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ALLRIS - Vorlage

Fraktionsantrag der FDP - VO/08/332

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A: Sachbericht

 

 

Der Kreistag hat am 19.12.07 das Folgende beschlossen:

 

„Der Kreis ist bereit, den Bauabschnitt Wischmühlenweg jetzt auszubauen. Ziel muss es dabei sein, dass sich Uetersen mit 10% an den Kosten beteiligt. Eine neue Trassenführung, die Tornesch-Esingen umgeht, wird vom Kreis nur dann gebaut, wenn sich Tornesch mit 10% an den Kosten beteiligt. Die Stadt Tornesch wird aufgefordert, im 1. Quartal verbindlich zu erklären, welche Trassenführung sie aus ihrer Sicht für die optimale hält. Die im HH vorgesehenen 3.000.000 Euro für die K 22 werden solange mit einem Sperrvermerk versehen - Freigabe durch den Hauptausschuss -.“

 

Der Bauausschuss der Stadt Tornesch hat am 03.09.07 das Folgende beschlossen:

 

1.      Die alleinige Fertigstellung der K 22 kann die verkehrliche Situation langfristig in Tornesch nicht lösen. Allenfalls wird hiermit kurzfristig eine leichte Entspannung im Ortskern geschaffen, die bereits in wenigen Jahren wieder aufgebraucht ist. Tornesch besteht deshalb weiterhin darauf, die K 22 erst fertig zu stellen, wenn die Westumgehung Pinnebergs im Bau ist.

 

2.      Die Stadt Tornesch präferiert eine großzügige Südumgehung Torneschs, die auch die Möglichkeit beinhalten sollte, eine weitere Anbindung an die BAB 23 in Höhe der GAB zu realisieren, da die L110 bereits jetzt an ihre Kapazitätsgrenze gelangt ist.

 

3.      Die vom Kreis geplante Vorzugsvariante in offener Bauweise ist für die Stadt Tornesch auf keinen Fall tragbar. Eine denkbare kurzfristig Lösung, die bis zur Realisierung eines vernünftigen Verkehrskonzeptes (siehe Punkte 1 und 2) zum Tragen kommen könnte, wäre der Bau auf der vorgesehenen Trasse in Trogbauweise mit Unterführung unter der L107, um den durchfließenden Verkehr so emissionsarm wie möglich zu gestalten.

 

4.      Der Ausbau der K 22 im Abschnitt Wischmöhlenweg / Große Twiete darf erst begonnen werden, wenn der Bau des Mittelstückes zwischen Großer Moorweg von Hawesko bis zur Pinneberger Straße unumkehrbar begonnen ist.

 

Wir haben unseren Wunsch hinsichtlich der Trassenführung bereits im Beschluss vom 03.09.07 deutlich zum Ausdruck gebracht: „Die Stadt Tornesch präferiert eine großzügige Südumgehung Torneschs.“

Da die südliche Umgehung Esingens ca. 10 Mio. € teurer werden wird als die vom Kreis vorgesehene Variante, halten wir es für fair, dass sich Tornesch und Uetersen  an den Kosten beteiligen. Wir unterbreiten daher den folgenden Beschlussvorschlag:

 

 

Zu B: Stellungnahme der Verwaltung

 

Gemäß Straßen- und Wegegesetz des Landes S.-H. ist der Kreis Träger der Straßenbaulast. Eine Mitfinanzierung durch die Stadt ist daher Kraft Gesetzes nicht vorgesehen.

 

Unter Berücksichtigung, dass die Stadt eine erhebliche Kreisumlage zu tragen hat, wäre eine freiwillige Mitfinanzierung einer Kreisstraße eine außerordentlich ungewöhnliche Maßnahme, die den städtischen Haushalt überbelasten (Kreditaufnahme) würde. Da die südliche Umfahrung keine kostengünstige Maßnahme darstellt, wären die Förderkriterien gem. GVFG nicht gegeben.

 

Der Beschluss des Kreistages wurde der Stadt am 16.01.08 von der Kreisverwaltung übermittelt.

Der Beschluss ist sehr vage formuliert, dass eine fachliche Stellungnahme nicht erfolgen kann.

Der Kreis wird daher gebeten seinen Beschluss zu präzisieren (welche Variante und Kosten?)

 

Die Stadt hatte in ihrem Beschluss eine südliche Umfahrung von Esingen präferiert. Eine Wiederholung dieses Beschlusses ergibt keinen Sinn. Vielmehr müsste der Kreis nach einer detaillierten Bestandsaufnahme des Untersuchungsraumes eine Variantenuntersuchung (Linienbestimmung) für die Südumfahrung unter Berücksichtigung aller technisch, ökologisch und ökonomisch relevanten Aspekte mit Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange in einem Zeitrahmen von ca. 2-3 Jahren durchführen:

-          Verkehrs- und straßenbautechnische Belange,

-          Wasserwirtschaftliche Belange

-          Umweltverträglichkeit; problematisch, da vorh. Trasse zur Verfügung steht

-          Lärmschutz

-          Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach Naturschutzrecht

-          Grunderwerb prüfen, Tausch- u. Ersatzflächen, Flurbereinigung, Erschwernisentschädigungen für längere Transportwege der Landwirtschaft

-          Entwurfsplanung und Kostenberechnung aufstellen (Haushaltsunterlagen)

-          Einleitung des Planfeststellungsverfahrens

 

Die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für eine Einstellung einer Maßnahme in den Haushalt sind erst dann gegeben, wenn die Planung so weit abgestimmt ist, dass Entwurfs- und Kostenunterlagen (HU-Bau) vorliegen und eine Realisierbarkeit (Planfeststellungsbeschluss) in Aussicht steht.

 

Nur die Ratsversammlung ist berechtigt Beschlüsse haushaltsrechtlicher Relevanz zu fassen.

Erst danach kann der Bürgermeister Verpflichtungserklärungen zu Nr.2 des Beschlussvorschlages der FDP-Fraktion abgeben.

 

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

 

entfällt

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

 

1.      Der Bürgermeister wird gebeten, die Verwaltung des Kreises erneut auf den Beschluss des Tornescher Bauausschusses vom 03.09.07 hinzuweisen und hier insbesondere auf den Punkt 2.

2.      Der Bürgermeister wird gebeten, der Kreisverwaltung mitzuteilen, dass sich Tornesch mit 10% höchstens jedoch mit 1,0 Mio. €  an den Ausbaukosten der K 22 beteiligen wird. Diese Zusage gilt nur für den Fall, dass der Ausbau der K 22 gemäß Punkt 2 oder 3 des Beschlusses vom 03.09.07 vorgenommen wird.

3.      Der Bürgermeister wird gebeten, in den nächsten 4 Jahren die erforderlichen Rückstellungen im Haushalt zu bilden.

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Anlagen

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