Beschlussvorlage - VO/09/698
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung über den 1. Nachtragshaushaltsplan und die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009 sowie über den geänderten Stellenplan 2009
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für allgemeine Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Jörg-Andreas Rechter
- Beteiligt:
- Amt für Bürgerbelange; Bau- und Umweltamt; Büro der Bürgermeisterin; Amt für allgemeine Verwaltung und Finanzen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Finanzausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
30.09.2009
| |||
●
Erledigt
|
|
Ratsversammlung
|
Entscheidung
|
|
|
06.10.2009
|
Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen: 1. Umweltverträglichkeit
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Gemäß § 80 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein hat die Gemeinde eine Nachtragssatzung zum Haushalt zu erlassen, wenn
1. sich zeigt, dass trotz Ausnutzung jeder Sparmöglichkeit ein erheblicher Fehlbetrag entstehen wird und der Haushaltsausgleich nur durch eine Änderung der Haushaltssatzung erreicht werden kann.
2. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem im Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden müssen;
3. Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen
oder
4. Einstellungen, Beförderungen oder Höhergruppierungen erfolgen sollen und der Stellenplan die entsprechenden Stellen nicht enthält.
Neben den bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen, die in einem im Verhältnis zu den gesamten Ausgaben nicht unerheblichen Umfang geleistet werden müssen, machen auch nicht unerhebliche Mehreinnahmen den Erlass einer Nachtragssatzung notwendig.
Gemäß § 32 GemHVO muss der Nachtragshaushaltsplan alle erheblichen Änderungen der Einnahmen und Ausgaben, die im Zeitpunkt seiner Aufstellung übersehbar sind, enthalten.
Bereits geleistete oder angeordnete über- und außerplanmäßige Ausgaben brauchen nicht veranschlagt werden; sie sind jedoch im nachfolgenden 1. Nachtragshaushaltsplan berücksichtigt worden.
Mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan schließt der Verwaltungshaushalt 2009 in Einnahme mit einer Summe von 17.838.300 (- 1.267.600 ), in der Ausgabe mit einer Summe von 19.198.900 (+ 93.000 ) und somit mit einem Fehlbedarf von 1.360.600 ab.
Der Vermögenshaushalt ist ausgeglichen und schließt in Einnahme und Ausgabe mit einem Volumen von je 5.177.400 (+ 2.432.800 ) ab.
Verwaltungshaushalt:
Wie bereits in den letzten Sitzungen des Hauptausschusses sowie des Finanzausschusses vorhergesagt, hat der durch die weltweite Finanzkrise entstandene Konjunktureinbruch dazu geführt, dass der Verwaltungshaushalt des 1. Nachtragshaushaltsplans 2009 ein nicht unerhebliches Defizit in Höhe von 1.360.600 ausweisen muss.
Dieses Defizit ist im Wesentlichen durch Mindereinnahmen bei folgenden Haushaltsstellen begründet:
1.900000.003000 Gewerbesteuer - 1.500.000
1.900000.010000 Gemeindeanteil Einkommensteuer - 515.600
Neben der geringeren Gewerbesteuerumlage (-314.000 ) aufgrund des erwarteten Gewerbesteueraufkommens, kann die neu eingeplante Zuführung vom Vermögenshaushalt zum Verwaltungshaushalt in Höhe von 654.300 diese Mindereinnahmen nur zum Teil auffangen.
