Beschlussvorlage - VO/09/676
Grunddaten
- Betreff:
-
Neufassung des Flächennutzungsplans
- Aufstellungsbeschluss -
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Umweltamt
- Bearbeiter:
- Claudius Oppermann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Entscheidung
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05.10.2009
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen: 1. Umweltverträglichkeit
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Der gemeinsame Flächennutzungsplan der Stadt Uetersen sowie der Gemeinden Heidgraben, Moorrege und Tornesch wurde 1971 beschlossen, die Vereinbarung über den gemeinsamen F-Plan trat rückwirkend zum 01.02.72 in Kraft.
Bei der Novellierung des Baugesetzbuchs 2004 wurden die Gemeinden verpflichtet, spätestens nach 15 Jahren zu prüfen, ob eine Neufassung erforderlich wird. Diese Verpflichtung wurde 2006 zwar wieder aufgehoben, solche Neufassung ist nach Auffassung der Landesplanungsbehörde nun dennoch im Zusammenhang mit der wohnbaulichen Entwicklung in Tornesch-Ost nötig.
In den Jahren 96 und 97 wurden bereits verschiedene städtebauliche Themen zur Neuaufstellung beraten, auf die heute jedoch wegen geänderter Zielsetzungen nicht mehr zurück gegriffen werden kann (ein Zeichen für die Sinnhaftigkeit einer Neufassung). Daher soll nun die Aufstellungsbeschlussfassung erfolgen und die Beratungen zur Neufassung mit den Beratungen zur wohnbaulichen Entwicklung verzahnt werden, insbesondere auch deshalb, weil für den Bereich neben der Aufstellung von Bebauungsplänen auch eine entsprechende Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich ist (30. F-Planänderung, Aufstellungsbeschluss vom 06.10.08). Dieses Vorgehen wurde mit der Landesplanungsbehörde so abgestimmt mit dem Ziel, die wohnbauliche Entwicklung zügig voran zu bringen, ohne jedoch die Gesamtschau zu vernachlässigen.
Parallel dazu macht auch die Neufassung des Landschaftsplans Sinn, um in der Gesamtheit eine schlüssige und nachhaltige Entwicklungsperspektive für die Stadt zu gewinnen. Solche Beschlussfassung ist jedoch im Umweltausschuss zu entscheiden.
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit
Alle Umweltaspekte werden im Zuge der Beratungen in den Umweltbericht einfließen, parallel zur Neufassung des F-Plans soll die Neufassung des Landschaftsplans erfolgen.
2. Kinder- und Jugendbeteiligung erfolgt zum Zeitpunkt der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung.
Finanz. Auswirkung
Zu D: Finanzielle Auswirkungen
Die Ausarbeitung der Planung soll durch das Büro Maysack-Sommerfeld erfolgen, da dort die beste Ortskenntnis und das Hintergrundwissen durch die Bauleitplanungen der letzten Jahre besteht, letztlich auch begründet durch den Planungsauftrag zur F-Planänderung Tornesch-Ost. Damit verbunden besteht dort auch bereits ein Teil der Planungsleistungen nach der HOAI (Honorarordnung) hinsichtlich Aufgabenstellung und Planungsvorgaben. Die Planungskosten belaufen sich auf etwa 110.000 inklusive Umweltbericht. Die Kosten für den Umweltbericht (ca. 12.000 ) entstehen im Falle eines Parallelverfahrens mit dem Landschaftsplan natürlich nur einmal und senken damit die Planungskosten für das Gesamtwerk. Dies wird von der Genehmigungsbehörde im Innenministerium des Landes so akzeptiert. Die Honorarsumme wird sich schätzungsweise auf 3 Jahre verteilen. Die Mittel müssten für die nächsten Haushaltsjahre bereit gestellt werden. Der Umweltbericht wird in bewährter Zusammenarbeit von dem Büro Landschaftsarchitektur Zumholz erarbeitet. Hier gilt das oben genannte gleichfalls, zumal das Büro auch die grünordnerischen Belange für die Bauleitplanung Tornesch-Ost bearbeitet.
Beschlussvorschlag
Zu E: Beschlussempfehlung
1. Für das Gebiet der Stadt Tornesch wird der Flächennutzungsplan neu aufgestellt. Planungsziel ist die städtebauliche Ordnung der Flächennutzung für den Planungszeitraum bis 2025.
2. Die Ausarbeitung der Planung erfolgt durch das Büro Maysack-Sommerfeld Stadtplanung -.
3. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.