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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/09/610-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

In der Sitzung dieses Ausschusses am 27.04.09 wurde ein von der Verwaltung erarbeitetes, flexibles Betreuungsangebot vorgelegt, welches sich an dem bereits an der Fritz-Reuter-Schule vorhandenen Angebot orientiert. Die große Nachfrage nach dem dortigen Angebot und auch die Elternresonanz aus der Informationsveranstaltung an der Johannes-Schwennesen-Schule (JSS) Anfang 2009 ließen einen deutlichen Bedarf an einem flexiblen Betreuungsangebot an der JSS erkennen. Diese Flexibilität der Betreuungszeiten konnte bislang vom Träger der dort bestehenden Hortgruppe, dem DRK, nicht angeboten werden.

Das nun direkt vor der letzten Sitzung vorgelegte Angebot des DRK beinhaltet eine deutliche Flexibilisierung gegenüber den bisherigen Hortkonditionen. So können danach mehrere Kinder sich einen Platz teilen und die Betreuungszeit endet um 16.00 Uhr (optional Spätdienst bis 17.00 Uhr) statt wie im Hort um 17.00 Uhr. Zudem beinhaltet das Angebot eine ganzjährige Betreuung incl. aller Ferienzeiten. Anders als in dem von der Verwaltung vorgelegten Konzept könnte für Kinder, die dieses Angebot nutzen sowohl eine Geschwisterermäßigung als auch eine Sozialstaffel Anwendung finden, da es sich um eine Einrichtung nach KiTaG handelt.

Eine Blitzumfrage bei den Eltern, die ein Interesse an einem weiteren flexiblen Angebot an der JSS angemeldet hatten, hat ergeben, dass zwei von 16 Anmeldungen nicht für das flexible Hort-Angebot gelten. Für vier weitere Kinder sind die Eltern noch unentschlossen und für 10 Kinder besteht die Anmeldung auch im Falle der DRK-Variante fort. Hinzu kommen noch die drei Kinder auf der Warteliste für den bereits bestehenden Hort. Sodass mit 13 – 17 Kindern für diese Variante gerechnet werden kann.

 

Bleibt die Kostenfrage zu analysieren:

Die von der Verwaltung skizzierte Variante bezieht sich auf eine Einrichtung nach Schulgesetz, für die geringere Anforderungen gelten als für eine Einrichtung nach KiTaG.

Am 27.04.09 wurde in der JSS in einem ein Gespräch zwischen Frau Joswig und Frau Struck vom DRK sowie Herrn Berg und der Verwaltung der vom DRK vorgelegte Vorschlag auf seine Durchführbarkeit überprüft.

Herr Berg hat hinsichtlich der benötigten Räume keine Bedenken. Eine Besichtigung der oberhalb der jetzigen Hortgruppe gelegenen Räumlichkeiten ergab, dass der Klassenraum im I. Stock, der derzeit von Frau Stoldt genutzt wird, sehr gut als Gruppenraum geeignet ist. Hier sind nur geringe Maler- und Installationsarbeiten zu leisten. Die Einrichtung des Raumes würde durch das DRK erfolgen.

Der gegenwärtig als Lehrerzimmer genutzte Raum daneben ist mit relativ neuen Schränken und Regalen ausgestattet. Dieser Raum würde künftig als Essensraum für die 2. Hortgruppe oder nachgehende Unterrichtsbetreuung genutzt werden. Auf den Einbau einer Küchenzeile würde zunächst verzichtet, da im Untergeschoss eine solche vorhanden ist. Der Teppichbelag wäre durch einen PVC-Boden auszutauschen. Das vorhandene Mobiliar könnte für die Betreuung genutzt werden, um Material und Geschirr pp. zu lagern. Das DRK würde die Tische beschaffen. Diese würden um Stühle aus dem Schulbestand ergänzt. Der Tiefkühlschrank aus der bestehenden Hortgruppe sollte hier untergebracht werden.

