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ALLRIS - Vorlage

Fraktionsantrag der SPD - VO/08/527

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Antrag der SPD Fraktion zur Einführung eines Klimaschutzprogramms für die Stadt Tornesch

 

Seitens der Bundesregierung wurde als Klimaschutzziel die Reduzierung der Treibhausgasemissionen gegenüber dem Stand von 1990 bis zum Jahr 2020  um 40 % als Verpflichtung zugesagt. Dieses Ziel kann aber nur erreicht werden, wenn alle Bundesbürger die Minderung der CO² und anderer Treibhausgase durch ihr handeln unterstützen.  Hierzu bedarf es einer guten Vorbildfunktion der staatlichen Stellen. Seitens des Kreises Pinneberg wurde am 8.10.2008 ein Klimaschutzkonzept verabschiedet. Dieses gibt einige Rahmenbedingungen, insbesondere zur Verbesserung des ÖPNV / Bahnverkehr, auf und stellt Beratungsfunktionen über die Kreisverwaltung sicher. Als kleinste politische Einheiten sind hier aber auch die Kommunen in der Pflicht, die Themen vor Ort umzusetzen.

 

Deshalb hat die SPD-Fraktion für die Stadt Tornesch einen Aufgabenkatalog zusammengestellt, über den die Stadt eine Vorreiterrolle zum Klimaschutz übernehmen kann. Die folgenden Punkte sollen für die zukünftige Handlung der Verwaltung in Tornesch verbindlich werden:

 

1. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Darstellung des Ist-Zustandes der Heizungsanlagen in öffentlichen Gebäuden bis zu den Haushaltsberatungen vorzulegen, so dass deutlich wird, welche Beträge in den Haushalt für 2009 aufgenommen werden müssen, um im nächsten Jahr entsprechende Maßnahmen durchführen zu können.

2. Die Stadt Tornesch bzw. ein von ihr beauftragter Dritter ermittelt den Heizenergiebedarf/ Wärmebedarf aller städtischen Liegenschaften. Daher sind für alle Gebäude, deren Eigentümerin bzw. Besitzerin die Stadt Tornesch ist, bereits vor dem 1. Juli 2009 Energieausweise und Modernisierungsempfehlungen nach der Energieeinsparungsverordnung (EnEV) auszustellen.

3. Im Anschluss daran wird die Verwaltung beauftragt, ein Maßnahmeprogramm zur Verminderung der CO2-Emissionen zu erarbeiten. Dabei sollen sowohl Maßnahmen zur Verminderung des Energiebedarfs (verbesserte Wärmedämmung, verändertes Nutzerverhalten etc.) wie auch zur Umstellung auf CO2-freie Energieträger bzw. Energieträger mit relativ geringen CO2-Emissionen berücksichtigt werden. Ziel ist es, die klimarelevanten Emissionen der öffentlichen Liegenschaften bis zum Jahr 2020 gegenüber heute (2008) um mindestens 30 Prozent zu verringern. Ein entsprechendes Konzept wird Anfang 2009 vorgelegt. 

4. Zur Reduzierung der CO2-Emissionen sowie zur Verbesserung der Energie-effizienz soll Tornesch sich am Konvent der Bürgermeister für Energieeffizienz beteiligen.

5. Die Stadt Tornesch stellt sämtliche geeignete Dachflächen für die Installation von Photovoltaik- und Solaranlagen zur Verfügung.

6. Die Stadt Tornesch selbst strebt an, im Rahmen einer Öffentlichen-Privaten-Partnerschaft (ÖPP) möglichst in jedem Haushaltsjahr ein Gebäude mit einer Photovoltaikanlage oder Solaranlage zu versehen.

7. Die Finanzierung von Solaranlagen soll unter anderem über eine zu gründende Solargenossenschaft geschehen. Diese Solargenossenschaft soll bei den Stadtwerken angesiedelt werden.

