Mitteilungsvorlage - VO/08/362
Grunddaten
- Betreff:
-
LKW-Verkehr Gerberweg
-Anfrage der Fraktion B90/GRÜNE-
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Bau- und Umweltamt
- Bearbeiter:
- Peter Borchert
- Beteiligt:
- Büro der Bürgermeisterin
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Kenntnisnahme
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03.03.2008
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen hatten mit Email vom 24.01.08 folgenden Antrag zur TO
der Sitzung des Bau-PlanA am 04.02.08 gestellt. Wegen Fristüberschreitung konnte der Antrag erst zur März-Sitzung Berücksichtigung finden.
Sehr geehrter Herr Hatje, sehr geehrter Herr Borchert,
mit der Einladung zum letzten Bauausschuss haben Sie uns den Brief eines Anwohners des Gerberwegs zum Thema LKW-Verkehr auf dem Gerberweg zukommen lassen.
Für die Fraktion Bündnis90 / Die Grünen beantrage ich hiermit, dieses Thema auf die Tagesordnung des nächsten Bauausschusses zu setzen.
Die Verwaltung möge berichten:
- 1.welche Gründe führten im Jahre 2006 zur Freigabe des LKW-Verkehr ?
- 2.wann wurde der Gerberweg zuletzt instandgesetzt ?
- 3.welche Erkenntnisse liegen über den Aufbau (Untergrund) vor ?
- 4..welcher Bauklasse entspricht der Gerberweg ?
- 5.wie hoch würde der prozentuale Anteil eines privaten Anliegers des Gerberwegs
an den umlagefähigen Kosten sein ?
Mit freundlichen Grüßen
Helmut Rahn
Stellungnahme der Verwaltung
Zu1. Auf Anordnung des Straßenverkehrsamtes des Kreises Pinneberg in Abstimmung mit
dem Landesbetrieb Verkehr (Nieferlassung Itzehoe), der Polizei und der Stadt wurde mit
der Verkehrsführung von LKW über den Gerberweg eine Lösung gefunden, die den
Fahrweg und die Betroffenheit von Anliegern im Verhältnis zum Hasweg wesentlich
reduziert (Minimierungsgebot).
Zu2. Der Gerberweg wurde vor rd. 10Jahren instandgesetzt.
Zu3. Die Straßenbefestigung besteht aus Asphalt auf teilweiser Feldsteinpflasterung. Nähere
Erkenntnisse über den Unterbau/Untergrund liegen nicht vor. Im Rahmen des in der Auf-
stellung befindlichen Straßenkatasters (Stichwort Doppik) werden künftig nähere
Erkenntnisse vorliegen.
Zu4. Eine Einordnung in die derzeitigen Bauklassen ist auf Grund des alten Bauzustandes
wie bei vielen nicht ausgebauten Straßen nicht möglich. Hinweis: LKW-Verkehr in der
vorhandenen Anzahl wäre auch in der für Anliegerstraßen niedrigsten Bauklasse V auf-
nehmbar. Früher wurde für die Bemessung der Bauklasse unter Berücksichtigung der
Kfz >2,8t zul. Ges.-gew./24h eine aus mehreren Parametern ermittelte Verkehrs-
belastungszahl (VB) angesetzt. Daraus ergibt sich eine zulässige Anzahl von ca. 10-
60 Fahrzeugen in 24h. Da die Belastung durch Kfz nicht statisch ist, wird heute ein
dynamisches Verfahren mit einer bemessungsrelevanten Beanspruchung in äquivalenten
10-t-Achsübergängen/Nutzungsdauer (i.d.Regel 30 Jahre) angesetzt. Für die Bauklasse
V sind 0,1-0,3 Mio Achsübergänge zulässig. Bei 30 Jahren Nutzungsdauer und 250
WTg/a ergibt sich eine Achsenanzahl von 40 St/Tg. Das entspricht bei einem 3-achsigen
LKW einer Anzahl von 13St/Tg und bei 5-achsigen (Sattelauflieger) 8St/Tg. Bei der
Bauklasse VI (Wohnweg) wäre jeweils ca. 1/3 dieser Anzahl zulässig. Das resultiert
daraus, dass längere Wohnwege auch für Feuerwehrfahrzeuge befahrbar sein müssen
Zu5. Nach Ermittlungen des Amtes für Finanzen würden zur Zeit rd. 72% des Beitrages
auf die Gewerbe- und rd. 28% auf die Wohngrundstücke (7St :~i.M.4%/St) entfallen.
Die Anzahl der Wohngrundstücke, die nicht im Eigentum des Gewerbebetreibers
stehen, haben und werden sich voraussichtlich längerfristig reduzieren. Wenn ein Teil
der Wohngrundstücke künftig zu Gewerbeflächen umgenutzt werden sollte, würde sich
der Gewerbeanteil dadurch erhöhen und der Wohnanteil verringern.