 

Der Geschirrspüler aus der bestehenden Gruppe sollte im Abstellraum im I. Stock angeschlossen werden. Der Raum befindet sich derzeit im Rohbau, die ehemals vorhandenen Sanitärteile sind zwischenzeitlich entfernt. Es ist ohnehin beabsichtigt, den Boden zu erneuern und PVC aufzubringen. Die Wände sind zu glätten und zu streichen. Die Schule wird in diesem Raum weiterhin eine Waschmaschine unterbringen. Im Moment müsste hier das vorhandene Waschbecken gegen ein Waschbecken mit zwei Spülbecken ausgetauscht werden. Zudem sollte der Raum für die Unterbringung der Garderobe und Schuhe der Kinder genutzt werden. Das DRK würde das notwendige Mobiliar beschaffen, das dann durch den Bauhof angebracht werden müsste. (Dieser Raum würde sich anbieten, hier die zusätzlich benötigten Toiletten unterzubringen, falls diese zweite Hortgruppe auf Dauer etabliert wird.) Untergebracht wird ferner der Geschirrspüler aus der Küche der bestehenden Hortgruppe, damit das schmutzige Geschirr nicht ständig über die Treppe ins Erdgeschoss geschafft werden muss. In die Küche der bestehenden Hortgruppe wird ein Industrie-Geschirrspüler eingebaut, damit die Zeitdauer für die Reinigung des Mittagsgeschirrs für beide Gruppen verkürzt wird ( Kosten laut Preisumfrage rd. 3.000,-- €). Zusätzlich ist ein Haushalts-Tiefkühlschrank zu beschaffen.

 

Unter der Maßgabe, dass eine solche flexible Hortgruppe für eine Erprobungsphase für zunächst zwei Jahre eingerichtet werden würde, hat das DRK in Absprache mit der Kindergartenaufsicht signalisiert, dass ein Teil der umfangreichen Forderungen nach baulichen Änderungen und Erstausstattung zurückgestellt werden könnte. Dies betrifft im Rahmen der baulichen Änderungen die Herrichtung eines Raumes zu einem Badezimmer mit zwei zusätzlichen Toiletten, Waschbecken, pp.. Hier konnte dahingehend verhandelt werden, dass die Kinder die Toiletten der bestehenden Hortgruppe nutzen könnten. Alternativ könnten nach Schulschluss die in unmittelbarer Nähe zu der neuen Gruppe gelegenen Schultoiletten vorrangig gereinigt werden um dann für die Nachmittagsbetreuung zur Verfügung zu stehen.

 

Auch hinsichtlich der Kosten der Erstausstattung konnte folgender Kompromiss erarbeitet werden:

Grundsätzlich soll vorhandenes Schulinventar genutzt werden. Wobei Einigkeit darüber besteht, dass der Gruppenraum neu gestaltet werden soll. Der in der Auflistung erfasste PC soll aus dem Schulbestand zur Verfügung gestellt werden, da die dortigen PCs wegen des Anschlusses an das Landesnetz ab Herbst nicht mehr benötigt werden.

Insgesamt wird von einmaligen Kosten in Höhe von 11.000,-- € für das zu beschaffende Inventar ausgegangen.

 

Personalbemessung und – einsatz

 

Im Konzept wurde zunächst davon ausgegangen, 20 Plätze anzubieten. Danach wurde auch die Personalbemessung nach KitaG vorgenommen. Diese beinhaltet eine Freistellung der Leitung mit 10 Wochenstunden. Die Leitung wird für 38 Std. beschäftigt und leistet die übrigen Stunden im Gruppendienst.

Zusätzlich sind zwei Kräfte mit je 30 Wochenstunden beschäftigt, in denen auch 5 Std. hauswirtschaftliche Verrichtungen beinhaltet sind (bereits bestehender Hort).

 

Bei Einrichtung der 2. Hortgruppe sind zwei weitere Stellen mit je 25 Wochenstunden und 30 Wochenstunden zu besetzen. Frau Joswig bietet an, die Mitarbeiterin des Jugendzentrums und den Sportpädagogen per Personalüberlassung übernehmen zu wollen. Das hätte immerhin den Vorteil, dass auf die Personalkosten auch die Landeszuschüsse für pädagogisches Personal gezahlt würden. Da der Sportpädagoge keine Erzieherausbildung hat, ist noch zu prüfen, ob die Kindergartenaufsicht die Tätigkeit als Zweitkraft in der Gruppe genehmigt (wichtig für Personalbemessung und Landeszuschuss).

Sofern die Kindergartenaufsicht zustimmt, besteht die Möglichkeit der Beschäftigung auch an möglicherweise drei Tagen (Sportpädagoge) und zwei Tage Mitarbeiterin JZ o. ä. Genaue Absprachen wären noch mit Frau Joswig zu treffen.

 

Die Mittagsverpflegung erfolgt aus der Kita Friedlandstr. Der Transport ist mit dem DRK Bus möglicherweise durch einen Zivildienstleistenden oder die Küchenhilfskraft vorgesehen. In der Kita würden denn 125 Essen zubereitet werden. Eine Personalverstärkung durch eine Küchenhilfskraft auf 400,-- € - Basis wäre angemessen, ist aber noch zu verhandeln.

