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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - VO/08/362

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen hatten mit Email vom 24.01.08 folgenden Antrag zur TO

der Sitzung des Bau-PlanA am 04.02.08 gestellt. Wegen Fristüberschreitung konnte der Antrag erst zur März-Sitzung Berücksichtigung finden.

 

 

„Sehr geehrter Herr Hatje, sehr geehrter Herr Borchert,

             

mit der Einladung zum letzten Bauausschuss haben Sie uns den Brief eines Anwohners des Gerberwegs zum Thema „LKW-Verkehr auf dem Gerberweg“ zukommen lassen.

 

Für die Fraktion Bündnis90 / Die Grünen beantrage ich hiermit, dieses Thema auf die Tagesordnung des nächsten Bauausschusses zu setzen.

 

Die Verwaltung möge berichten:

 

-          1.welche Gründe führten im Jahre 2006 zur Freigabe des LKW-Verkehr ?

-          2.wann wurde der Gerberweg zuletzt instandgesetzt ?

-          3.welche Erkenntnisse liegen über den Aufbau (Untergrund) vor ?

-          4..welcher Bauklasse entspricht der Gerberweg ?

-          5.wie hoch würde der prozentuale Anteil eines privaten Anliegers des Gerberwegs

   an den umlagefähigen Kosten sein ?

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Helmut Rahn“

 

 

Stellungnahme der Verwaltung

 

Zu1. Auf Anordnung des Straßenverkehrsamtes des Kreises Pinneberg  in Abstimmung mit 

        dem Landesbetrieb Verkehr (Nieferlassung Itzehoe), der Polizei und der Stadt wurde mit

        der Verkehrsführung von LKW über den Gerberweg eine Lösung gefunden, die den

        Fahrweg und die Betroffenheit von Anliegern im Verhältnis zum Hasweg wesentlich

        reduziert (Minimierungsgebot).

 

Zu2. Der Gerberweg wurde vor rd. 10Jahren instandgesetzt.

 

Zu3. Die Straßenbefestigung besteht aus Asphalt auf teilweiser Feldsteinpflasterung. Nähere

        Erkenntnisse über den Unterbau/Untergrund liegen nicht vor. Im Rahmen des in der Auf-

        stellung befindlichen Straßenkatasters (Stichwort Doppik) werden künftig nähere

        Erkenntnisse vorliegen.

 

Zu4. Eine Einordnung in die derzeitigen Bauklassen ist auf Grund des alten Bauzustandes

        wie bei vielen nicht ausgebauten Straßen nicht möglich. Hinweis: LKW-Verkehr in der

        vorhandenen Anzahl wäre auch in der für Anliegerstraßen niedrigsten Bauklasse V auf-

        nehmbar. Früher wurde für die Bemessung der Bauklasse unter Berücksichtigung der

        Kfz >2,8t zul. Ges.-gew./24h eine aus mehreren Parametern ermittelte Verkehrs-

        belastungszahl (VB) angesetzt. Daraus ergibt sich eine zulässige Anzahl von ca. 10-

        60 Fahrzeugen in 24h. Da die Belastung durch Kfz nicht statisch ist, wird heute ein

        dynamisches Verfahren mit einer bemessungsrelevanten Beanspruchung in äquivalenten

       10-t-Achsübergängen/Nutzungsdauer (i.d.Regel 30 Jahre) angesetzt. Für die Bauklasse

        V sind 0,1-0,3 Mio Achsübergänge zulässig. Bei 30 Jahren Nutzungsdauer und 250

        WTg/a ergibt sich eine Achsenanzahl von 40 St/Tg. Das entspricht bei einem 3-achsigen

        LKW einer Anzahl von 13St/Tg und bei 5-achsigen (Sattelauflieger) 8St/Tg. Bei der

        Bauklasse VI  (Wohnweg) wäre jeweils ca. 1/3 dieser Anzahl zulässig. Das resultiert

       daraus, dass längere Wohnwege auch für Feuerwehrfahrzeuge befahrbar sein müssen

 

Zu5. Nach Ermittlungen des Amtes für Finanzen würden zur Zeit rd. 72% des Beitrages

        auf die Gewerbe- und rd. 28% auf die Wohngrundstücke (7St :~i.M.4%/St) entfallen.

        Die  Anzahl der  Wohngrundstücke, die nicht im Eigentum des Gewerbebetreibers

        stehen, haben und  werden sich voraussichtlich längerfristig reduzieren. Wenn ein Teil

        der Wohngrundstücke künftig zu Gewerbeflächen umgenutzt werden sollte, würde sich

        der  Gewerbeanteil dadurch erhöhen und der Wohnanteil verringern.

 

 

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