Folgende gravierende Veränderungen ( > 10.000 ) des Verwaltungshaushaltes sind zudem zu nennen:
000000.400000 Personalausgaben (Sitzungsgelder) + 19.500 (A)
020000.550000 Unterhaltung Dienstfahrzeuge + 12.200 (A)
080000.562100 Ausbildungskosten + 11.700 (A)
200100.400000 Personalkosten Schulhausmeister - 41.800 (A)
210000.672000 Schulkostenbeiträge Grundschulen + 11.300 (A)
211000.162000 Schulkostenbeiträge (JSS) + 13.200 (E)
211000.501000 Unterhaltung der JSS + 58.000 (A)
215000.500000 Unterhaltung der FRS + 20.000 (A)
215000.544000 Heizkosten der FRS (Wärme) + 10.100 (A)
221000.672100 Schulkostenbeiträge Realschulen - 25.700 (A)
230000.672000 Schulkostenbeiträge Gymnasien + 25.100 (A)
270000.162000 Schulkostenbeiträge WBS - 14.400 (E)
270000.400000 Personalausgaben WBS - 20.300 (A)
270000.679000 Erstattung Personalausgaben + 14.000 (A)
281000.672100 Schulkostenbeiträge für Gesamtschulen + 118.300 (A)
290000.639000 Schüler-Beförderungskosten - 15.000 (A)
295500.169000 Erst. Personalkosten für Schulsozialarbeit + 23.400 (E)
295500.400000 Personalausgaben (Schulsozialarbeit) + 21.800 (A)
400000.400000 Personalausgaben Amt 2 - 33.900 (A)
460300.163000 Personalkostenerstattung vom DRK + 11.200 (E)
464000.162010 Erst. a.d. Jahresrechnung AWO-KiTa Merlinweg + 20.100 (E)
464000.162020 Erst. a.d. Jahresrechnung AWO KiTa Lüttkamp + 56.800 (E)
464000.162030 Erst. a.d. Jahresr. Kinderspielstd. Kirche - 14.800 (E)
464000.162040 Erst. a.d. Jahresrechnung KiTa Kirchengem. - 30.500 (E)
464000.162050 Erst. a.d. Jahresrechnung DRK KiTa´s + 22.500 (E)
464000.701200 Kosten freiw. Sozialst. Für KiTa-Betreuung + 14.700 (A)
610000.600000 Kataster- und Planmaterial + 30.000 (A)
610000.655100 Bebauungspläne + 30.000 (A)
670000.540000 Stromkosten Straßenbeleuchtung + 20.000 (A)
772000.400000 Personalkosten Reinigungsdienst + 45.200 (A)
817000.210000 Gewinnablieferung Stadtwerke GmbH - 153.300 (E)
880000.140000 Mieten und Pachten + 94.500 (E)
881000.530000 Pachten + 13.700 (A)
900000.021000 Vergnügungssteuer + 42.000 (E)
910000.808100 Zinsen für lfd. Konten + 20.000 (A)
910000.860000 Zuführung zum Vermögenshaushalt - 45.800 (A)
Die veranschlagten Personalkosten wurden auf der Basis der ausgezahlten Personalaufwendungen der Monate Januar bis einschließlich Juli für das Jahr 2009 hochgerechnet. Beschlossene Veränderungen wie Neueinstellungen, Veränderung der wöchentlichen Arbeitszeit, Höhergruppierungen u. dergl. wurden in die Berechnungen mit einbezogen.
Alle weiteren Erläuterungen bitte ich direkt der Haushaltsstelle zu entnehmen.
Vermögenshaushalt:
Auch der Vermögenshaushalt weist erhebliche Veränderungen aus. Hierbei sind zunächst bei den Einnahmen insbesondere folgende Positionen zu erwähnen:
a) Erlös aus dem Verkauf von Dienstfahrzeugen + 10.200
b) Zuweisung vom Bund für Konjunkturprogramm II + 112.000
c) Rückfluss Barvermögen vom ZV Az- Kummerfeld + 313.900
d) Erschließungsbeiträge + 658.000
e) Erlöse aus Grundstücksverkäufen + 1.384.500
f) Zuführung vom Verwaltungshaushalt - 45.800
Folgende Veränderungen der Ausgaben des Vermögenshaushaltes treten besonders hervor:
a) Erwerb bewegliches Vermögen für 2. Hortgruppe + 12.000
b) Umbaumaßnahmen JSS + 27.000
c) Umbau-/Energetische Maßnahmen FRS + 185.000
d) Straßensanierung Ortskern - 85.000
e) Erwerb eines Fahrzeuges für den Bauhof + 31.300
f) Erwerb von Grundstücken + 206.000
g) Zuführung zum Verwaltungshaushalt + 654.300
h) Deckung Soll-Fehlbetrag VMH aus 2008 + 1.378.000
Schlussbetrachtung:
Die gestiegenen Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalt des 1. Nachtrages 2009 beruhen zum überwiegenden Teil auf Beschlüssen der Fachgremien oder notwendigen über- und außerplanmäßiger Ausgaben.