 

Die zukünftige Leiterin des Hortes, Frau Struck würde drei Std. wöchentlich Schulsozialarbeit leisten. Sie nimmt davon zwei Std. aus der Leitungsfreistellung, so dass lediglich eine Std. zusätzlich zu zahlen ist.

 

Aus Sicht der Verwaltung und auch der Schulleitung scheint dieses nunmehr gemeinsam erarbeitete Konzept tragfähig. Wenn auch nur ein wenig Flexibilität erreicht wurde, so ist dieses ein Anfang.

 

Folgende Vorteile ergäben sich:

·         Derselbe Betreiber bietet ein zusätzliches Angebot

·         Landesförderung fließt

·         Sozialstaffel des Kreises Pinneberg findet Anwendung

·         Personalübernahmen gegen Gehaltserstattung wurden eingeräumt

·         Bei kurzer Vertragslaufzeit kann das Angebot flexibel an den tatsächlichen Bedarf angepasst werden.

 

 

 

Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit

entfällt

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

 

Einmalige Ausstattungskosten:

 

Umbaukosten Bauhof und

Küchenausstattung                                                                       rd. 10.500,-- €

 

Ausstattungskosten Hort

lt. Kompromiss Verwaltung und DRK                                   rd.  11.000,-- €

 

 

Gesamt                                                                                  rd.  21.000,-- €

 

 

Laufende durch Elternbeiträge und Landeszuschüsse nach KitaG nicht gedeckte Kosten

 

Laut vorliegender Kalkulation des DRK vom 23.04.2009 ist von weiteren ungedeckten Kosten für die 2 Hortgruppe in Höhe von rd. 8.000,-- € für die Zeit vom 01.09. bis 31.12.2009 auszugehen.

 

Je nach Anzahl der Tage der Nutzung ist hierbei ein Elternbeitrag in Höhe von mtl. 152,--  € als Einnahme in Ansatz gebracht worden. Hierbei wurden 20 zu vergebende Plätze ( Belegung an 5 Tagen / 1 Tag pro Woche = 30,40 €) )berücksichtigt.

 

Nach der Elternumfrage erscheint es fraglich, ob tatsächlich 20 Plätze, wie seitens des DRK kalkuliert,  belegt werden können. Eine Hortgruppe nach KitaG besteht üblicherweise jedoch aus 15 Plätzen. Sollte die Gruppe auf diese Anzahl begrenzt sein, wird die bisher vorgesehene Personalbemessung zu reduzieren sein und die ungedeckten laufenden Kosten wären neu zu ermitteln. Verwaltungsseitig wird  davon ausgegangen, dass die Personalkostenreduzierung auf der Ausgabeseite und die Reduzierung der zu erwartenden Elternbeiträge auf der Einnahmeseite lediglich zu einer geringfügigen Veränderung der bereits kalkulierten ungedeckten Kosten führt.

 

Sollte die zusätzliche flexible Hortgruppe eingerichtet werden, sind Haushaltsmittel in Höhe von  insgesamt 29.000,-- € für das Haushaltsjahr 2009 in den Nachtragshaushalt einzustellen.

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

 

Der Einrichtung einer flexiblen Hortgruppe unter Trägerschaft des DRK wird vorbehaltlich des Vorliegens von mindestens 10 verbindlichen Anmeldungen ( Betreuung an 5 Tagen im Durchschnitt) ab 01.09.2009 zugestimmt. Das Angebot ist entsprechend des derzeit bestehenden Trägervertrages bis zum 30.06.2011 befristet. Über den Fortbestand ist ein Jahr vor Ablauf der Befristung nach einer Bedarfsüberprüfung zu entscheiden. Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Einrichtung der flexiblen Hortgruppe sind entsprechend der Kalkulation nach Kenntnis der Anzahl der Betreuungen im Nachtragshaushaltsplan bereit zu stellen.

 

Sollten die erforderlichen 10 verbindlichen Anmeldungen für die flexible Hortgruppe nicht zustande kommen, wird die flexible Hortgruppe nicht eingerichtet.  Verwaltungsseitig soll dann versucht werden, die Betreuung in der Betreuungsklasse der Fritz-Reuter-Schule sicher zu stellen. Der Transport nach Schulschluss soll  mit dem städtischen Schulbus oder durch Taxitransport  auf Kosten der Stadt Tornesch erfolgen.

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Anlagen

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