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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/08/396

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Auch für die DRK-Kindertagesstätte wurde geprüft, ob die Möglichkeit besteht, die vorhandene Hortgruppe an die Johannes – Schwennesen - Schule zu verlagern, um Ressourcen für die Einrichtung einer familienähnlichen Gruppe zu erhalten. Die Argumente, die für eine Verlagerung der Hortgruppe sprechen, wurden bereits in der Vorlage für die AWO-KiTa Lüttkamp dargelegt. Zudem hat sich auch die Schulleitung der Johannes – Schwennesen – Schule sehr für die Einrichtung einer Betreuung an der Schule ausgesprochen. Schon jetzt werden Schulkinder der JSS bei einem Betreuungsbedarf unterhalb des Hortes zur Betreuungsklasse der FRS transportiert.

Das DRK hat mit anliegendem Schreiben vom 03.04.2008 die Bedingungen für die Angebotsveränderung und Verlagerung der Hortgruppe einschließlich Kostenkalkulation dargelegt.

 

Verlagerung der Hortgruppe an die Johannes – Schwennesen – Schule

 

Anders als in der AWO-KiTa Lüttkamp bleibt auch der künftige Hort an der Schule eine Einrichtung nach Kindertagesstättengesetz, so dass Beiträge und auch die Kreissozialstaffel unter der Trägerschaft des DRK weiterhin Anwendung finden. Deshalb war auch eine Besichtigung des für die Hortbetreuung zu nutzenden Schulraumes zusammen mit der Kindergartenaufsicht  vorzunehmen. Die notwendigen baulichen Veränderungen einschließlich Beschaffung einer Geschirrspülmaschine werden sich voraussichtlich im Rahmen von 5.000,-- € bewegen. Genauere Kostenkalkulationen konnten aufgrund der Kürze der Zeit nicht erstellt werden. Wie in dem Schreiben des DRK-Kreisverbandes ausgeführt, sind noch Einzelpunkte zu klären. Grundsätzlich hat jedoch die Kindergartenaufsicht die Zustimmung zur Verlagerung der Hortgruppe erteilt.

 

Schaffung von zusätzlichen Krippenplätzen

 

Durch die Verlagerung der Hortgruppe besteht die Möglichkeit weitere Krippenplätze zu schaffen. Die Einrichtung einer Krippengruppe (10 Plätze) setzt jedoch den Anbau eines weiteren Schlafraumes voraus. Unabhängig davon, dass die Baumaßnahme kaum bis 01.08.2008 abzuschließen sein wird, würde diese eine Einigung in der Rückübertragung des Gebäudes an die Stadt Tornesch voraussetzen. Deshalb wird verwaltungsseitig in einem ersten Schritt die Einrichtung einer Familiengruppe empfohlen. Die Familiengruppe soll eine ganztägige Betreuung für 5 Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren und 10 Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren anbieten. Der bereits für die bestehende Krippengruppe eingerichtete Schlafraum wird um 5 weitere Schlafplätze erweitert. Als Ausweichraum soll zusätzlich ein angrenzender Nebenraum genutzt werden. Mit dieser Regelung erklärte sich die Kindergartenaufsicht einverstanden. Weitere einmalige Kosten für die Neueinrichtung sind der Aufstellung des DRK-Kreisverbandes in der Alternative II zu entnehmen. Die ermittelten Gesamtkosten in Höhe von 20.350,-- € wären einmalig in den Haushalt einzustellen. Nach dem Entwurf der Richtlinie des Landes zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 bis 2013 durch Kreise und kreisfreie Städte“ werden Maßnahmen zur Umwandlung bestehender Kindertageseinrichtungen, für die keine Architekten- und Ingenieurleistungen erforderlich sind max. mit 2.000,--€ je Platz gefördert, wobei die Zuwendungshöhe 66,66% der tatsächlich zuwendungsfähigen Ausgaben nach DIN 276 ( ohne Kostengruppen 100) nicht übersteigen darf. Leider ist die Richtlinie nach dem am 31.03.2008 abgelaufenen Anhörungsverfahren noch nicht in Kraft gesetzt worden. Erst nach Inkrafttreten kann eine genaue Aussage über zu erwartende Zuschüsse getroffen werden.

 

Entwicklung der laufenden Betriebskosten nach Verlagerung der Hortgruppe und Einrichtung einer Familiengruppe

 

Das DRK hat für die Einrichtung einer Familiengruppe zusätzliche Betriebskosten in Höhe von 39.100,-- € ermittelt, die von der Stadt Tornesch zu tragen wären. Hinzu kämen ggfs. noch Kosten, die aus der Auslagerung der Hortgruppe entstehen können. Hier sei insbesondere an die noch zu klärenden Fragen der Seite 2 des Schreibens des DRK erinnert. 

Darüber hinaus wird die Kindergartenaufsicht alle Veränderungen in eine neue Personalbedarfermittlung einarbeiten und mit Erstellung der Betriebserlaubnis für die Kindertagesstätte wird deutlich werden, ob noch Personalbedarf besteht.

 

Verlängerung des Trägervertrages

 

Der Trägervertrag hat derzeit eine Laufzeit vom 01.01.2008 bis 30.06.2010 mit einer Option auf Verlängerung, sofern einer Rückübertragung des Gebäudes an die Stadt Tornesch und eine weitere Reduzierung der Verwaltungskosten vereinbart werden kann. Sollte die Familiengruppe eingerichtet werden, erfordert dies bei Neuaufnahme von Kindern mindestens 3 Jahre Planungssicherheit. Dem Schreiben des DRK und auch den letzten Telefonaten ist zu entnehmen, dass offensichtlich eine Meinungsänderung eingetreten ist. Die Gebäuderückübertragung scheint nunmehr verhandelbar, wird jedoch nicht kurzfristig bis zur Einrichtung der Krippengruppe abzuwickeln sein. Somit wäre eine Verlängerung des Trägervertrages mindestens bis 30.06.2011 erforderlich.

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

1.      Der Verlagerung der Hortgruppe an die Johannes – Schwennesen – Schule zum 01.08.2008 wird zugestimmt. Die für die notwendigen Umbauten des Klassenraumes erforderlichen Mittel werden einmalig im Nachtragshaushalt 2008 bereit gestellt.

2.      In der DRK-Kindertagesstätte wird zum 01.08.2008 eine Familiengruppe eingerichtet. Hiermit werden 5 weitere Krippenplätze in der Stadt Tornesch geschaffen. Die hierfür entstehenden Mehrkosten in Höhe von anteilig rd. 16.300,-- € werden im Nachtragshaushalt 2008 bereit gestellt. Zusätzlich werden einmalig die erforderlichen Mittel für die notwendigen Umbauten innerhalb der Kindertagesstätte gem. Aufstellung im Nachtragshaushalt 2008 bereitgestellt.

3.      Sofern die Verhandlungen bezüglich der Übertragung des Gebäudes zwischen der Stadt Tornesch und dem DRK-Kreisverband nicht abgeschlossen sein sollten, wird einer Verlängerung des Trägervertrages vorerst bis zum 30.06.2011 zugestimmt.

 

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Anlagen

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