.09.07:

„Die letzte Stellungnahme der Wasserbehörde hatte folgenden Inhalt:

Es ist zu untersuchen wie die schadlose Ableitung des Niederschlagswassers gewährleistet wird.

Das abfließende Niederschlagswasser aus Gewerbegebieten ist normalverschmutzt und bedarf einer Regenwasserbehandlung. Voraussichtlich ist auch eine Rückhaltung erforderlich.

Im aktuellen Text heißt es: Das Oberflächenwasser wird in das bestehende Entsorgungsnetz eingeleitet.
Es ist dort kein Regenwasserkanal vorhanden. Die Erschließung ist nicht gesichert.  Es sind verbindliche Angaben zur Regenwasserentsorgung erforderlich. Nach Angabe von Frau Köhn besteht ggf. die Möglichkeit den Regenkanal im kleinen Moorweg zu verlängern und über das bestehende RKB/RRB Goldener Stern zu entwässern.“

 

Abwägungsvorschlag:                            In Abhängigkeit konkreter Projektplanung werden folgende Möglichkeiten der Regenwasserentsorgung geprüft: Verlängerung der Regenwasserkanalisation Kleiner Moorweg bis zum Schäferweg, Rückhaltung und Einleitung in das bestehende Netz oder Anschluss an die vorhandene Leitung im Großen Moorweg. In diesem Zuge wird auch die Regenwasserrückhaltung überprüft.

 

Abwägungsergebnis:                            Die Stellungnahme wird berücksichtigt.

 

 

SVG Südholstein Verkehrsservicegesellschaft, Norderstedt, vom 13.09.07:

„Nur eine kurze Anmerkung zu den getroffenen Aussagen:

Hinsichtlich der ÖPNV-Erschließung schlagen wir vor, die  Verkehrsunternehmen, deren Bus- bzw. SPNV-Linien das Plangebiet erschließen, nicht im Einzelnen aufzuführen, da beispielsweise die R60  sowohl von der DB als auch von der NOB bedient wird. So schlagen wir  vor, lediglich den Hamburger Verkehrsverbund herauszustellen:

"Das Plangebiet ist durch die im Rahmen des Hamburger Verkehrsverbundes  (HVV) betriebenen SPNV-Linien R60 Hamburg - Elmshorn (- Itzehoe) und R70  Hamburg - Elmshorn (- Neumünster) sowie die Buslinien 61 Uetersen -  Tornesch, 67 Uetersen - Heidgraben - Tornesch sowie 68 Ellerhoop -  Tornesch an das ÖPNV- und SPNV-Netz der Metropolregion Hamburg  angeschlossen. Die nächstgelegene Haltestelle ist Bf. Tornesch und  befindet sich in einer Entfernung von ca. 1000 m Luftlinie."

 

Abwägungsvorschlag:                            Wird gemacht.

 

Abwägungsergebnis:                            Die Stellungnahme wird berücksichtigt.

 

 

BUND Kreisgruppe Pinneberg vom 13.09.07:

„wie schon bei anderen B-Plänen fehlen auch hier wieder Angaben zu den notwendigen externen Ausgleichsmaßnahmen.

 

Dieser Mangel ist deshalb bedeutsamer, weil offenbar immer noch der seit 2003 angekündigte externe Ausgleich zur Änderung des B-Plans 52 fehlt (das Bauamt konnte mir hierzu jetzt keine Angaben machen). Mit Schreiben vom 13.10.03 hatte die Gemeinde Tornesch den Abwägungsvorschlag zur 1. Änderung mitgeteilt: „die konkrete Fläche wird zeitnah nachgemeldet“ und als Abwägungsergebnis „die Stellungnahme wird zeitnah berücksichtigt“.

 

In der Umweltausschusssitzung vom 24.05.06 hatte Herr Lutz eine Liste über vollzogene und noch durchzuführende externe Ausgleichsmaßnahmen vorgestellt. Danach war unter der lfd. Nr. 19 der Liste zum B-Plan 52/1. Änd. der ca. 0,4 ha große notwendige Flächenausgleich noch nicht vollzogen. Insgesamt fehlte im Mai 2006 nach dieser Liste der Ausgleich für ca. 5 ha Boden und für ca. 2 ha Wald.

