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ALLRIS - Vorlage

Schulverband Beschlussvorlage - VO/08/550

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Gemäß § 77 Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) hat der Schulverband für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. In der Haushaltssatzung werden die Einnahmen und Ausgaben für den Verwaltungshaushalt und den Vermögenshaushalt festgesetzt. Die Haushaltssatzung enthält weiter die Höhe der Investitionskostenzuschüsse der Mitgliedskörperschaften.

Die Haushaltssatzung ist gemäß §§ 4 und 28 GO Abs. 7 von der Verbandsversammlung zu beschließen.

Der Verwaltungshaushalt schließt in der Einnahme und Ausgabe mit jeweils 3.867.000,- € und der Vermögenshaushalt mit jeweils 3.050.900,- € ab. Die Haushalte sind ausgeglichen.

Größter Ausgabeposten im Verwaltungshaushalt sind die Zinsleistungen für Kredite. Die hohe Summe der zu leistenden Zinsen resultiert aus der Notwendigkeit, frühzeitig hohe Kredite für die Baumaßnahme aufzunehmen, da die Fördermittel nicht wie geplant analog des Baufortschrittes gewährt worden sind.

Die hohen Ausgaben in diesem Bereich machen Einsparungen im gesamten Verwaltungshaushalt unumgänglich.

Erstmals werden das Schulgebäude sowie die Sporthallen als Kostenrechnende Einrichtungen geführt. Grundlage für die Kalkulation der Abschreibungen und Zinsen bilden vorläufig nur die Bewertungen der Gebäude, da die Bewertung des Inventars noch nicht abgeschlossen ist.

Im Vermögenshaushalt sind noch Baukosten für abschließende Arbeiten und Schlussrechnungen veranschlagt.

 

Entwicklung Baukosten Klaus-Groth-Schule

Haushaltsjahr

Rechnungsergebnis

Planung

AO-Soll bisher

 

in €

 

in €

2003

173.831,37

 

 

2004

867.994,68

 

 

2005

3.902.903,39

 

 

2006

7.221.914,85

 

 

2007

6.052.968,64

 

 

2008

 

6.980.000

5.313.609,70

2009

 

1.279.300

 

Gesamt:

26.478.912,93 €

 

 

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

 

Siehe oben.

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

 

Die Verbandsversammlung beschließt wie folgt:

„1. Die Haushaltssatzung 2009 wird

1.1.              im Verwaltungshaushalt

              in der Einnahme auf                                                                                    3.867.000 EUR

              in der Ausgabe auf                                                                           3.867.000 EUR

              und

1.2.              im Vermögenshaushalt

              in der Einnahme auf                                                                          3.050.900 EUR

              in der Ausgabe auf                                                                           3.005.900 EUR

festgesetzt.

 

2. Es werden festgesetzt:

 

2.1.              der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen

              und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                            645.000 EUR

2.2.              der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                      0 EUR

2.3.              der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                          1.000.000 EUR

2.4.              die Gesamtzahl der im Stellenplan
ausgewiesenen Stellen auf                                                                                     0 Stellen

 

3. Die Verbandsumlage (Baukostenzuschuss) für das Haushaltsjahr 2009 beträgt gemäß der in § 13 Abs. 2 der Verbandssatzung genannten Höhe, mithin insgesamt   754.600,00 EUR

r das Haushaltsjahr 2009 entfallen demnach auf die einzelnen Mitgliedsgemeinden folgende Beträge:

 

 

3.1. Stadt Tornesch              574.933,33 EUR

3.2. Stadt Uetersen              179.666,67 EUR

 

4. Der Verbandsvorsteher wird ermächtigt, über- und außerplanmäßige Ausgaben im Sinne des § 82 Abs. 1 GO zu leisten, wenn ihr Betrag im Einzelfall 50.000,- EUR nicht überschreitet. Die Zustimmung der Verbandsversammlung gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Verbandsvorsteher ist verpflichtet, der Verbandsversammlung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben zu berichten.

 

5. Dem Finanzplan und dem Investitionsprogramm der Jahre 2008 – 2012 wird zugestimmt.“

 

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Anlagen

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