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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/06/158

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Der Jahresabschluss des Abwasserbetriebes Tornesch für das Wirtschaftsjahr 2005 ist von der PwC Deutsche Revision AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in der Zeit von Juni bis August 2006 geprüft worden.

Die Schlussbesprechung fand am 11. Oktober 2006 statt.

 

Für den Jahresabschluss wurde folgender uneingeschränkter Prüfungsvermerk erteilt:

 

" Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

 

Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Abwasserbetriebes Tornesch, Tornesch, für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2005 geprüft. Durch § 13 Abs. 1 Nr. 3 KPG SH wurde der Prüfungsgegenstand erweitert. Die Prüfung erstreckte sich daher auch auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Abwasserbetriebes. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der Werkleitung des Betriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht sowie über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betriebes abzugeben.

 

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB i. V. m. § 13 KPG SH unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betriebes Anlass zu Beanstandungen geben. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Betriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzung der Werkleitung des Betriebes sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für un­sere Beurteilung bildet.

 

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

 

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Abwasserbetriebes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Abwasserbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

 

Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Abwasserbetriebes geben zu wesentlichen Beanstandungen keinen Anlass.“

 

Der Jahresabschluss ist gem. § 5 Abs. 1 Nr. 9 Eig. VO für das Land Schleswig-Holstein vom 29.12.1986, zuletzt geändert durch Verordnung vom 16. Juni 1998, in der geprüften Fassung unverändert von der Ratsversammlung festzustellen. Er ist mit dem Prüfungsvermerk des Abschlussprüfers, der Feststellung des Jahresabschlusses durch die Ratsversammlung und der Behandlung des Jahresergebnisses gem. § 14 Abs. 5 KPG bekannt zu machen. Die Bilanz schließt in Aktiva und Passiva mit einer Bilanzsumme von 18.091.588,02 € ab. In der Gewinn- und Verlustrechnung sind die Erträge und die Aufwendungen mit 2.813.911,67 €  ermittelt worden. Das Jahresergebnis ist ausgeglichen, da der Rückstellung aus Gebührenüberschüssen 280.386,00 € aus der Gebührennachkalkulation für 2005 zugeführt wurden. Diese Zuführungen stehen zum Ausgleich von Gebührenunterdeckungen in der Zukunft zur Verfügung bzw. sind den Kunden im Rahmen der Gebührenkalkulation zu erstatten.

 

Der Eigenkapitalanteil beträgt 52,1 % (Vj. 53,4 %) der um die Ertragzuschüsse gekürzten Bilanzsumme und liegt damit deutlich über dem in der EigVO angegebenen Prozenten (30 bis 40 %). Die Eigenkapitalausstattung ist unter Berücksichtigung der Ertragszuschüsse – bezogen auf die Bilanzsumme - angemessen.

 

Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, den Jahresabschluss in der vorgelegten Form zu beschließen.

 

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

 

„Der Jahresanschluss 2005 des Abwasserbetriebes Tornesch wird in der vorgelegten, von der PwC Deutsche Revision AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüften und vom Rechnungsprüfungsamt des Kreises Pinneberg bestätigten Fassung mit einer Bilanzsumme von 18.091.588,02 € festgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit Erträgen und Aufwendungen von 2.813.911,67 € ab. Das Jahresergebnis ist ausgeglichen.“

 

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