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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/08/388

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:                            1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Zur Standortsicherung der Altonaer Wellpappenfabrik soll nun die planungsrechtliche Ordnung der benachbarten Grundstücke begonnen werden. Es gilt, in dem ca. 8200 m² großen Bereich südlich der Altonaer Straße und westlich des Gärtnerwegs den Übergang von gewerblicher zur wohnbaulicher Nutzung der gegenüberliegenden Straßenseiten zu gestalten. Der genaue Geltungsbereich des B-Plans geht aus der Anlage hervor.

 

Zunächst ist hier die Beschlussfassung zur Planaufstellung gefragt, zu der parallel ein inhaltliches Konzept entwickelt wird, welches in weiterer Sitzung zur Beratung vorgestellt werden soll.

 

 

Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit              wird im Zuge der Umweltprüfung abgearbeitet
2. Kinder- und Jugendbeteiligung                            ./.

 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

Die Ausarbeitung des Entwurfs erfolgt durch den hiesigen FD Planung in Zusammenarbeit mit dem Büro Maysack-Sommerfeld sowie dem Büro Zumholz (Umweltprüfung, grünordnerischer Beitrag), die Mittel stehen im Haushalt bereit.

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

1.  Für das Gebiet südlich der Altonaer Straße in einer Tiefe von ca. 80 m sowie westlich des Gärtnerwegs in einer Tiefe von ca. 70 m, wie aus dem anliegenden Plan ersichtlich, wird ein Bebauungsplan 77 aufgestellt. Planungsziel ist die Bereitstellung von gewerblichen Flächen im Übergang zur wohnbaulichen Nutzung der angrenzenden Quartiere.

 

2.  Der anliegende Plan wird Beschlussbestandteil.

 

3.  Die Ausarbeitung der Planung erfolgt durch den hiesigen FD Planung in Zusammenarbeit mit dem Büro Maysack-Sommerfeld -Stadtplanung-.

 

4.  Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

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Anlagen

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