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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/09/648

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A: Sachbericht

 

Gemäß § 93 (2) der Gemeindeordnung ist nach Abschluss des Haushaltsjahres eine Jahresrechnung aufzustellen. Die Prüfung der Jahresrechnung erfolgt in Gemeinden in denen kein Rechnungsprüfungsamt besteht, durch einen durch die Gemeindevertretung gewählten Ausschuss (§ 94 Abs. 5 GO). In der Stadt Tornesch ist entsprechend dieser Bestimmung ein Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung bestellt worden, da die Einrichtung eines Rechnungsprüfungsamtes gemäß § 114 GO zwar möglich jedoch zurzeit noch unwirtschaftlich ist.

 

Der Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung prüft die Jahresrechnung mit allen Unterlagen dahingehend, ob

 

              1.              der Haushalt eingehalten ist,

              2.              die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,

              3.              bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist,

              4.              die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist.

 

Die Prüfung kann nach pflichtgemäßem Ermessen durch den Ausschuss beschränkt und auf die Vorlage einzelner Prüfungsunterlagen verzichtet werden (§ 94 Abs. 1 GO).

 

Zu B: Stellungnahme der Verwaltung

 

Der Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung hat in seiner Sitzung am 4. Juni 2009 die vorgenannte Prüfung vorgenommen und der Ratsversammlung empfohlen, die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2009 festzustellen. Im Zusammenhang mit der Prüfung der Jahresrechnung wurden auch die in der Anlage nachgewiesen über- und außerplanmäßigen Ausgaben geprüft, die im Einzelfall den Betrag von 50.000 € nicht überschreiten und somit keiner Genehmigung der Ratsversammlung bedürfen.

Das Ergebnis der Prüfung der Jahresrechnung 2008 wurde in einer Sitzungsniederschrift festgehalten. Die von der Verwaltung gefertigte und gem. § 93 Abs. 1 GO vorgeschriebene Erläuterung zur Jahresrechnung liegt als Anlage bei.

 

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

 

Die Ratsversammlung beschließt wie folgt:

 

              "1.              Das Ergebnis der Jahresrechnung für das HH-Jahr 2008 im Verwaltungshaushalt wird in Einnahme und Ausgabe auf   18.075.789,57 € (bereinigtes Soll) festgestellt.

 

2.     Das Ergebnis der Jahresrechnung für das HH-Jahr 2008 im Vermögenshaushalt

              wird in Einnahme auf               2.292.249,90 €

              und in der Ausgabe auf              3.670.236,13 €

                            (bereinigtes Soll) festgestellt.

 

3.     Die in der Anlage nachgewiesenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden zur Kenntnis genommen.“

 

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Anlagen

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