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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/08/553

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Seit dem Jahr 2007 bis voraussichtlich Mitte 2009 erfolgen im Rahmen der Erstellung des Kanalkatasters die Kanalreinigungs- und Inspektionsarbeiten sämtlicher Kanäle. Parallel werden die Daten ausgewertet und Kanalsanierungskonzepte erstellt.

Die Kanalisation im ersten Abschnitt zwischen dem Pracherdamm, nördlich der Jürgen-Siemsen-Straße und westlich der Bahnstrecke ist teilweise mit die Älteste auf dem Stadtgebiet. Die Bewertung der Inspektionsergebnisse wurde durchgeführt und es ergibt sich folgende Prioritätenliste:

 

  1. von-Helms-Straße
  2. Wilhelm-Schildhauer-Straße
  3. Am Grevenberg
  4. An der Kirche
  5. Schwennesenstraße
  6. Nienkamp
  7. Eichenweg
  8. Pracherdamm Abschnitt An der Kirche bis von-Helms-Straße
  9. Wegenerstraße
  10. Norderstraße Abschnitt Friedrichstraße bis Bahn

 

 

Seitens der Stadt ist für 2009 die Fertigstellung des Straßenkatasters geplant. Dieses Kataster umfasst neben der Vermögensbewertung auch eine Straßenzustandserfassung des gesamten Netzes. Somit kann auch für den Bereich Straßenbau der erforderliche Sanierungsaufwand ermittelt werden.

Sofern seitens des Abwasserbetriebes das Sanierungskonzept fertiggestellt und mit den Ergebnissen des Straßenkatasters abgeglichen ist, kann dem Bau- und Planungsausschuss ein Straßenneubaukonzept im Zusammenhang mit Kanalsanierungsmaßnahmen vorgestellt werden. Dies wird voraussichtlich im Herbst 2009 der Fall sein.

 

 

Für das Jahr 2009 plant der Abwasserbetrieb die Sanierung der Kanalisation in der von-Helms-Straße und für das Jahr 2010 die Sanierung in der Wilhelm-Schildhauer-Straße.

 

Folgende Arbeiten müssen in der von-Helms-Straße werden durchgeführt:

 

Kanalisation

 

Für den Bereich Schmutzwasser ist für eine Haltung ein Neubau, für den verbleibenden Kanal das Einziehen eines Inliners in den Hauptkanal sowie die Erneuerung der Anschlussleitungen in offener Bauweise erforderlich.

 

Für den Bereich Regenwasser ist auf der gesamten Länge ein Neubau erforderlich da die vorhandene Dimensionierung den heutigen Bedingungen nicht mehr genügt.

Die Oberflächenwiederherstellung erfolgt nur in Rohrgrabenbreite.

 

 

Aufgrund des desolaten Straßenzustandes wurde eine Zustandserfassung einschl. Erarbeitung eines Instandsetzungskonzeptes sowie eine Baugrunduntersuchung durchgeführt. Hintergrund dieser Untersuchungen war, den Sanierungsumfang unter Berücksichtigung der ohnehin bei einer Kanalsanierung anstehender Oberflächenwiederherstellung zu ermitteln.

 

Die Ergebnisse stellen sich wie folgt dar:

 

Straßenbau

 

Die von-Helms-Straße hat eine Gesamtlänge von rd. 330 m und eine Fahrbahnbreite von rd.5,50 m und beidseitig verlaufende Gehwege.

 

Zustandserfassung

 

Die Fahrbahn weist an vielen Stellen deutliche Längsrisse sowie überwiegend in der südlichen Fahrbahnhälfte eine Vielzahl an Flickstellen mit aufgehenden Nähten auf. Der Gehweg weist einige Versackungen auf. Mehrere Gehwegplatten sind gebrochen.

 

Baugrunduntersuchung

 

Die Untersuchung der bituminösen Fahrbahnbefestigung erfolgte an 3 Punkten und ergab Schichtstärken zwischen 7,20 und 9,50 cm. Für die Bauklasse V ist laut der RStO 01 (Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen) für den Asphaltoberbau eine Gesamtstärke von 12 cm erforderlich. Somit ist der vorhandene Asphaltoberbau unterdimensioniert. Außerdem besteht der vorhandene Asphaltoberbau aus mehreren Asphaltdeckschichten mit einer Einzelschichtstärke von nur 1,70 cm bis 2,0 cm, so dass ein ausreichender Schichtenverbund nicht nachgewiesen werden kann. Das Abfräsen einzelner Lagen kann deshalb verworfen werden. Der Asphalt ist stark pechhaltig und muss gesondert entsorgt werden. Die vorhandenen Tragschichten bestehen aus ungeeignetem, nicht frostsicherem Material und weisen eine nicht ausreichende Tragfähigkeit auf.

 

 

Die Wiederherstellung der Oberflächen würde, wie bereits erwähnt, seitens des Abwasserbetriebes nur in Rohrgrabenbreite erfolgen. Somit bekäme die vorhandene Asphaltdeckschicht zusätzliche Aufgrabungen und die Unzufriedenheit mit dem Zustand der von-Helms-Straße nach Fertigstellung der Maßnahme, wäre vorprogrammiert. Sinnvoll wäre es die Asphaltdeckschicht in kompletter Breite zu erneuern. Dies ist aber nicht möglich, so dass der gesamte bituminöse Fahrbahnaufbau einschl. Tragschichten erneuert werden muss. Diese Maßnahme ist keine Straßenunterhaltung mehr sondern stellt eine Erneuerung dar und ist beitragspflichtig.

 

 

Seitens der Verwaltung wird ein Neubau der von-Helms-Straße als Tempo-30-Bereich vorgeschlagen. Die Fahrbahn erhält eine Breite von 5,50 m. Seitlich schließen sich Gehwege mit einer Breite von 1,50 m an. Die Oberflächenentwässerung der Straße wird über die Regenwasserkanalisation gewährleistet.

 

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

 

Die erforderlichen Mittel für das Jahr 2009 stehen im Haushalt bereit. Nach einer Kostenschätzung wird mit Baukosten einschl. Honorar in Höhe von 370.000 Euro gerechnet.

 

Gemäß Ausbaubeitragssatzung dient die von-Helms-Strraße im wesentlichen dem Anliegerverkehr. Auf Grundlage der Satzung sollen für den Ausbau 90 % der Kosten auf die erschlossenen Grundstücke umgelegt werden. Im Wege der Vorausveranlagung können bei Baubeginn bereits bis zu 80 % der voraussichtlichen Beiträge erhoben werden.

 

In der Anliegerinformationsveranstaltung können die voraussichtlichen Anliegerbeiträge (Euro/m² anrechenbare Grundstücksfläche) dargestellt werden.

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

 

Der Bau- und Planungsausschuss stimmt der vorgestellten Entwurfplanung zu und beauftragt die Verwaltung in die Anliegerinformation zu gehen.

 

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