Die gesunkenen Einnahmen im Verwaltungshaushalt sind, wie bereits erwähnt, ausschließend dem Konjunktureinbruch aufgrund der weltweiten Finanzkrise geschuldet, deren Auswirkungen voraussichtlich bis Ende 2010 finanziell noch zu spüren sein werden. Eine sparsame Haushaltsführung war auch vor der Finanzkrise stets Grundsatz der Stadt Tornesch, nur wäre es in der jetzigen Situation völlig unangemessen, z.B. die freiwilligen Leistungen (siehe Anlage) wenn für 2009 überhaupt noch möglich, auf ein Minimum zu kürzen oder gar zu streichen. Es ist durchaus richtig, diese Ausgaben kritisch zu betrachten, dennoch hätte eine Kürzung von Zuschüssen an Vereine, Verbände oder eine Anhebung der Nutzungsgebühren für Sporthallen, Kürzung von Unterschussabdeckungen, fatale Auswirkungen auf das Vereinsleben und ehrenamtliche Tätigkeit.
Die auch in der Vergangenheit vorbildliche Ansiedlungspolitik für Gewerbebetriebe in Tornesch wird es voraussichtlich möglich machen, das die noch junge Stadt dieses konjunkturelle Tief ohne bleibende Schäden überwinden wird.
Dennoch können alle veranschlagten Investitionsmaßnahmen nur dann in Auftrag gegeben werden, wenn die vorgesehenen Einnahmen tatsächlich und nicht nur rechtlich zur Verfügung stehen. Diese Regelung bleibt weiterhin notwendig, um Vor- und Zwischenfinanzierungen möglichst zu vermeiden, weil ansonsten Kassenkredite den Verwaltungshaushalt unnötig belasten.
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Beschlussvorschlag
Zu E: Beschlussempfehlung
Auf Empfehlung des Finanzausschusses beschließt die Ratsversammlung den von der Verwaltung vorgelegten Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und des 1. Nachtragshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2009 mit folgenden Inhalten:
Der Verwaltungshaushalt wird in Einnahme
von 19.105.900 auf 17.838.300
und in der Ausgabe von 19.105.900 auf 19.198.900
mit einem Fehlbedarf von 1.360.600
festgesetzt.
Der Vermögenshaushalt wird in Einnahme und Ausgabe
nunmehr von 2.744.600 auf 5.177.400
festgesetzt.
Es werden neu festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen von 766.300 auf 766.300
(unverändert)
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungs-
ermächtigungen von 0 auf 187.500
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite von 16.000.000 auf 16.000.000
(unverändert)
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan
ausgewiesenen Stellen von 90,22 Stellen auf 91,71 Stellen
Die Realsteuer-Hebesätze bleiben unverändert.
(wie bisher Grundsteuer A = 290%, Grundsteuer B = 290%, Gewerbesteuer = 320%)
Dem geänderten Finanzplan sowie dem geänderten Investitionsprogramm der Jahre 2008 2012 wird zugestimmt.
Dem geänderten Stellenplan 2009 wird, aufgrund der Empfehlung des Hauptausschusses vom 14.9.2009, in der vorgelegten Form zugestimmt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
40 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
768,1 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
200 kB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
342,3 kB
|
|||
5
|
(wie Dokument)
|
70 kB
|
|||
6
|
(wie Dokument)
|
290,3 kB
|