Schulverband Beschlussvorlage - VO/07/309
Grunddaten
- Betreff:
-
Nachtragshaushalt 2007
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Schulverband Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für allgemeine Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Gunnar Seiler
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Verbandsversammlung Schulverband Tornesch-Uetersen
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Entscheidung
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19.11.2007
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen: 1. Umweltverträglichkeit
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Gemäß § 80 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein ist eine Nachtragssatzung zum Haushalt u.a. zu erlassen, wenn
· bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem im Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden müssen.
Eine von den beauftragten Architekten Dipl. Ing. H. Neumann + K. Derlich vorgelegte Übersicht über die voraussichtlich noch im Jahr 2007 kassenwirksam werdenden Summen zu den Baukosten der Klaus-Groth-Schule, machen einen Nachtrag notwendig, da die Mittel in dieser notwendigen Höhe bisher nicht eingeplant waren.
Mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan schließt der Verwaltungshaushalt 2007 in Einnahme und Ausgabe mit einem Volumen von je 1.559.100,- (-148.700,- ) und im Vermögenshaushalt in Einnahme und Ausgabe mit einem Volumen von je 10.002.100 (+ 2.927.100 ) ab.
Im Verwaltungshaushalt resultieren die Änderungen in der Hauptsache durch den Wegfall der RST ab August 2007 sowie aus Anpassungen an die tatsächlichen Zahlen.
Im Vermögenshaushalt sind vor allem die Bau- und Planungskosten deutlich höher als im Ursprungsplan veranschlagt. Dies hängt zum einen mit dem Baufortschritt zum anderen mit den in der Verbandsversammlung vom 25.06.07 genehmigten Maßnahmen zusammen. Die Deckung dieser Mehrkosten gelingt trotz erhöhter Ansätze im Bereich der Fördermittel nur durch Aufnahme weiterer Kreditmittel.
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Beschlussvorschlag
Zu E: Beschlussempfehlung
Die Verbandsversammlung beschließt wie folgt:
1. Die Nachtragshaushaltssatzung wird
im Verwaltungshaushalt in Einnahme und Ausgabe von 1.707.800 auf 1.559.100
und der Vermögenshaushalt in Einnahme und Ausgabe von 7.075.000 auf 10.002.100
festgesetzt.
2. Es werden neu festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen von 5.760.700 auf 7.851.300
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen unverändert 0
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite
unverändert 1.000.000
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen
unverändert 0
3. Die Verbandsumlage (Baukostenzuschuss) der Trägerkommunen bleibt unverändert:
1. Stadt Tornesch 395.700,00 EUR
2. Stadt Uetersen 123.600,00 EUR
4. Die Ermächtigung des Verbandsvorstehers, über- und außerplanmäßige Ausgaben im Sinne des § 82 Abs. 1 GO zu leisten, wenn ihr Betrag im Einzelfall 50.000 nicht überschreitet, bleibt unverändert.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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