Beschlussvorlage - VO/08/414
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl des/der ersten und zweiten Stellvertreter/in des Bürgermeisters (§ 57 e GO), Ernennung und Vereidigung (§ 58 GO)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Büro der Bürgermeisterin
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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10.06.2008
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen: 1. Umweltverträglichkeit
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Das Wahlverfahren ist das gleiche wie bei der Wahl des/der Vorsitzenden und der Stellvertreter/innen der Gemeindevertretung.
Das Vorschlagsrecht für die/den 1.Stellvertreter/in des Bürgermeisters hat die SPD-und die CDU Fraktion. Die SPD hat Ratsherrn Klaus Früchtenicht vorgeschlagen, die CDU unterbreitet keinen Vorschlag. In Städten führt der 1. Stellvertreter des Bürgermeisters die Amtsbezeichnung Erster Stadtrat.
Das Vorschlagsrecht für die/den 2. Stellvertreter/in des Bürgermeisters hat je nach Wahl des 1. Stellvertreters die CDU- oder die SPD-Fraktion. Die CDU hat Ratsherrn Arnold Hatje vorschlagen, die SPD macht keinen Vorschlag.
Geheime Wahl ist auf Verlangen einer/s Gemeindevertreters/in durchzuführen.
Die Stellvertreter werden nach der Wahl durch den Bürgermeister zu Ehrenbeamten ernannt und durch den/die Vorsitzende/n der Ratsversammlung vereidigt.
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt