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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/09/698

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Gemäß § 80 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein hat die Gemeinde eine Nachtragssatzung zum Haushalt zu erlassen, wenn

 

1.      sich zeigt, dass trotz Ausnutzung jeder Sparmöglichkeit ein erheblicher Fehlbetrag entstehen wird und der Haushaltsausgleich nur durch eine Änderung der Haushaltssatzung erreicht werden kann.

 

2.      bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem im Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden müssen;

 

3.      Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen

oder

4.      Einstellungen, Beförderungen oder Höhergruppierungen erfolgen sollen und der Stellenplan die entsprechenden Stellen nicht enthält.

 

Neben den bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen, die in einem im Verhältnis zu den gesamten Ausgaben nicht unerheblichen Umfang geleistet werden müssen, machen auch nicht unerhebliche Mehreinnahmen den Erlass einer Nachtragssatzung notwendig.

 

Gemäß § 32 GemHVO muss der Nachtragshaushaltsplan alle erheblichen Änderungen der Einnahmen und Ausgaben, die im Zeitpunkt seiner Aufstellung übersehbar sind, enthalten.

Bereits geleistete oder angeordnete über- und außerplanmäßige Ausgaben brauchen nicht veranschlagt werden; sie sind jedoch im nachfolgenden 1. Nachtragshaushaltsplan berücksichtigt worden.

 

Mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan schlit der Verwaltungshaushalt 2009 in Einnahme mit einer Summe von  17.838.300 € (- 1.267.600 €), in der Ausgabe mit einer Summe von 19.198.900 € (+ 93.000 €) und somit mit einem Fehlbedarf von 1.360.600 € ab.

Der Vermögenshaushalt ist ausgeglichen und schließt in Einnahme und Ausgabe mit einem Volumen von je  5.177.400 € (+ 2.432.800 €) ab.

 

 

 

Verwaltungshaushalt:

 

Wie bereits in den letzten Sitzungen des Hauptausschusses sowie des Finanzausschusses vorhergesagt, hat der durch die weltweite Finanzkrise entstandene Konjunktureinbruch dazu geführt, dass der Verwaltungshaushalt des 1. Nachtragshaushaltsplans 2009 ein nicht unerhebliches Defizit in Höhe von 1.360.600 € ausweisen muss.

Dieses Defizit ist im Wesentlichen durch Mindereinnahmen bei folgenden Haushaltsstellen begründet:

 

1.900000.003000  Gewerbesteuer                                          - 1.500.000 €

1.900000.010000  Gemeindeanteil Einkommensteuer                                          -  515.600 €

 

 

Neben der geringeren Gewerbesteuerumlage (-314.000 €) aufgrund des erwarteten Gewerbesteueraufkommens, kann die neu eingeplante Zuführung vom Vermögenshaushalt zum Verwaltungshaushalt in Höhe von 654.300 € diese Mindereinnahmen nur zum Teil auffangen.

 

Folgende gravierende Veränderungen ( > 10.000 €) des Verwaltungshaushaltes sind zudem zu nennen:

 

000000.400000              Personalausgaben (Sitzungsgelder)                            +              19.500 €              (A)

020000.550000              Unterhaltung Dienstfahrzeuge                            +              12.200 €              (A)

080000.562100              Ausbildungskosten                            +              11.700 €              (A)

200100.400000              Personalkosten Schulhausmeister                            -              41.800 €              (A)

210000.672000              Schulkostenbeiträge Grundschulen                            +              11.300 €              (A)

211000.162000              Schulkostenbeiträge (JSS)                            +              13.200 €              (E)

211000.501000              Unterhaltung der JSS                            +              58.000 €              (A)

215000.500000              Unterhaltung der FRS                            +              20.000 €              (A)

215000.544000              Heizkosten der FRS (Wärme)                            +              10.100 €              (A)

221000.672100              Schulkostenbeiträge Realschulen                            -              25.700 €              (A)

230000.672000              Schulkostenbeiträge Gymnasien                            +              25.100 €              (A)