8. Die Stadt Tornesch wird zukünftig im Rahmen ihrer Beschaffungsmaßnahmen verstärkt auf Klimaschutzgesichtspunkte achten. Dies bedeutet, dass die jeweils am wenigsten Energie verbrauchenden bzw. energieeffizientesten sowie schadstoffärmsten Geräte, Anlagen und Fahrzeuge angeschafft werden (Energieeffizienzklasse A (+)). Darüber hinaus berücksichtigt die Stadt im Rahmen ihres Beschaffungswesens auch soziale Aspekte.

9. Bis Mitte des Jahres 2009 überprüft die Verwaltung bzw. ein/-e von der Stadt Tornesch beauftragte/-r Dritte/-r sämtliche öffentliche Gebäude, die Straßenbeleuchtung und sonstigen Einrichtungen auf Stromeinsparmaßnahmen (Austausch von Glühbirnen durch Energiesparlampen, soweit noch nicht geschehen; Anschaffung energiesparender Elektrogeräte etc.).

10. Das bestehende Radwegeprogramm wird fortgeschrieben. Es sollen neue Maßnahmen, die den Radverkehr attraktiver machen, aufgezeigt und später umgesetzt werden.

11. Volkshochschule, Bücherei, Schulen, Kindergärten und alle anderen Bildungseinrichtungen in Tornesch werden gebeten, die Bedrohung unserer Umwelt durch die Klimaveränderungen und Maßnahmen zum Klimaschutz zu einem Schwerpunktthema im Rahmen ihrer Angebote und Unterrichtsinhalte zu machen bzw. ihre Bemühungen um den Umwelt- und Klimaschutz zu intensivieren. Dabei sollen insbesondere auch Veranstaltungen, Kurse, Unterrichtseinheiten etc., die über konkrete Möglichkeiten der Energieeinsparung sowie effiziente Energienutzung informieren und werben, angeboten werden. Entsprechende Projekte können über Mittel der Agenda 21 gefördert werden. Dazu ist eine Verdoppelung des Agenda-Haushaltes von heute 5.000 auf dann 10.000 Euro erforderlich.

12. Anzuregen sind umweltbezogene Selbstverpflichtungen bzw.  Klimaschutz-vereinbarungen der lokalen Betriebe. Des Weiteren sind Umwelttreueerklärungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge einzubeziehen.

13. Im Rahmen der Bauleitplanung beachten Rat und Verwaltung zukünftig die folgenden Grundsätze:

a) Im Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB sollen grundsätzlich der Energiebedarf der künftigen Bebauung, die passive und aktive Nutzung der Solarenergie und die Möglichkeiten einer Wärmeversorgung mit niedrigenCO2-Emissionen untersucht und bewertet werden.

b) Die Bauleitplanung soll künftig stets Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 23 b BauGB enthalten. Die Verwaltung macht hierzu bei jedem Entwurf eines B-Planes Vorschläge für Festsetzungen, die die Installation von Solaranlagen oder von anderen Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien verlangen.

c) Die Verwaltung achtet bei der Erstellung von Bauleitplänen stets darauf, dass die Festsetzungen von Ausrichtung und Höhe von Gebäuden„solartauglich“ sind. Bei den Verwaltungsvorlagen für Bebauungsplänesollen stets Ausführungen über die Solartauglichkeit der Festsetzungenerfolgen.

d) Es wird angestrebt, in Neubaugebieten mindestens ein Viertel der Gebäude im Standard eines Passivenergiehauses zu errichten.

e). Die Umweltberichte müssen jederzeit für Politiker/-innen und interessierte Bürger/-innen einsehbar und zumindest über das Ratsinformationssystem „Allris“ abrufbar sein.

14. Die Verwaltung überprüft, welche weiteren Maßnahmen anderer Städte, die von der Deutschen Umwelthilfe für den Klimaschutz ausgezeichnet wurden, ebenfalls in Tornesch sinnvoll und durchführbar sind und legt dazu einen Bericht bis Anfang 2009 vor. Darüber hinaus ist die Inanspruchnahme von Förderprogrammen zu prüfen und bekannt zu machen.

 

Tornesch, den  24.10.2008

 

SPD - Fraktion

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

 

entfällt

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Beschlussvorschlag

 

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