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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/09/601-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Wegen der Einführung der kostenfreien Kinderbetreuung in Kindertagesstätten im letzten Jahr vor Einschulung hat der Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildungswesen in seiner Sitzung am 27.04.2009 ausführlich über die weitere Gewährung des Kita-Talers ab 01.08.2009 zunächst befristet bis 31.07.2010 beraten und beschlossen.

Mit Neuordnung der anliegenden Richtlinie wird gesichert, dass im letzten Jahr vor Einschulung kein Kita-Taler mehr gewährt wird. Dies gilt auch in den Fällen, in denen die Betreuungszeit die kostenfrei gestellten 25 Wochenstunden übersteigt.

Im Anschluss an die Sitzung wurde der Bereich der Hortbetreuung nochmals überprüft. Zukünftig wird die nachgehende Unterrichtsbetreuung an die Schulen verlagert, um Wege zu verkürzen und Ressourcen an den Schulen zu nutzen, aber auch die Vernetzung mit Schule zu intensivieren. An der Fritz-Reuter-Schule wird ein privatrechtliches Angebot nach Schulgesetz erfolgreich betrieben. Wegen der flexiblen Betreuungszeiten und damit auch angepassten Betreuungsgebühren wurde bislang dort kein Kita-Taler gewährt. Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen auch zukünftig weiter so zu verfahren. Um eine Gleichbehandlung für die entstehende Hortgruppe an der Johannes-Schwennesen-Schule zu erreichen, wird insgesamt vorgeschlagen, die Gewährung des Kita-Talers auf den Krippen- und Elementarbereich in den Kindertagesstätten ( Kinder im Alter von 0 bis 5 Jahren) und für die Betreuung bei Tagesmüttern für Kinder bis zum Alter von 6 Jahren zu begrenzen.

 

Der Absatz 3 der dem Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildungswesen vorgelegten Richtlinie erhält danach folgenden Zusatz ( kursiv):

„Allen Gebührenpflichtigen, die keine Gebührenermäßigung erhalten, in Tornesch wohnhaft sind und deren Kinder in einer Krippen- oder Elementargruppe in einer Tornescher Kindertageseinrichtung betreut werden, wird ein „Kita-Taler“ gewährt......

 

Alle in Tornesch wohnhaften Eltern, die ihre 0 – 6-jährigen Kinder von ausgebildeten Tagesmüttern betreuen lassen, erhalten ebenfalls einen „Kita-Taler“, dessen Höhe zu Beginn eines Kindergartenjahres festgesetzt wird. .......

 

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

 

Wegen der Einführung des beitragsfreien letzten Kindergartenjahres vor Einschulung sowie der Begrenzung der freiwilligen Förderung auf den Krippen- und Elementarbereich in Kindertagesstätten sowie die Betreuung von Kindern der Altersgruppe 0 bis 6 Jahres bei anerkannten Tagesmüttern werden die Richtlinien der Stadt Tornesch zur Gewährung des „Kita-Talers“ ab 01.08.2009 wie folgt angepasst:

 

1.      Die Stadt Tornesch entscheidet über die jeweils jährlich zu Beginn eines Kindergartenjahres ( 01.08.) neu festzusetzenden  kreiseinheitlichen Betreuungsgebühren in Kindergärten und kindergartenähnlichen Einrichtungen.

 

2.      Bevor die Stadt Tornesch weitere Zuschüsse für den Besuch von Tornescher Kindergärten und kindergartenähnlichen Einrichtungen an in Tornesch wohnhafte Erziehungsberechtigte gewährt, sind verbindlich und vorrangig die möglichen Ermäßigungen der Beiträge nach den Richtlinien des Kreises Pinneberg über die Erstattung von Kosten der Ermäßigung von Teilnahmebeiträgen oder Gebühren (Sozialstaffel) und über Zuwendungen an Träger von Kindertageseinrichtungen zu den laufenden Kosten (Betriebskostenförderung) vom 5.02.2006 in Anspruch zu nehmen.

 

3.      Allen Gebührenpflichtigen, die keine Gebührenermäßigung nach der gültigen Kreisrichtlinie erhalten, in Tornesch wohnhaft sind und deren Kinder in einer Krippen- oder Elementargruppe in einer Tornescher Kindertageseinrichtung betreut werden, wird ein „Kita-Taler“ gewährt. Der „Kita-Taler“ umfasst einen monatlichen Zuschuss zu den jeweiligen Betreuungsgebühren, über den vor Beginn eines jeden Kindergartenjahres mit Anpassung der kreiseinheitlichen Teilnahmegebühren in Kindertagesstätten und kindergartenähnlichen Einrichtungen  für das neue Kindergartenjahr sowohl in der Höhe und der Dauer der Gewährung seitens des Ausschusses für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildungswesen entschieden wird.

