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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/07/302

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Die derzeit geltende Gebührenordnung der Volkshochschule Tornesch ist am 01.01.2005 mit einer Erhöhung der Regelgebühr von 1,50 €  auf 1,70 € in Kraft getreten. Die VHS Tornesch sieht die Notwendigkeit, ab 1.1.08 die Regelgebühr auf 1,90 € und die weiteren Gebühren entsprechend zu erhöhen. Durch die räumlichen Verbesserungen in den letzten 3 Jahren und das qualitativ höhere Angebot, aber auch im Hinblick auf die zukünftige Entwicklung, ist aus folgenden Gründen eine Anpassung gerechtfertigt:

·              Erhöhung der Honorare

Ab dem 1.1.2007 hat die VHS Tornesch die Dozentenhonorare von 15,00 € auf 16,00 € je Unterrichtseinheit (45 Min.) erhöht.  Die Aufstockung war notwendig, da die letzte Steigerung schon mehrere Jahre zurückliegt und sich der Lebenshaltungskostenindex  ebenfalls stetig erhöht. Auch das höherwertige Kursangebot erfordert eine fachliche Kompetenz der Dozentinnen und Dozenten Für fachspezifische und Zertifikatskurse wird schon seit längerem ein höheres Honorar gezahlt, da die Dozenten sonst nicht bereit wären, Kurse durchzuführen. Eine weitere Erhöhung der Honorare ist auch für die kommenden Jahre einzuplanen.

Außerdem konnte durch die Honorarerhöhung  bei Kursen von 7-10 Teilnehmer/innen nach der jetzt gültigen Gebührenordnung im Jahr 2007 nur ein Defizit erwirtschaftet werden.

·              Kleinere Gruppen

Die Entwicklung geht zunehmend dahin, dass sich die Teilnehmeranzahl in den Kursen eher verringert, da die Vielfalt an Kursen durch eine Verbreiterung des Angebotes zunimmt. Von daher sind auch die Gebühren entsprechend zu kalkulieren.

·              Kürzung des Zuschusses

Es ist zu erwarten, dass der von der Stadt Tornesch gezahlte Zuschuss verringert wird und dadurch langfristig ein Ausgleich geschaffen werden muss.

·              Verbesserung der Räume 

Die räumliche Situation und die Ausstattung der Kursräume der VHS Tornesch haben sich den heutigen Standards angepasst und werden in den nächsten Jahren durch die zusätzliche Anmietung von Kursräumen in der Friedrichstr. weiterhin ein nicht unerheblicher Kostenfaktor sein. Aber nur so kann die Volkshochschule die Kundenbindung erhalten und sich mit anderen Weiterbildungseinrichtungen messen.

·              Erhöhte Energiekosten

Einen weiteren finanziellen Aufwand werden die Energiekosten einnehmen. Andere Volkshochschulen im Kreis Pinneberg sind dazu übergegangen, eine "Pauschale" zusätzlich zu den Gebühren zu erheben.

·              Empfehlung des Gemeindeprüfungsamtes

Das Gemeindeprüfungsamt des Kreises Pinneberg hat beim Jahresabschlussgespräch für den Haushalt 2006 empfohlen, den Deckungsgrad der VHS zu erhöhen und vorgeschlagen, eine Gebührenerhöhung vorzunehmen. Der Deckungsgrad betrug im Jahr 2006 ca. 55%.

 

 

 

Zusammenfassung:

Die Gebührenerhöhung liegt durchaus im Rahmen der Sozialverträglichkeit und ist im Vergleich zu den Regelgebühren der anderen Volkshochschulen im Kreis Pinneberg im mittleren Bereich:

VHS Elmshorn/Uetersen: 2,00 €

VHS Pinneberg: 2.00 €

VHS Schenefeld: 1,50 € (+ Grundgebühr von 5,00 €)

VHS Wedel: 1,80 € (+ Verwaltungspauschale ab 6,00 € bei Kursen ab 6 UE)

VHS Bönningstedt: 1,70 €

VHS Halstenbek: 1,90 € ab 12 Teilnehmer/innen

 

Die Gebührenordnung sieht vor, dass sich die Regelgebühr sich um 0,20 € auf 1,90 € erhöht. Es sind feste Gebührensätze für Kurse unter 10 Teilnehmer/innen vorgesehen. Für bestimmte Fachbereiche gelten gesonderte Gebühren. Im Musikbereich hat sich die Gebührenstaffelung bewährt. Die Sondergebühr bietet die Möglichkeit, den Besonderheiten des Einzelfalls sowohl hinsichtlich der Kosten-Leistungskomponente als auch hinsichtlich der Sozialverträglichkeit gerecht zu werden, insbesondere bei arbeits- und kostenintensiven Kursen.

 

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

 

Die Finanzierung ist im Wirtschaftsplan 2008 geregelt.

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

 

Die Ratsversammlung beschließt auf Empfehlung des Finanzausschusses  wie folgt:

 

„Die dieser Vorlage anliegende Gebührenordnung des Eigenbetriebes Volkshochschule Tornesch wird zum 01.01.2008 beschlossen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Gebührenordnung auszufertigen und öffentlich bekannt zu machen.“

 

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Anlagen

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