270000.162000              Schulkostenbeiträge WBS                            -              14.400 €              (E)

270000.400000              Personalausgaben WBS                            -              20.300 €              (A)

270000.679000              Erstattung Personalausgaben                            +              14.000 €              (A)

281000.672100              Schulkostenbeiträge für Gesamtschulen                            +              118.300 €              (A)

290000.639000              Schüler-Beförderungskosten                             -              15.000 €              (A)

295500.169000              Erst. Personalkosten für Schulsozialarbeit              +              23.400 €              (E)

295500.400000              Personalausgaben (Schulsozialarbeit)                            +              21.800 €              (A)

400000.400000              Personalausgaben Amt 2                            -              33.900 €              (A)

460300.163000              Personalkostenerstattung vom DRK                            +              11.200 €              (E)

464000.162010              Erst. a.d. Jahresrechnung AWO-KiTa Merlinweg              +              20.100 €              (E)

464000.162020              Erst. a.d. Jahresrechnung AWO KiTa Lüttkamp              +              56.800 €              (E)

464000.162030              Erst. a.d. Jahresr. Kinderspielstd. Kirche                            -              14.800 €              (E)

464000.162040              Erst. a.d. Jahresrechnung KiTa Kirchengem.              -              30.500 €              (E)

464000.162050              Erst. a.d. Jahresrechnung DRK KiTa´s                            +              22.500 €              (E)

464000.701200              Kosten freiw. Sozialst. Für KiTa-Betreuung              +              14.700 €              (A)

610000.600000              Kataster- und Planmaterial                            +              30.000 €              (A)

610000.655100              Bebauungspläne                            +              30.000 €              (A)

670000.540000              Stromkosten Strenbeleuchtung                            +              20.000 €               (A)

772000.400000              Personalkosten Reinigungsdienst                            +              45.200 €              (A)

817000.210000              Gewinnablieferung Stadtwerke GmbH                            -              153.300 €              (E)

880000.140000              Mieten und Pachten                            +              94.500 €              (E)

881000.530000              Pachten                            +              13.700 €              (A)

900000.021000              Vergnügungssteuer                            +              42.000 €              (E)

910000.808100              Zinsen für lfd. Konten                            +              20.000 €              (A)

910000.860000              Zuführung zum Vermögenshaushalt                            -              45.800 €              (A)

 

 

Die veranschlagten Personalkosten wurden auf der Basis der ausgezahlten Personalaufwendungen der Monate Januar bis einschließlich Juli für das Jahr 2009 hochgerechnet. Beschlossene Veränderungen wie Neueinstellungen, Veränderung der wöchentlichen Arbeitszeit, Höhergruppierungen u. dergl. wurden in die Berechnungen mit einbezogen.

Alle weiteren Erläuterungen bitte ich direkt der Haushaltsstelle zu entnehmen.

 

 

Vermögenshaushalt:

 

Auch der Vermögenshaushalt weist erhebliche Veränderungen aus. Hierbei sind zunächst bei den Einnahmen insbesondere folgende Positionen zu erwähnen:

 

a)      Erlös aus dem Verkauf von Dienstfahrzeugen              +              10.200 €

b)      Zuweisung vom Bund für Konjunkturprogramm II              +              112.000 €

c)      ckfluss Barvermögen vom ZV Az- Kummerfeld              +              313.900 €

d)      Erschließungsbeiträge              +              658.000 €

e)      Erlöse aus Grundstücksverkäufen              +              1.384.500 €

f)        Zuführung vom Verwaltungshaushalt              -              45.800 €

 

 

 

Folgende Veränderungen der Ausgaben des Vermögenshaushaltes treten besonders hervor:

 

a)     Erwerb bewegliches Vermögen für 2. Hortgruppe              +              12.000 €

b)     Umbaumaßnahmen JSS              +              27.000 €

c)     Umbau-/Energetische Maßnahmen FRS              +              185.000 €

d)     Straßensanierung Ortskern              -              85.000 €

e)     Erwerb eines Fahrzeuges für den Bauhof              +              31.300 €

f)       Erwerb von Grundstücken              +              206.000 €

g)     Zuführung zum Verwaltungshaushalt              +              654.300 €

h)     Deckung Soll-Fehlbetrag VMH aus 2008              +              1.378.000 €

 

 

 

 

Schlussbetrachtung:

 

Die gestiegenen Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalt des 1. Nachtrages 2009 beruhen zum überwiegenden Teil auf Beschlüssen der Fachgremien oder notwendigen über- und außerplanmäßiger Ausgaben.

