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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/09/601

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Bereits in der letzten Sitzung des Ausschusses für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildungswesen wurde über das kostenfreie Kindergartenjahr vor Einschulung berichtet und die gesetzliche Grundlage hierfür ist zwischenzeitlich verabschiedet, so dass eine Änderung der Richtlinien zur Gewährung des „Kita-Talers“ erforderlich ist. Zum Sachverhalt ist zunächst zu berichten:

Ab dem 01.08.2009 wird die Kindergartenbetreuung  im letzten Jahr vor Einschulung  bis zu täglich fünf Stunden beitragsfrei gestellt werden. Hierfür wird für das Haushaltsjahr 2009 ein Betrag in Höhe von 14,6 Mio. und 2010 ein Betrag i.H.v. 35 Mio. Euro in den Landeshaushalt eingestellt. Nach Auskunft des Kreises Pinneberg vom 03.04.2009 wird  die Abrechnung zur Erstattung der Ausfallbeträge direkt über den Kreis mit den Einrichtungsträgern erfolgen. Eine Eigenbeteiligung der Standortgemeinden zur Deckung der Ausfallbeträge ist nicht vorgesehen. Detaillierte Auskünfte über das Abrechnungsverfahren sind wegen noch andauernder Informationsveranstaltungen auf Landesebene leider erst in der 17. Kalenderwoche in Aussicht gestellt und werden ggfs. im Rahmen der Sitzung mündlich ergänzt. Laut Rückmeldung der Einrichtungsträger werden in den Tornescher Kindertagesstätten sowie kindergartenähnlichen Einrichtungen zurzeit 122 Kinder betreut, die voraussichtlich im Sommer 2010 eingeschult werden.

Siebzig dieser Kinder erfüllen zurzeit die Voraussetzung für eine vollständige Beitragsbefreiung, weil diese bis zu 25 Std. wöchentl. betreut werden.  Auf schriftliche Nachfrage der Verwaltung vom 11.03.2009 nahmen die Einrichtungsträger auf Grundlage des Beitragseinzuges für den Betreuungsmonat März 2009 Stellung zu den derzeit berechneten Elternentgelten für die Kinder, die ab 08/2009 im letzten Kindergartenjahr vor Einschulung betreut werden.

Bei Einstellung des  Kita-Talers für alle Tornescher Kinder in Tornescher Einrichtungen, die im letzten Jahr vor Einschulung betreut werden, ist für den Zeitraum vom 01.08.2009 bis einschließlich 31.12.2009 von einer Kostenreduzierung  (ohne Berücksichtigung einer Anpassung Kita-Taler aufgrund der Gebührenanpassung 2009) in Höhe von rund 7.000,-- € auszugehen.

 

Aufgrund der Gebührenfreiheit für eine wöchentliche Betreuungszeit von 25 Wochenstunden ist absehbar, dass Eltern, deren Kinder bis 14.00 Uhr bzw. 17.00 Uhr betreut werden, anteilige Beiträge selbst tragen müssen. Ab 08/2009 werden voraussichtlich insgesamt  16 Kinder „erweitert“ bis 14.00 Uhr und 36 Kinder ganztägig im letzten Kindergartenjahr vor Einschulung betreut werden.  Grundsätzlich sollte aus Sicht der Verwaltung vermieden werden, dass für diesen Personenkreis wegen der Einstellung freiwilliger Sozialstaffelleistungen der Stadt Tornesch ab 08/2009 eine Schlechterstellung erfolgt.

Daher  wird vorgeschlagen, die Übernahme des Mindestbeitrages in Höhe von 15,50 € mtl. bei Kreissozialstaffelberechnung ohne Einkommensüberhang sowie die Festsetzung von 55% eines Einkommensüberhanges unverändert fortzusetzen. Ausschließlich die Gewährung des Kita-Talers wird eingestellt, da immerhin seitens des Landes eine Beitragsübernahme in Höhe von mtl. 170,-- € ( Beitrag für 5 Std. Betreuung)ab 01.08.2009  zugesichert ist.

 

 

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

Siehe A und B. Für den Kita-Taler und die freiwillige Sozialstaffel sowie Übernahme des Mindestbeitrages stehen insgesamt Haushaltsmittel in Höhe von 65.300,-- € zur Verfügung. Für den Kita-Taler bei Betreuung durch Tagesmütter sind insgesamt

9.000,-- € für das Haushaltsjahr 2009 bereitgestellt.

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

Wegen der Einführung des beitragsfreien letzten Kindergartenjahres vor Einschulung werden die Richtlinien der Stadt Tornesch zur Gewährung des „Kita-Talers“ und eines freiwilligen Sozialtarifes zu den Gebühren in Tornesch Kinderbetreuungseinrichtungen und für Betreuung durch ausgebildete Tagesmütter werden ab 01.08.2009 wie folgt angepasst ( neuer Text kursiv in Fettdruck und unterstrichen):

 

1.      Die Stadt Tornesch entscheidet über die jeweils jährlich zu Beginn eines Kindergartenjahres ( 01.08.) neu festzusetzenden  kreiseinheitlichen Betreuungsgebühren in Kindergärten und kindergartenähnlichen Einrichtungen.

 

2.      Bevor die Stadt Tornesch weitere Zuschüsse für den Besuch von Tornescher Kindergärten und kindergartenähnlichen Einrichtungen an in Tornesch wohnhafte Erziehungsberechtigte gewährt, sind verbindlich und vorrangig die möglichen Ermäßigungen der Beiträge nach den Richtlinien des Kreises Pinneberg über die Erstattung von Kosten der Ermäßigung von Teilnahmebeiträgen oder Gebühren (Sozialstaffel) und über Zuwendungen an Träger von Kindertageseinrichtungen zu den laufenden Kosten (Betriebskostenförderung) vom 5.02.2006 in Anspruch zu nehmen.

