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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/08/438

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                            2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Das Thema wurde zuletzt besprochen im Bau- und Planungsausschuss am 13.11.07 unter TOP Auftragsvergaben.

Zusammengefasst ist festzuhalten:

§         Der Geltungsbereich des Wettbewerbs soll die wohnbauliche Entwicklung für die nächsten Jahrzehnte bereitstellen (s. Anlage Wettbewerbsbereich)

§         Der Bereich soll so strukturiert werden, dass der unterschiedliche Bedarf an Wohnformen für Familien, Senioren, Singles abgedeckt und sinnvoll gemischt ist und Tornesch neben dem Standortvorteil in der Region konkurrenzlos attraktiver Platz zum Leben wird.

§         Die aktuellen gesellschaftlichen Themen der Umwelt und Energie sollen planerisch aufgegriffen und so konzeptioniert werden, so dass in der Gesamtheit nachhaltige Lösungen realisiert werden können.

 

Der Wettbewerb wird durchgeführt nach den GRW 1995 (Grundsätze und Richtlinien für Wettbewerbe auf den Gebieten der Raumplanung, des Städtebaues und des Bauwesens –GRW 1995-, novellierte Fassung vom 22.12.2003 vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen). Für die Wettbewerbsbegleitung konnte Herr Matthias Baum gewonnen werden, der bei der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein das Thema Wettbewerbe betreut und über reichhaltige Erfahrung bei der Durchführung verfügt.

 

Die Gespräche mit Herrn Baum führen zu dem Ergebnis, dass verwaltungsseitig hier als Wettbewerbsart vorgeschlagen wird:

§         offener, zweistufiger Wettbewerb

Das bedeutet, dass in den einschlägigen Fachmedien die Auslobung des städtebaulichen Wettbewerbs mit Aufgabenstellung veröffentlicht wird und alle Interessierten teilnehmen können (offener Wettbewerb). Eingereicht werden zunächst gröbere Skizzen, von denen die 10 besten vom Preisgericht für die zweite, vertiefende Stufe ausgewählt werden. Aus den 10 weiterentwickelten Wettbewerbsarbeiten wird dann vom Preisgericht die Rangfolge mit Ankäufen entschieden.

 

Das gewählte Verfahren bietet den Vorteil, dass alle Interessierten sich der Aufgabe stellen können, ohne gleich personal- und kostenintensiv einsteigen zu müssen, für die auslobende Stadt ergibt sich der Vorteil, dass alle Büros ihre Ideen gleich am Thema orientiert präsentieren und dadurch eine qualifizierte Auswahl zur Entwurfsvertiefung getroffen werden kann.

 

Das Preisgericht setzt sich nach den Richtlinien für Wettbewerbe aus 5 Fachpreisrichtern (Fachleute) und 4 Sachpreisrichtern (Kommunalpolitik) zusammen. Jede im Rat vertretene Fraktion entsendet ein Mitglied. Sinnvoll scheint, dass die Sachpreisrichter aus den Mitgliedern des Bau- und Planungsausschusses gewählt werden, da aus dem Preisträgerentwurf der entsprechende B-Plan entwickelt wird, der in jenem Ausschuss zu beraten sein wird. Nach den Richtlinien muss das Preisgericht mehrheitlich von Fachpreisrichtern besetzt sein, insoweit ergibt sich die Konstellation wie in der Auslobung unter Pkt. 12 vorgesehen (s. Anlage Auslobung).

 

Zur Sitzung sollten Sachpreisrichter sowie deren Vertreter von den Fraktionen benannt werden.

 

Die Auslobung zum Wettbewerb wird in der Anlage in den wesentlichen Inhalten zitiert, die nach GEW-Richtlinie erforderlichen Formalien werden lediglich mit der Überschrift genannt. Die gesamte Auslobung wird den Sachpreisrichtern sowie deren Vertretern nach Fertigstellung zugesandt.

 

Der Wettbewerb soll im Dezember 08 abgeschlossen werden.

 

Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit                                          ./.
2. Kinder- und Jugendbeteiligung                            ./.

 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

Die Mittel für die Durchführung des Wettbewerbs stehen im Haushalt bereit.

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

Die Ratsversammlung nimmt den anliegenden Teil der Auslobung, den Geltungsbereich für den Wettbewerb sowie die Besetzung des Preisgerichts zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des Wettbewerbs.

 

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Anlagen

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