Die gesunkenen Einnahmen im Verwaltungshaushalt sind, wie bereits erwähnt, ausschließend dem Konjunktureinbruch aufgrund der weltweiten Finanzkrise geschuldet, deren Auswirkungen voraussichtlich bis Ende 2010 finanziell noch zu spüren sein werden. Eine sparsame Haushaltsführung war auch vor der Finanzkrise stets Grundsatz der Stadt Tornesch, nur wäre es in der jetzigen Situation völlig unangemessen, z.B. die freiwilligen Leistungen (siehe Anlage) wenn für 2009 überhaupt noch möglich, auf ein Minimum zu kürzen oder gar zu streichen. Es ist durchaus richtig, diese Ausgaben kritisch zu betrachten, dennoch hätte eine Kürzung von Zuschüssen an Vereine, Verbände oder eine Anhebung der Nutzungsgebühren für Sporthallen, Kürzung von Unterschussabdeckungen, fatale Auswirkungen auf das Vereinsleben und ehrenamtliche Tätigkeit.

Die auch in der Vergangenheit vorbildliche Ansiedlungspolitik für Gewerbebetriebe in Tornesch wird es voraussichtlich möglich machen, das die noch junge Stadt dieses konjunkturelle Tief ohne bleibende Schäden überwinden wird.

 

Dennoch können alle veranschlagten Investitionsmaßnahmen nur dann in Auftrag gegeben werden, wenn die vorgesehenen Einnahmen tatsächlich und nicht nur rechtlich zur Verfügung stehen. Diese Regelung bleibt weiterhin notwendig, um Vor- und Zwischenfinanzierungen möglichst zu vermeiden, weil ansonsten Kassenkredite den Verwaltungshaushalt unnötig belasten.

 

 

 

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

 

Siehe vorangegangene Ausführungen

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

 

Auf Empfehlung des Finanzausschusses beschließt die Ratsversammlung den von der Verwaltung vorgelegten Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und des 1. Nachtragshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2009 mit folgenden Inhalten:

 

 

 

Der Verwaltungshaushalt wird in Einnahme

von               19.105.900 €              auf              17.838.300 €

und in der Ausgabe von              19.105.900 €              auf              19.198.900 €

mit einem Fehlbedarf von                                          1.360.600 €                                                                     

festgesetzt.

 

Der Vermögenshaushalt wird in Einnahme und Ausgabe

nunmehr von               2.744.600 €              auf              5.177.400 € 

festgesetzt.

 

 

Es werden neu festgesetzt:

 

1.      der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und                                                                   Investitionsförderungsmaßnahmen von               766.300 €               auf              766.300 €

(unverändert)

 

2.      der Gesamtbetrag der Verpflichtungs-

              ermächtigungen  von                0 €              auf              187.500 €

             

 

3.      der Höchstbetrag der Kassenkredite von               16.000.000 €              auf              16.000.000 €

(unverändert)

 

4.      die Gesamtzahl der im Stellenplan

              ausgewiesenen Stellen von              90,22 Stellen               auf              91,71 Stellen

 

 

Die Realsteuer-Hebesätze bleiben unverändert.

(wie bisher Grundsteuer A = 290%, Grundsteuer B = 290%, Gewerbesteuer = 320%)

 

Dem geänderten Finanzplan sowie dem geänderten Investitionsprogramm der Jahre 2008 – 2012 wird zugestimmt.

 

Dem geänderten Stellenplan 2009 wird, aufgrund der Empfehlung des Hauptausschusses vom  14.9.2009, in der vorgelegten Form zugestimmt.

 

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Anlagen

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