 

3.      Alle Gebührenpflichtigen, die keine Gebührenermäßigung nach der gültigen Kreisrichtlinie erhalten, in Tornesch wohnhaft sind und deren Kinder in einer Tornescher Kindertageseinrichtung betreut werden, wird ein „Kita-Taler“ gewährt. Der „Kita-Taler“ umfasst einen monatlichen Zuschuss zu den jeweiligen Betreuungsgebühren, über den vor Beginn eines jeden Kindergartenjahres mit Anpassung der kreiseinheitlichen Teilnahmegebühren in Kindertagesstätten und kindergartenähnlichen Einrichtungen  für das neue Kindergartenjahr sowohl in der Höhe und der Dauer der Gewährung seitens des Ausschusses für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildungswesen entschieden wird.

 

Alle in Tornesch wohnhaften Eltern, die ihre Kinder von ausgebildeten Tagesmüttern betreuen lassen, erhalten ebenfalls einen „Kita-Taler“ in Höhe von mtl. 10, -- €. Die Gewährung des „Kita-Talers“ erfolgt auf Antrag unter Nachweis eines Betreuungsvertrages mit einer ausgebildeten Tagesmutter bzw. vergleichbar ausgebildeten Person mit Pflegeerlaubnis des Jugendamtes des Kreises Pinneberg und im Rahmen der bereit gestellten Haushaltsmittel.

 

4.      Die Zahlung des „Kita-Talers“ für Betreuungsgebühren in Kindertagesstätten erfolgt mit der Gebührenfestsetzung durch den von der Stadt Tornesch beauftragten Träger nach Prüfung und - je nach Einkommenssituation des Gebührenpflichtigen - Anrechnung der Kreisrichtlinie. Hiermit wird deutlich, dass es sich bei der freiwilligen Leistung der Stadt Tornesch um eine nachrangige Förderung handelt. Die Abrechnung der Zuschusszahlung erfolgt im Wege der Haushaltsplanung und – abwicklung zwischen der Stadt Tornesch und dem jeweiligen Träger der Tornescher Kindertageseinrichtung oder kindergartenähnlichen Einrichtung.

 

5.      Der „Kita-Taler“ der Stadt Tornesch wird in 12 monatlichen Raten für jedes betreute Tornescher Kind gezahlt, das voraussichtlich ein volles Kindergartenjahr in einer Tornescher Einrichtung betreut wird. Bei vorzeitiger Kündigung innerhalb des Kindergartenjahres oder Wegzug aus Tornesch entfällt ab dem Folgemonat der Anspruch auf den „Kita-Taler“ der Stadt Tornesch. Zusätzliche Bedingung für die Gewährung des „Kita-Talers“ ist die Zahlung der Kindergartengebühren per Einzugsermächtigung. Hiermit soll zur Reduzierung des Verwaltungsaufwandes beigetragen werden. Die Gewährung des Zuschusses für die Unterbringung bei Tagesmüttern erfolgt auf Antrag bei der Stadt Tornesch an die Eltern für die Laufzeit des geschlossenen Betreuungsvertrages zunächst befristet für ein Jahr. Jeweils zu Beginn eines Kindergartenjahres wird über die weitere Gewährung des „Kita-Talers“ durch den Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildungswesen entschieden. 

 

6.      Sofern die Gebührenpflichtigen Anspruch auf eine Ermäßigung nach der gültigen Kreisrichtlinie oder bei Tagesmutter-Betreuung durch die wirtschaftliche Jugendhilfe des Kreises Pinneberg haben, oder aber im letzten Jahr vor Einschulung wöchentlich bis zu 25 Stunden kostenfrei betreut werden,  entfällt der Anspruch auf den „Kita-Taler“.

 

7.      In Fällen einer Ermäßigung von Kindergartenbeiträgen nach der Sozialstaffel des Kreises Pinneberg wird entgegen der Kreisrichtlinie als freiwillige Leistung der Stadt Tornesch lediglich 55% des Einkommensüberhanges als Betreuungsgebühr festgesetzt. Die Stadt Tornesch trägt die Differenz zwischen dem nach Kreisrichtlinie einzusetzenden Einkommensüberhang in Höhe von 80 % zu 55%. Auch die Gewährung dieser freiwilligen Leistung ist gebunden an die Zahlung des Elternbeitrages per Einzugsermächtigung. 

 

8.      Gebührenpflichtige, bei denen sich unter Berücksichtigung ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse kein Einkommensüberhang bei der Berechnung  des Kindergartenbeitrages nach Kreisrichtlinie ergibt, werden von der Leistung eines Mindestbeitrages freigestellt. In diesem Fall übernimmt die Stadt Tornesch den Mindestbeitrag für in Tornesch wohnhafte Kinder in Tornescher Betreuungseinrichtungen anstelle der Zahlung des „Kita-Talers“.

 

9.      Die Regelung zu 7. und 8.  gilt auch in den Fällen der kostenfrei gestellten Betreuung im letzen Jahr vor Einschulung, sofern die Betreuungszeit über 25 Stunden pro Woche beträgt und hierfür Gebühren erhoben werden.

 

10.  Der „Kita-Taler“ und die Reduzierung des einzusetzenden Einkommensüberhanges auf 55% sowie die Übernahme des Mindestbeitrages werden jeweils  befristet pro Kindergartenjahr als freiwillige Leistung der Stadt Tornesch gewährt.

 

 

 

 

 

Tornesch, den                                                                 Stadt Tornesch

                                                                                         Der Bürgermeister

 

 

                                                                                        Roland Krügel

 

 

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