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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/08/416

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Laut Hauptsatzung der Stadt Tornesch sind nachstehende ständige Ausschüsse zu besetzen:

·         Hauptausschuss

·         Finanzausschuss

·         Bau- und Planungsausschuss

·         Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildungswesen

·         Umweltausschuss

·         Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung

 

Die Mitglieder sind nach dem Meiststimmenverfahren (§ 40 Abs. 3 GO) zu wählen, gewählt ist demnach, wer die meisten Stimmen (nur Ja-Stimmen und Enthaltungen) erhält.

 

Auf Verlangen einer Fraktion ist die Verhältniswahl (§§ 46 Abs. 1, 40 Abs. 4 GO) durchzuführen. Dazu stellen die Fraktionen Listen auf, über die abgestimmt wird. Die Verteilung der Ausschusssitze erfolgt dann über die Teilung der Stimmen, die der jeweilige Listenvorschlag erhalten hat. Über die Zuteilung der letzten Wahlstelle entscheidet bei gleicher Höchstzahl das Los, das die oder der Vorsitzende der Ratsversammlung zieht.

 

Die Teilung der Höchstzahlen ergibt folgendes Bild:

 

                            CDU                            SPD                            GRÜNE              FDP

: 1                            71                            71                            52                            43

: 2                            3,54                            3,54                            2,55                            2

: 3                            2,336                            2,336                            1,66                            1,33

: 4                            1,75                            1,75                            1,25                            1

 

Ohne die Bildung von Zählgemeinschaften ergibt sich folgende Ausschussbesetzung (Neuner-Ausschüsse) nach d´Hondt:

 

              CDU:  3 Sitze, SPD  3 Sitze, B90/GRÜNE  2 Sitze, FDP 1 Sitz.

 

Bei Einigkeit unter den Fraktionen wird für die Wahl der Ausschussmitglieder und die Stellvertreter/innen in einem Wahlgang (en bloc) gewählt.

 

Die Ausschussvorsitzenden und ihre Stellvertreter werden von der Ratsversammlung gewählt. Den Fraktionen steht das alleinige Vorschlagsrecht in der Reihenfolge der Höchstzahlen ihrer Sitze zu und bestimmen, für welchen Ausschuss sie das Vorschlagsrecht in Anspruch nehmen (Zugriffsverfahren). Bei gleicher Höchstzahl entscheidet über die Reihenfolge das Los, das die oder der Vorsitzende der Gemeindevertretung zieht. Das Wahlverfahren richtet sich nach § 39 Abs. 1 GO (Beschluss). Gewählt ist demnach die vorgeschlagene Person, wenn auf sie mehr Ja- als Nein-Stimmen entfallen. Stimmenenthaltungen zählen nicht mit. Auch die Ausschussvorsitzenden und deren Stellvertreter/innen können bei Einigkeit en bloc gewählt werden.

 

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

 

„1. Die Ratsversammlung wählt die Mitglieder und die stellvertretenden Mitglieder der ständigen Ausschüsse laut Anlage.

 

2. Die Ratsversammlung wählt die Vorsitzenden und stellvertretenden Ausschussvorsitzenden der ständigen Ausschüsse laut Anlage.“

 

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Anlagen

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