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ALLRIS - Vorlage

Schulverband Beschlussvorlage - VO/08/460

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Gemäß § 80 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein ist eine Nachtragssatzung zum Haushalt u.a. zu erlassen, wenn bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem im Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden müssen.

Im Bereich des Verwaltungshaushaltes fallen die Schulkostenbeiträge deutlich geringer aus, als ursprünglich veranschlagt. Das Bildungsministerium hat seinerzeit höhere Beträge avisiert als die nunmehr gültigen. Dadurch verringern sich die geplanten Einnahmen im Verwaltungshaushalt um 299.000,- €.

Im Bereich der Schülerbeförderungskosten sind durch rückwirkende Änderung der Schülerberderungssatzung des Kreises Pinneberg ebenfalls weniger Einnahmen zu erwarten. Zudem wurden bereits eingegangene Beträge teilweise erstattet.

Neben einigen kleineren Korrekturen, die lediglich Anpassungen an die tatsächlichen Verhältnisse darstellen, sind bei den Kosten für die bauliche Unterhaltung und bei den Stromkosten noch deutliche Änderungen zu verzeichnen. Die Stromkosten konnten deutlich nach unten korrigiert werden, da eine Guthabenerstattung in Höhe von etwa 28.000,- € erfolgt ist. Die Kosten für die bauliche Unterhaltung liegen deutlich höher als geplant. Dies ist die Folge vieler einzelner notwendiger Maßnahmen.

Zur Deckung des Finanzbedarfs wird die im letzten Jahr vorsorglich eingerichtete Rücklage herangezogen.

 

Im Vermögenshaushalt muss aufgrund des guten Baufortschrittes der Ansatz für die Bau- und Planungskosten erhöht werden. Neben dem Rest der Rücklage dienen weitere Kreditmittel zur Deckung des Finanzbedarfs.

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

 

entfällt

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

 

Die Verbandsversammlung beschließt wie folgt:

 

„ 1. Die Nachtragshaushaltssatzung wird

im Verwaltungshaushalt in Einnahme und Ausgabe von        2.037.800 € auf  2.106.800 €

und der Vermögenshaushalt in Einnahme und Ausgabe von 7.066.400 € auf 8.981.100 €

festgesetzt.

 

2. Es werden neu festgesetzt:

 

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und                                                                   Investitionsförderungsmaßnahmen von                                           5.615.500 €               auf              6.978.000 €

 

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen                                                                                                                                                                        von                                          0 €              auf              360.000 €

 

der Höchstbetrag der Kassenkredite

unverändert                                                                                                                1.000.000 €

 

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen

              unverändert                                                                                                                0

 

 

3. Die Verbandsumlage (Baukostenzuschuss) der Trägerkommunen bleibt unverändert:

 

1. Stadt Tornesch                                                                       485.333,33 EUR

2. Stadt Uetersen                                                                      151.666,67 EUR

 

 

4. Die Ermächtigung des Verbandsvorstehers, über- und außerplanmäßige Ausgaben im Sinne des  § 82 Abs. 1 GO zu leisten, wenn ihr Betrag im Einzelfall 50.000 € nicht überschreitet, bleibt unverändert.“

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Anlagen

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