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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/08/439

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                            2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Mit dem Beschluss zur Aufstellung des B-Plans 75 „westlich der Wilhelmstraße“ wird gleichzeitig ein Teilbereich des rechtskräftigen B-Plans 11 „Pommernstraße“ überplant (s. Anlage Geltungsbereich). Da sich zwei Satzungen nicht überdecken dürfen, muss als Folge der überdeckte Teilbereich des B-Plans 11 aufgehoben werden. Das Aufhebungsverfahren läuft parallel zum Aufstellungsverfahren des B-Plans 75.

 

 

Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit                                          entfällt, wird für den Teilbereich durch B-Plan 75 ersetzt.
2. Kinder- und Jugendbeteiligung                            ./.

 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen                            Die Aufhebung wird durch den hiesigen FD Planung vorgenommen, die Mittel stehen im Haushalt bereit.
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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

1.  Für das Gebiet westlich der Wilhelmstraße in einer Tiefe von ca. 80 m und nördlich der Pommernstraße in einer Tiefe von ca. 30 m sowie südlich der Pommernstraße in einer Tiefe von ca. 50 m, wie aus dem anliegenden Plan ersichtlich, wird die Teilaufhebung des Bebauungsplans 11 aufgestellt. Planungsziel ist die planungsrechtliche Ordnung des Bereichs durch den B-Plan 75.

 

2.  Der anliegende Plan wird Beschlussbestandteil.

 

3.  Die Ausarbeitung der Planung erfolgt durch den hiesigen FD Planung.

 

4.  Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Anlagen

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