Beschlussvorlage - VO/08/466
Grunddaten
- Betreff:
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B-Plan 68, 1. Änderung und Erweiterung "südwestlich der Friedrichstraße"
- Aufstellungsbeschluss, Entwurfs-und Auslegungsbeschluss -
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Umweltamt
- Bearbeiter:
- Claudius Oppermann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Entscheidung
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03.09.2008
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen: 1. Umweltverträglichkeit
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Der B-Plan wurde am 20.02.08 rechtsverbindlich. Wesentlicher Planungsinhalt ist die Errichtung von bis zu 3 Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage. Die Erschließung ist von der Friedrichstraße aus vorgesehen und liegt direkt gegenüber dem Pappelweg.
Nun will die Baugenossenschaft Adlershorst das Grundstück übernommen und hat den Bau zweier Mehrfamilienhäuser beantragt, die jedoch über das Adlershorstgelände vom Grevenberg aus erschlossen werden sollen. Die Bauaufsicht des Kreises wird eine Baugenehmigung erst erteilen, wenn der B-Plan die geänderte Erschließung beinhaltet.
Außerdem soll die Baugrenze in Richtung Friedrichstraße verschoben werden, weil die dort vorgesehene Rampe zur Tiefgarage dann entbehrlich wird und die Mehrfamilienhäuser vor der Westseite mehr Gartenfläche erhalten sollen. Weitere Änderungen werden nicht erforderlich. Der verbleibende Erschließungsteil von der Friedrichstraße soll als Rettungsweg und für die Kundschaft von Arzt und Friseur bestehen bleiben.
Die neue Erschließung führt von der Straße Am Grevenberg über das private Gelände zum Bauort und wird deshalb als mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zugunsten der Anlieger festgesetzt, bleibt also private Erschließung.
Der Entwurf wird zur Sitzung vorgestellt.
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit Die Planung wird im Verfahren nach § 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) betrieben, die Umweltauswirkungen sind in einer Vorprüfung abgearbeitet und als nicht erheblich eingestuft. Auf eine Umweltprüfung mit Umweltbericht kann daher verzichtet werden.
2. Kinder- und Jugendbeteiligung ./.
Beschlussvorschlag
Zu E: Beschlussempfehlung
1. Für das Gebiet südwestlich einer Bautiefe der Friedrichstraße gegenüber dem Pappelweg bis zur Straße Am Grevenberg, wie aus dem anliegenden Plan ersichtlich, wird eine 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans 68 aufgestellt. Planungsziel ist die Bereitstellung einer zusätzlichen Erschließungsmöglichkeit.
2. Der anliegende Plan wird Beschlussbestandteil.
3. Die Ausarbeitung der Planung erfolgt durch den hiesigen FD Planung in Zusammenarbeit mit dem Büro Maysack-Sommerfeld -Stadtplanung-.
4. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
5. Der Entwurf des B-Plans 68, 1. Änderung und Erweiterung wird mit der Begründung beschlossen und zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung soll nicht durchgeführt werden. Die Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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66,3 kB
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