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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/09/593-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Das Projekt wurde zuletzt beraten im Bau- und Planungsausschuss am 02.03.09 mit der Empfehlung, den Satzungsbeschluss zu fassen.

 

Die Aufhebung eines Teilbereichs des B-Plans 11 steht im Zusammenhang mit der Aufstellung des B-Plans 75 „Westlich Wilhelmstraß, der diesen Teilbereich überdeckt. Der Satzungsbeschluss zur Teilaufhebung des B-Plans 11 soll zeitgleich mit dem Satzungsbeschluss zum B-Plan 75 erfolgen, damit für den Bereich nicht zwischenzeitlich eine planungsrechtliche Situation nach § 34 BauGB (im Zusammenhang bebauter Ortsteil) entsteht.

 

Der Satzungsbeschluss zum B-Plan 75 bedingt die Aufhebung des Teilbereichs B-Plan 11, weil sich zwei Satzungen unterschiedlichen Inhalts nicht überlagern dürfen.

 

 

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

 

1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuchs beschließt die Ratsversammlung die Aufhebung eines Teilbereichs des B-Plans 11 „Pommernstraßr das Gebiet nördlich der Pommernstraße in einer Tiefe von ca. 30 m, südlich der Pommernstraße in einer Tiefe von ca. 50 m und westlich der Wilhelmstraße in einer Tiefe von ca. 80 m, als Satzung.

 

2. Die Begründung wird gebilligt.

 

3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Aufhebung eines Teilbereichs des Bebauungsplans 11 ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

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Anlagen

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