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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/08/385

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:                            1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Das Thema wurde zuletzt anlässlich einer Bauanfrage im Bau- und Planungsausschuss am 03.03.08 beraten mit dem Ergebnis, im B-Plangebiet auch Häuser im „Toscana-Stil“ zuzulassen.

 

Dazu bedarf es einer vereinfachten Planänderung. Die im B-Plan mit max. 4,5 m festgesetzte Traufhöhe muss aufgehoben werden. Damit können die Gebäude auch im Obergeschoss mit senkrechten Außenwänden errichtet werden.

 

Die Zweigeschossigkeit ist bereits in der rechtskräftigen Planfassung zugelassen und auch die Dachneigung ist dort bereits mit mindestens 25° festgesetzt. Insoweit bedarf es nur der Aufhebung der Traufhöhe, alle anderen Festsetzungen bleiben unverändert fortbestehen.

 

Diese gestalterische Planänderung soll im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden, auf frühzeitige Beteiligungen der Öffentlichkeit sowie der Fachbehörden wird verzichtet, die Änderungsplanung kann gleich zur öffentlichen Auslegung beschlossen werden.

 

Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit               Änderungsinhalt ohne Auswirkungen.
2. Kinder- und Jugendbeteiligung               ./.

 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

Das Planverfahren wird vom hiesigen FD Planung durchgeführt, die Mittel stehen im Haushalt bereit.

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

 

1.  Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans 56 „Wachsbleicherweg“, wie aus dem anliegenden Plan ersichtlich, wird eine 2. vereinfachte Änderung aufgestellt. Planungsziel ist die Aufhebung der festgesetzten Traufhöhe, um mehr Gestaltungsfreiheit für Neubauten zu erreichen.

 

2.  Der anliegende Plan wird Beschlussbestandteil.

 

3.  Die Ausarbeitung der Planung erfolgt durch den hiesigen FD Planung.

 

4.  Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

5. Von der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wird gem. § 13 Abs. 2 BauGB und von einer Umweltprüfung wird gem. § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.

 

6. Der Entwurf des B-Plans 56, 2. vereinfachte Änderung wird mit der Begründung beschlossen und zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Die Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB sind von der Auslegung zu benachrichtigen.

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Anlagen

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