 

In den Sitzungen vom 5.02.07 (Bauausschuss) und 7.02.07 (Umweltausschuss) hatte ich nach einer aktuellen Übersicht über die externen Ausgleichsmaßnahmen gefragt und eine Kopie erbeten. Es hieß, eine solche aktuelle Übersicht stehe nicht zur Verfügung.

 

Abwägungsvorschlag:                            Die Äußerungen können derzeit nicht nachvollzogen werden, bei Bedarf kann eine Klärung zur nächsten Sitzung des Bau- und Planungsausschusses herbeigeführt werden. Auswirkungen auf die Planinhalte ergeben sich nicht.

 

Angesichts dieser Situation fordert der BUND eine zeitnahe Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen nicht erst nach Jahren. Im vorliegenden Fall der 2. Änderung des B-Plans 52 sollten bzw. könnten die 0,175 ha Flächenausgleich mit den ca. 0,4 ha aus der 1. Änderung zusammengefaßt werden. Das kann und sollte jetzt geschehen, die Stadt Tornesch sollte alles daran setzten, die erforderlichen Flächen umgehend bereitstellen zu können.

 

Auch die 55 m externer Knick können umgehend angelegt bzw. vorbereitet werden.

 

Abwägungsvorschlag:                            Solche Zusammenfassung am geeigneten Standort wird erfolgen. Da absehbar keine Betriebserweiterung vorgesehen ist, wird wohl auch kein weiteres Zeitdefizit bei der Umsetzung entstehen. Gleiches gilt für die Neuanlage eines Knicks, solange der bestehende Knick nicht entfernt werden muss.

 

Der BUND fordert den Stadtrat auf, anläßlich von neuen B-Plänen nicht nur die Notwendigkeit externer Ausgleichsmaßnahmen zu beschließen, sondern auch die Durchführung der Maßnahmen bei der Verwaltung einzufordern und zu überwachen.

 

Zur Frage der Bewertung der Eingriffe in den Naturhaushalt noch einige Anmerkungen:

Der BUND teilt nicht Ihre Auffassung, der Eingriff sei hinsichtlich der Grundwassersituation als wenig erheblich einzustufen. Sie selbst äußern, dass „die Überbauung von Boden zwangsläufig zu einem Verlust der Bodenfunktionen führt, wozu .... auch die Speicherung von Niederschlagswasser zählt“. „Hierdurch erhöht sich der Oberfiächenwasserabfluss, während die Versickerung unterbunden wird“. Die negativen Folgen vermehrten und beschleunigten Oberfiächenwasserabfiusses sind bekannt.

 

Abwägungsvorschlag:                            Die Aussage ist in der Relation der Planerweiterung zu sehen; selbstverständlich bringt jede Bodenversiegelung solche Folgen mit sich.

 

Der BUND hinterfragt auch die von Ihnen dargelegte Auffassung, durch die Festsetzung .... externer Ausgleichsmaßnahmen (Flächenaufwertungen außerhalb) sind die Umweltfolgen .... als gering zu beurteilen“. Wie können Sie das beurteilen, wenn Sie weder die externe Fläche kennen noch die auf ihr durchzuführende Maßnahme noch den Zeitpunkt der Durchführung?

 

Abwägungsvorschlag:                            In der Vergangenheit sind immer geeignete Flächen mit geeigneten Maßnahmen zum vertretbaren Zeitpunkt gefunden worden und die Stadt ist gewillt, dies auch für die Zukunft fortzuführen. Da auf absehbare Zeit keine konkrete Bauabsicht des Betriebs besteht, ist auch die Zuversicht des vertretbaren Zeitpunkts gerechtfertigt.

 

Der BUND begrüßt Absicht und Versuch, durch vorgezogene Einzelmaßnahmen für Schwalben, Eulen, Falken und Fledermäuse neue Lebensmöglichkeiten schaffen zu wollen. Bedauerlich ist jedoch, dass im Gebiet und um das Gebiet herum die Nahrungshabitate für die Tiere zunehmend verloren gehen werden aufgrund der weiteren Planungen der Stadt Tornesch

Abwägungsvorschlag:                            Die Skepsis in der Aussage wird nicht geteilt, da der Große Moorweg die Grenze zu den Freiflächen des Außenbereichs darstellt und insoweit das Nahrungsangebot auch für die Zukunft gesichert ist.

