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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/07/065

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

zu A.:

Bereits im Dezember 2006 haben der Vorsitzende des TC Tornesch, Herr Sommer und sein Stellvertreter von den Plänen des Vereins berichtet. Am 31.01.2007 wurde der Antrag auf Gewährung eines Investitionszuschusses für diese Baumaßnahme gestellt. Die Kostenermittlung ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Der Vorsitzende wurde bereits im Vorwege über die vorrangige Inanspruchnahme von Kreiszuschüssen und Zuschüssen des Landessportverbandes Schleswig-Holstein informiert und gebeten diesbezüglich einen Termin mit dem Geschäftsführer des Kreissportverbandes, Herrn Tiedemann zu vereinbaren.

Wegen des noch fehlenden Finanzierungsplanes wurde nochmals Rücksprache mit Herrn Sommer gehalten. In diesem Zusammenhang wurde er darüber informiert, dass die  Antragsfrist für eine Förderung im Jahr 2007 laut Stadt- und Kreisrichtlinien bereits verstrichen ist. Derartige Vorhaben wären bis spätestens 01.08.2006 für eine Realisierung im Jahr 2007 über den Kreissportverband an den Kreis Pinneberg zu richten gewesen. Inwieweit mit einer Genehmigung zum vorzeitigen Baubeginn die Maßnahme in 2007 förderungsunschädlich vorzuziehen ist, wird mit dem Kreis Pinneberg zu klären sein. Herr Sommer teilte hierzu im Gespräch mit, dass über die Realisierung des Bauvorhabens erst am 28.02.2007 in der  Jahreshauptversammlung des TC Tornesch entschieden werden wird. Es sei auch durchaus denkbar, dass das Vorhaben erst in 2008 umgesetzt werden wird und dann die Fristen für sämtliche Anträge in diesem Jahr gehalten werden können. Nach dem Votum aus der Jahreshauptversammlung wird dann auch erst der Finanzierungsplan erstellt werden können. Wegen des Ausmaßes der Investition möchte er jedoch die Entscheidungsgremien der Stadt Tornesch bereits frühzeitig einbinden auch einräumend, dass das Vorhaben eventuell auch nicht realisiert werden könnte.

Zu B.:

Der Tennisclub Tornesch plant den Bau einer Traglufthalle mit einem Kostenvolumen von 247.520,-- €  und beantragt die Förderung dieser Maßnahme nach den Richtlinien der Stadt Tornesch vom 03.01.2002. Danach käme eine Zuschussgewährung in diesem Jahr nicht mehr in Betracht, weil der Antrag – wie auch bei der Kreisförderung – bis zum 01.08.2006 hätte gestellt sein müssen. Vorrangig sind außerdem Kreis- und Landesmittel einzuwerben.

Auch für diese Mittel ist die Frist bereits verstrichen. Zudem ist für alle Zuschüsse bindend, dass

·         die zu fördernde Maßnahme mindestens 25 Jahre für den vorgesehenen Zweck vom Zuschussempfänger genutzt werden kann.

Der Erbbaurechtsvertrag mit dem TC Tornesch ist zunächst bis zum 31.12.2026 befristet. Diese Voraussetzung könnte durch eine Zustimmung zur Verlängerung des derzeit gültigen Erbbaurechtsvertrages erfüllt werden. Müsste jedoch vor Antragstellung vorgenommen werden.

·         Eine gesicherte Gesamtfinanzierung des Vorhabens ist Voraussetzung für die Bewilligung des Kreiszuschusses sowie des Zuschusses des Landesportverbandes und auch des Zuschusses der Stadt Tornesch. Das Fremdkapital über den Kapitalmarkt soll 50% der Gesamtkosten nicht überschreiten. Dabei müssen die Antragsteller mindestens 20% der Kosten durch Eigenkapital/ Eigenleistungen aufbringen. Wären diese Voraussetzungen erfüllt , würde der Kreiszuschuss 12% der förderfähigen Kosten betragen, wenn die Stadt Tornesch einen Zuschuss in Höhe von 18 % gewährt. Der Kreiszuschuss würde sich um weitere 5 % erhöhen, wenn die Anzahl der jugendlichen Mitglieder über 30 % der Vereinsmitglieder beträgt. Aber auch nur dann, wenn auch die Stadt Tornesch ihren Zuschuss um weitere 5% der förderungsfähigen Kosten erhöht, also das Projekt insgesamt mit 40% von Kreis und Stadt gefördert wird. Der Landessportverband Schleswig- Holstein würde unter diesen Voraussetzung nochmals 10 % der förderfähigen Kosten als Zuschuss gewähren.

 

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

Die Prüfung erfolgt im Rahmen der Prüfung des Bauantrages.

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

 

Sollte Beschluss gefasst werden, dass Vorhaben fördern zu wollen, wäre ein Zuschuss in Höhe von 18% von 247.520,-- € also mithin 44.553,60 € von der Stadt Tornesch zu gewähren, damit der Verein auch in den Genuss des Kreiszuschusses kommen kann.

Haushaltsmittel stehen für 2007 nicht bereit.

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

 

Das beabsichtigte Vorhaben wird zur Kenntnis genommen. Das Votum der Mitglieder des TC Tornesch bleibt abzuwarten. Für eine Entscheidung über eine Förderung ist zur nächsten Sitzung ein Finanzierungsplan nachzureichen. Darüber hinaus wird angesichts des Finanzierungsvolumens empfohlen auch  Alternativen zu einer Traglufthalle zu suchen.

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Anlagen

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