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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/07/305

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Die Niederschlagwassergebühr beträgt seit dem 01.01.2007 für die ersten 150 m² Niederschlagsfläche 102,00 € und für jeden weiteren m² auf 0,68 €. Die von der WIBERA durchgeführte Nach- und Vorkalkulation der Niederschlagwassergebühr hat ergeben, dass diese Gebühr auf 112,50 € für die ersten 150 m² und für jeden weiteren m² auf 0,75 € angehoben werden muss. Hintergrund ist hier u. a. weiterhin die Gebührenunterdeckung aus Vorjahren in Höhe von 58.579,94 €, die in den nächsten zwei Jahren noch verrechnet werden muss. Zusätzlich ist im nächsten Jahr eine Entschlammung des Regenwasserrückhaltebeckens Koppeldamm erforderlich. Eine vorsichtige Schätzung ergibt hierfür Kosten in Höhe von 100.000,00 €, die in voller Höhe in 2008 als Aufwand zu buche schlägt. Diese Kosten sind somit im nächsten Jahr durch entsprechende Gebühren wieder zu erwirtschaften.

 

Die Schmutzwassergebühr kann unverändert bei 2,20 €/m³ bleiben.

 

Die anliegende 7. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Tornesch (Beitrags- und Gebührensatzung) vom 08. Dezember 1999 enthält die o. g. Veränderungen bei den Niederschlagwassergebühren.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die als Anlage beigefügte 7. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Tornesch (Beitrags- und Gebührensatzung) vom 08. Dezember 1999 zu erlassen.

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

 

entfällt

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

 

"1.              Die der Vorlage anliegende 7. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträ­gen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Tornesch (Beitrags- und Ge­bührensatzung) vom 08.12.1999 wird beschlossen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung auszufertigen und öffentlich bekannt zu machen.

 

  2.              Die Satzung tritt am 01. Januar 2008 in Kraft."

 

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Anlagen

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