 

Alle in Tornesch wohnhaften Eltern, die ihre 0 – 6-jährigen Kinder von ausgebildeten Tagesmüttern betreuen lassen, erhalten ebenfalls einen „Kita-Taler“, dessen Höhe zu Beginn eines Kindergartenjahres festgesetzt wird. Die Gewährung des „Kita-Talers“ erfolgt auf Antrag unter Nachweis eines Betreuungsvertrages mit einer ausgebildeten Tagesmutter bzw. vergleichbar ausgebildeten Person mit Pflegeerlaubnis des Jugendamtes des Kreises Pinneberg und im Rahmen der bereit gestellten Haushaltsmittel.

 

4.      Die Zahlung des „Kita-Talers“ für Betreuungsgebühren in Kindertagesstätten erfolgt mit der Gebührenfestsetzung durch den von der Stadt Tornesch beauftragten Träger nach Prüfung und - je nach Einkommenssituation des Gebührenpflichtigen - Anrechnung der Kreisrichtlinie. Hiermit wird deutlich, dass es sich bei der freiwilligen Leistung der Stadt Tornesch um eine nachrangige Förderung handelt. Die Abrechnung der Zuschusszahlung erfolgt im Wege der Haushaltsplanung und – abwicklung zwischen der Stadt Tornesch und dem jeweiligen Träger der Tornescher Kindertageseinrichtung oder kindergartenähnlichen Einrichtung.

 

5.      Der „Kita-Taler“ der Stadt Tornesch wird in 12 monatlichen Raten für jedes betreute Tornescher Kind gezahlt, das voraussichtlich ein volles Kindergartenjahr in einer Tornescher Einrichtung betreut wird. Bei vorzeitiger Kündigung innerhalb des Kindergartenjahres oder Wegzug aus Tornesch entfällt ab dem Folgemonat der Anspruch auf den „Kita-Taler“ der Stadt Tornesch. Zusätzliche Bedingung für die Gewährung des „Kita-Talers“ ist die Zahlung der Kindergartengebühren per Einzugsermächtigung. Hiermit soll zur Reduzierung des Verwaltungsaufwandes beigetragen werden. Die Gewährung des Zuschusses für die Unterbringung bei Tagesmüttern erfolgt auf Antrag bei der Stadt Tornesch an die Eltern für die Laufzeit des geschlossenen Betreuungsvertrages zunächst befristet für ein Jahr. Jeweils zu Beginn eines Kindergartenjahres wird über die weitere Gewährung des „Kita-Talers“ durch den Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildungswesen entschieden. 

 

6.      Sofern die Gebührenpflichtigen Anspruch auf eine Ermäßigung nach der gültigen Kreisrichtlinie oder bei Tagesmutter-Betreuung durch die wirtschaftliche Jugendhilfe des Kreises Pinneberg haben, oder aber im letzten Jahr vor Einschulung wöchentlich bis zu 25 Stunden kostenfrei betreut werden,  entfällt der Anspruch auf den „Kita-Taler“.

 

7.      In Fällen einer Ermäßigung von Kindergartenbeiträgen nach der Sozialstaffel des Kreises Pinneberg werden entgegen der Kreisrichtlinie als freiwillige Leistung der Stadt Tornesch lediglich 55% des Einkommensüberhanges als Betreuungsgebühr festgesetzt. Die Stadt Tornesch trägt die Differenz zwischen dem nach Kreisrichtlinie einzusetzenden Einkommensüberhang in Höhe von 80 % zu 55%. Auch die Gewährung dieser freiwilligen Leistung ist gebunden an die Zahlung des Elternbeitrages per Einzugsermächtigung. 

 

8.      Gebührenpflichtige, bei denen sich unter Berücksichtigung ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse kein Einkommensüberhang bei der Berechnung  des Kindergartenbeitrages nach Kreisrichtlinie ergibt, werden von der Leistung eines Mindestbeitrages freigestellt. In diesem Fall übernimmt die Stadt Tornesch den Mindestbeitrag für in Tornesch wohnhafte Kinder in Tornescher Betreuungseinrichtungen anstelle der Zahlung des „Kita-Talers“.

 

9.      Die Regelung zu 7. und 8.  gilt auch in den Fällen der kostenfrei gestellten Betreuung im letzen Jahr vor Einschulung, sofern die Betreuungszeit über 25 Stunden pro Woche beträgt und hierfür Gebühren erhoben werden.

 

10.  Der „Kita-Taler“ und die Reduzierung des einzusetzenden Einkommensüberhanges auf 55% sowie die Übernahme des Mindestbeitrages werden jeweils  befristet pro Kindergartenjahr als freiwillige Leistung der Stadt Tornesch gewährt.

 

 

 

 

 

Tornesch, den                                                                 Stadt Tornesch

                                                                                         Der Bürgermeister

 

 

                                                                                        Roland Krügel

 

 

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