Beschlussvorlage - VO/07/281
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag des Schützenvereins Tornesch v. 1954 e. V. auf Bezuschussung der Sanierungsarbeiten in der Schützenhalle vom 02.10.2007
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bürgerbelange
- Bearbeiter:
- Sabine Kählert
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildung
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Vorberatung
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12.11.2007
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen: 1. Umweltverträglichkeit
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Der seit dem 04.10.2007 vorliegende Antrag des Schützenvereins liegt als Anlage bei.
Gemäß gültiger Richtlinien der Stadt Tornesch sind folgende Voraussetzungen für eine Förderung zu erfüllen:
· Der Sportverein muss seinen Sitz in Tornesch haben
· Gefördert werden nur Maßnahmen , die auf vereinseigenen oder gepachteten Grundstücken vorgenommen werden
· Die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein
· Alle anderen Fördermöglichkeiten müssen ausgeschöpft sein
· Es ist sicherzustellen, dass die Anlage noch 25 Jahre für den Nutzungszweck zur Verfügung steht.
Bekanntermaßen hat der Schützenverein Tornesch e. V. seinen Sitz in Tornesch und das Grundstück ist dem Schützenverein von der Stadt Tornesch verpachtet. Der Verein hat zwischenzeitlich die Verlängerung des Pachtvertrages beantragt. Hiergegen liegen keine Einwände vor. Der Schützenverein hat nachgewiesen, dass die Gesamtfinanzierung gesichert ist und erbringt angemessene Eigenleistungen. Darüber hinaus wurde vorrangig ein Antrag auf Förderung beim Landessportverband Schleswig-Holstein gestellt. Dieser hat bereits eine Förderung von 25% der zuwendungsfähigen Kosten in Aussicht gestellt, sofern eine Verlängerung des Pachtvertrages nachgewiesen wird. Zudem hat der Schützenverein seine Vereinsbeiträge regelmäßig, zuletzt zum 01.01.2008 angemessen erhöht, um die finanzielle Leistungsfähigkeit des Vereins zu sichern. Per Kontoauszug vom 04.10.2007 hat der Verein nachgewiesen, dass eine Förderung nach den Richtlinien der Stadt Tornesch unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Situation angemessen ist.
Verwaltungsseitig wird die Förderung der Maßnahme nach gültigen Richtlinien auch unter Berücksichtigung zu erwartenden Energieeinsparung empfohlen.
Die Zahlung des Zuschusses wäre gemäß Richtlinien in einer Summe vorzunehmen.
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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118,9 kB
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