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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/08/495

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Der Eigenbetrieb der Stadt Tornesch, die Grundstücks-Gesellschaft-Tornesch (GGT), wurde bis zum 31.12.2007 als kaufmännisch geführter Eigenbetrieb nach Eigenbetriebsverordnung geführt. Nach Änderung der Eigentriebsverordnung in Verbindung mit der Einführung der neuen GemHVO-Doppik ist es zulässig, Eigenbetriebe ab 1.1.2008 nach doppischen Gesichtpunkten zu führen. Das bedeutet, das die bisher eingesetzte Software der Fa. Lexware für die kaufmännische Buchführung der GGT überflüssig wird und die bereits in der Verwaltung vorhandene Software proDoppik der Fa. H+H für die doppische Buchführung zum Einsatz kommen kann.

Diese Umstellung der Buchführungsart ist für die GGT zum 1.1.2008 bereits vollzogen worden. Das hat nunmehr den Vorteil, das bisher notwendige zusätzliche Buchungen zur Zahlbarmachung zukünftig entfallen. Weiterhin haben die Mitarbeiter im Hause die Möglichkeit, im kleinen Rahmen (ca. 200 Buchungen im Jahr) die Doppik im Echtbetrieb zu praktizieren und kennen zu lernen. Die Überführung der Eigenbetriebe VHS und Abwasserbetrieb der Stadt Tornesch in die doppische Buchführung ist sodann für Jahre 2010/2011 vorgesehen. Die Stadt Tornesch selbst soll dann in den Jahren 2012/2013 von der kameralen in die doppische Buchführung wechseln.

Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, entgegen der Überlegungen aus der Sitzung des Finanzausschusses vom 2.7.2008, die GGT weiterhin als Eigenbetrieb jedoch mit doppischer Buchführung gem. GemHVO-Doppik zu führen. Zur Einsparung unnötiger Kosten soll die GGT von der Prüfungspflicht durch ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen entbunden werden.

 

 

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

 

Die Ratsversammlung beschlit nach Empfehlung durch den Finanzausschuss, die GGT weiterhin als Eigenbetrieb nach Eigenbetriebsverordnung, jedoch mit doppischer Buchführung gem. GemHVO-Doppik rückwirkend ab 1.1.2008 zu führen. Zur Einsparung unnötiger Kosten ist die GGT von der Prüfungspflicht durch ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen zu entbinden, so dass eine Prüfung über das Gemeindeprüfungsamt des Kreis Pinneberg erfolgen kann.

 

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