 

Abwägungsvorschlag:                            Die Stellungnahme insgesamt enthält keine inhaltlichen Änderungsforderungen und ist auf das Planwerk bezogen insoweit berücksichtigt.

 

Die vorgeschlagene Abwägung führt zu folgenden inhaltlichen Änderungen:

§         In der Planzeichnung ist die Grünfläche entlang des Schäferwegs durchgängig festzusetzen. Die textlichen Festsetzungen 13.1 und 13.2 (Zufahrten zum Schäferweg bzw. Kleinen Moorweg) sind ersatzlos zu streichen.

§         In der Begründung sind im Kapitel 4 „Verkehrsflächen und verkehrliche Erschließung“ die letzten beiden Absätze zu streichen und wie folgt zu ersetzen: „Die Erschließung erfolgt wie bisher ausschließlich über den Großen Moorweg.“

§         In der Begründung ist im Kapitel 4 „Verkehrsflächen und verkehrliche Erschließung“ der erste Absatz zu streichen und wie folgt zu ersetzen: „Das Plangebiet ist durch die im Rahmen des Hamburger Verkehrsverbundes (HVV) betriebenen SPNV-Linien R60 Hamburg - Elmshorn (- Itzehoe) und R70  Hamburg - Elmshorn (- Neumünster) sowie die Buslinien 61 Uetersen - Tornesch, 67 Uetersen - Heidgraben - Tornesch sowie 68 Ellerhoop - Tornesch an das ÖPNV- und SPNV-Netz der Metropolregion Hamburg  angeschlossen. Die nächstgelegene Haltestelle ist Bf. Tornesch und  befindet sich in einer Entfernung von ca. 1000 m Luftlinie."

§         In die Planzeichnung ist der Waldschutzstreifen als nachrichtliche Kennzeichnung und Übernahme aufzunehmen, ein entsprechender Hinweis ist in die Begründung aufzunehmen. Im Bereich des Waldschutzstreifens ist die Baugrenze um 2 m nach Norden auf einen Abstand von dann 15 m zum Wald zu verschieben.

§         In der Begründung ist im Kapitel 5 „Ver- und Entsorgung“ der Absatz zum Oberflächenwasser wie folgt zu fassen: „In Abhängigkeit konkreter Projektplanung werden folgende Möglichkeiten der Regenwasserentsorgung geprüft: Verlängerung der Regenwasserkanalisation Kleiner Moorweg bis zum Schäferweg, Rückhaltung und Einleitung in das bestehende Netz oder Anschluss an die vorhandene Leitung im Großen Moorweg. In diesem Zuge wird auch die Regenwasserrückhaltung überprüft. Der Nachweis für eine geordnete Ableitung des Oberflächenwassers ist im Rahmen des nach § 7 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) erforderlichen Erlaubnisverfahrens zu erbringen.“

 

 

Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit                            ./.
2. Kinder- und Jugendbeteiligung              ./.
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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen              ./.
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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

 

„1. Die zu der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des B-Plans 52, 2. Änderung und Erweiterung vorgebrachten Anregungen hat die Stadt mit folgendem Ergebnis geprüft:

berücksichtigt werden die Stellungnahmen von

§         Anliegern des Lindenwegs

§         Forstamt Rantzau, Untere Forstbehörde

§         Kreis Pinneberg, Fachdienst Umwelt, Wasserbehörde

§         SVG Südholstein Verkehrsservicegesellschaft mbH

§         BUND Kreisgruppe Pinneberg

Teilweise berücksichtigt wird die Stellungnahme von

§         Staatliches Umweltamt Itzehoe

 

Die Abwägung aus B der Vorlage wird Beschlussbestandteil. Den Einwendern ist das Ergebnis mitzuteilen.

 

2.  Die Ratsversammlung beschließt den B-Plan 52, 2. Änderung und Erweiterung als Satzung.

 

3.  Die Begründung wird gebilligt.

 

4. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Bebauungsplan 52, 2. Änderung und Erweiterung ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.“

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