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ALLRIS - Vorlage

Schulverband Beschlussvorlage - VO/07/309

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Gemäß § 80 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein ist eine Nachtragssatzung zum Haushalt u.a. zu erlassen, wenn

·         bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem im Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden müssen.

Eine von den beauftragten Architekten Dipl. Ing. H. Neumann + K. Derlich vorgelegte Übersicht über die voraussichtlich noch im Jahr 2007 kassenwirksam werdenden Summen zu den Baukosten der Klaus-Groth-Schule, machen einen Nachtrag notwendig, da die Mittel in dieser notwendigen Höhe bisher nicht eingeplant waren.

 

Mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan schließt der Verwaltungshaushalt 2007 in Einnahme und Ausgabe mit einem Volumen von je 1.559.100,- € (-148.700,- €) und im Vermögenshaushalt in Einnahme und Ausgabe mit einem Volumen von je  10.002.100 € (+ 2.927.100 €) ab.

 

Im Verwaltungshaushalt resultieren die Änderungen in der Hauptsache durch den Wegfall der RST ab August 2007 sowie aus Anpassungen an die tatsächlichen Zahlen.

Im Vermögenshaushalt sind vor allem die Bau- und Planungskosten deutlich höher als im Ursprungsplan veranschlagt. Dies hängt zum einen mit dem Baufortschritt zum anderen mit den in der Verbandsversammlung vom 25.06.07 genehmigten Maßnahmen zusammen. Die Deckung dieser Mehrkosten gelingt trotz erhöhter Ansätze im Bereich der Fördermittel nur durch Aufnahme weiterer Kreditmittel.

 

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

 

entfällt

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

 

Die Verbandsversammlung beschließt wie folgt:

 

„ 1. Die Nachtragshaushaltssatzung wird

im Verwaltungshaushalt in Einnahme und Ausgabe von         1.707.800 € auf              1.559.100 €

und der Vermögenshaushalt in Einnahme und Ausgabe von 7.075.000 € auf              10.002.100 €

festgesetzt.

 

2. Es werden neu festgesetzt:

 

1.      der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und                                                                   Investitionsförderungsmaßnahmen von               5.760.700 €               auf              7.851.300 €

 

2.      der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen                                                           unverändert                                          0 €

 

3.      der Höchstbetrag der Kassenkredite

unverändert                                          1.000.000 €

 

4.      die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen

              unverändert                                          0

 

 

3. Die Verbandsumlage (Baukostenzuschuss) der Trägerkommunen bleibt unverändert:

 

1. Stadt Tornesch                                                                       395.700,00 EUR

2. Stadt Uetersen                                                                      123.600,00 EUR

 

 

4. Die Ermächtigung des Verbandsvorstehers, über- und außerplanmäßige Ausgaben im Sinne des  § 82 Abs. 1 GO zu leisten, wenn ihr Betrag im Einzelfall 50.000 € nicht überschreitet, bleibt unverändert.

 

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Anlagen

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