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ALLRIS - Vorlage

Schulverband Beschlussvorlage - VO/07/310-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Der geänderte Haushaltsentwurf ist aus zwei Gründen notwändig:

Nach einer aktuellen Mitteilung des Städtebundes wird die Höhe des Schulkostenbeitrages pro Schüler an Gesamtschulen voraussichtlich nicht wie ursprünglich angenommen auf 1.195,- € pro Schüler, sondern lediglich auf 1.152,- € pro Schüler festgesetzt werden.

Außerdem waren nicht die korrekten Schülerzahlen für die Berechnung des Investitionskostenzuschusses der Städte Tornesch und Uetersen zugrunde gelegt.

Die geänderten Zahlen wurden in den Haushalt eingearbeitet. Zum Ausgleich wurde die Höhe der Zuführung an die Rücklage für Abschreibungen sowie die Höhe der Zuführung zum Verwaltungshaushalt angepasst.

Folgende Haushaltsstellen ändern sich:

 

Nummer

Bezeichnung

Ursprung

Neu

Saldo

Verwaltungshaushalt

 

 

 

1.281000.162000

Schulkostenbeitrag Tornesch

798.200

769.500

-28.700

1.281000.162010

Schulkostenbeitrag Uetersen

354.900

342.100

-12.800

1.281000.162020

Schulkostenbeitrag Umland

99.100

95.600

-3.500

 

Summe Schulkostenbeiträge

 

 

-45.000

1.910000.280000

Zuführung vom VMH

692.500

706.400

13.900

Summe Änderungen Einnahmen VWH

 

 

-31.100

1.281000.660000

Verfügungsmittel

500

400

-100

1.910000.860000

Zuführung zum VMH

131.000

100.000

-31.000

Summe Änderungen Ausgaben VWH

 

 

-31.100

 

 

 

 

 

Vermögenshaushalt

 

 

 

2.281000.362000

Inv.kostenzusch. Tornesch

474.700

485.300

10.600

2.281000.362010

Inv.kostenzusch. Uetersen

148.300

151.600

3.300

 

Summe Investitionskostenzuschüsse

 

13.900

2.910000.300000

Zuführung vom VWH

131.000

100.000

-31.000

Summe Änderungen Einnahmen VMH

 

 

-17.100

2.910000.900000

Zuführung zum VWH

692.500

706.400

13.900

2.910000.912000

Zuführung zur Rücklage

131.000

100.000

-31.000

Summe Änderungen Ausgaben VMH

 

 

-17.100

 

Gleichzeitig ändern sich die entsprechenden Positionen des Finanzplanes und des Investitionsprogramms entsprechend.

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

 

entfällt

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

 

Die Verbandsversammlung beschließt wie folgt:

„1. Die Haushaltssatzung 2008 wird

1.1.              im Verwaltungshaushalt

              in der Einnahme auf    2.037.800 EUR

              in der Ausgabe auf      2.037.800 EUR

              und

1.2.              im Vermögenshaushalt

              in der Einnahme auf    7.066.400 EUR

              in der Ausgabe auf      7.066.400 EUR

festgesetzt.

 

2. Es werden festgesetzt:

 

2.1.              der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen

              und Investitionsförderungsmaßnahmen auf              5.615.500 EUR

2.2.              der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                0 EUR

2.3.              der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                            1.000.000 EUR

2.4.              die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                     0 Stellen

 

3. Die Verbandsumlage (Baukostenzuschuss) für das Haushaltsjahr 2008 beträgt gemäß der in § 13 Abs. 2 der Verbandssatzung genannten Höhe, mithin insgesamt   623.000,00 EUR

Für das Haushaltsjahr 2008 entfallen demnach auf die einzelnen Mitgliedsgemeinden folgende Beträge:

 

 

3.1. Stadt Tornesch              485.333,33 EUR

3.2. Stadt Uetersen              151.666,67 EUR

 

4. Der Verbandsvorsteher wird ermächtigt, über- und außerplanmäßige Ausgaben im Sinne des § 82 Abs. 1 GO zu leisten, wenn ihr Betrag im Einzelfall 50.000,- EUR nicht überschreitet. Die Zustimmung der Verbandsversammlung gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Verbandsvorsteher ist verpflichtet, der Verbandsversammlung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben zu berichten.

5. Dem Finanzplan und dem Investitionsprogramm der Jahre 2007 – 2011 wird zugestimmt.“

 

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