Beschlussvorlage - VO/08/416
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl von Mitgliedern der Ausschüsse gem. § 6 Abs. 1 der Hauptsatzung (§ 46 GO) und Wahl der Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden der Ausschüsse
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Büro der Bürgermeisterin
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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10.06.2008
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen: 1. Umweltverträglichkeit
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Laut Hauptsatzung der Stadt Tornesch sind nachstehende ständige Ausschüsse zu besetzen:
· Hauptausschuss
· Finanzausschuss
· Bau- und Planungsausschuss
· Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildungswesen
· Umweltausschuss
· Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung
Die Mitglieder sind nach dem Meiststimmenverfahren (§ 40 Abs. 3 GO) zu wählen, gewählt ist demnach, wer die meisten Stimmen (nur Ja-Stimmen und Enthaltungen) erhält.
Auf Verlangen einer Fraktion ist die Verhältniswahl (§§ 46 Abs. 1, 40 Abs. 4 GO) durchzuführen. Dazu stellen die Fraktionen Listen auf, über die abgestimmt wird. Die Verteilung der Ausschusssitze erfolgt dann über die Teilung der Stimmen, die der jeweilige Listenvorschlag erhalten hat. Über die Zuteilung der letzten Wahlstelle entscheidet bei gleicher Höchstzahl das Los, das die oder der Vorsitzende der Ratsversammlung zieht.
Die Teilung der Höchstzahlen ergibt folgendes Bild:
CDU SPD GRÜNE FDP
: 1 71 71 52 43
: 2 3,54 3,54 2,55 2
: 3 2,336 2,336 1,66 1,33
: 4 1,75 1,75 1,25 1
Ohne die Bildung von Zählgemeinschaften ergibt sich folgende Ausschussbesetzung (Neuner-Ausschüsse) nach d´Hondt:
CDU: 3 Sitze, SPD 3 Sitze, B90/GRÜNE 2 Sitze, FDP 1 Sitz.
Bei Einigkeit unter den Fraktionen wird für die Wahl der Ausschussmitglieder und die Stellvertreter/innen in einem Wahlgang (en bloc) gewählt.
Die Ausschussvorsitzenden und ihre Stellvertreter werden von der Ratsversammlung gewählt. Den Fraktionen steht das alleinige Vorschlagsrecht in der Reihenfolge der Höchstzahlen ihrer Sitze zu und bestimmen, für welchen Ausschuss sie das Vorschlagsrecht in Anspruch nehmen (Zugriffsverfahren). Bei gleicher Höchstzahl entscheidet über die Reihenfolge das Los, das die oder der Vorsitzende der Gemeindevertretung zieht. Das Wahlverfahren richtet sich nach § 39 Abs. 1 GO (Beschluss). Gewählt ist demnach die vorgeschlagene Person, wenn auf sie mehr Ja- als Nein-Stimmen entfallen. Stimmenenthaltungen zählen nicht mit. Auch die Ausschussvorsitzenden und deren Stellvertreter/innen können bei Einigkeit en bloc gewählt werden.
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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21,8 kB
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