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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/08/437

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Die neue Vertretung hat nach Vorprüfung  durch einen von ihr gewählten Ausschuss über die Gültigkeit der Wahl sowie über Einsprüche in folgender Weise zu entscheiden:

 

1.              War eine Vertreterin oder ein Vertreter nicht wählbar, so ist ihr oder sein Ausscheiden anzuordnen.

2.              Sind bei der Vorbereitung der Wahl oder bei der Wahlhandlung Unregelmäßigkeiten vorgekommen, die das Wahlergebnis im Wahlkreis oder die Verteilung der Sitze aus den Listen im Einzelfall beeinflusst haben können, so ist die Wahl der Entscheidung entsprechend zu wiederholen (§ 41 GKWG).

3.              Ist die Feststellung des Wahlergebnisses fehlerhaft, so ist sie aufzuheben und eine neue Feststellung anzuordnen (§ 42 GKWG).

4.              Liegt keiner der unter Nummer 1 bis 3 genannten Fälle vor, so ist die Wahl für gültig zu erklären.

 

Der Wahlprüfungsausschuss ist in der ersten Sitzung der neuen Vertretung zu wählen (§ 66 Abs. 1 GKWO). Der Ausschuss macht der Vertretung einen Vorschlag über den von ihr im Wahlprüfungsverfahren zu fassenden Beschluss.

Die Vertretung soll ihre Entscheidung unverzüglich, möglichst bereits in der zweiten Sitzung treffen.

 

Der Gemeindewahlleiter hat das Ergebnis der Gemeindewahl in der Sitzung des Gemeindewahlausschusses am 26. Mai 2008 verkündigt, die Veröffentlichung in den Uetersener Nachrichten erfolgte am 31. Mai 2008.

Einsprüche gegen die Gemeindewahl wurden bislang nicht erhoben, die Frist endet am 01. Juli 2008. Die Vorprüfung hat keine Unregelmäßigkeiten bei der Vorbereitung und Durchführung der Gemeindewahl 2008 ergeben.

 

 

 

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

 

"Der Wahlprüfungsausschuss empfiehlt der Ratsversammlung nachstehende Beschlussfassung;

die Ratsversammlung fasst folgenden Beschluss:

 

 

1.              Alle Vertreter/innen waren wählbar.

2.              Bei der Vorbereitung der Wahl oder bei der Wahlhandlung sind keine Unregelmäßigkeiten vorgekommen, die das Wahlergebnis im Wahlkreis oder die Verteilung der Sitze aus den Listen im Einzelfall beeinflusst haben.

3.              Die Feststellung des Wahlergebnisses ist nicht fehlerhaft.

4.              Nach Vorprüfung des von der Ratsversammlung gewählten Wahlprüfungsausschusses erklärt die Gemeindevertretung die Gemeindewahl 2008 für gültig."

 

 

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