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ALLRIS - Vorlage

Schulverband Beschlussvorlage - VO/09/745

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Nach Fertigstellung und Abrechnung der Herstellung des Pausenhallen-/Mensabereiches, der zweiten Sporthalle und der Kampfbahn C kann nun eine Berechnung der kalkulatorischen Kosten und der Kosten des laufenden Betriebes für die Bereiche erfolgen, die auch durch andere Nutzer als die KGS selbst frequentiert werden können. Die Kosten können nun beziffert und den jeweiligen Nutzern im Wege einer kostendeckenden Gebühr in Rechnung gestellt werden. Die bisher geltende Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung der Sportstätten sowie der Klassenräume der Klaus-Groth-Schule in Tornesch (KGS) vom 23.12.2004 eröffnet diese Möglichkeit nicht, da sie lediglich eine Gebühr pro Hallenfeld und eine Gebühr pro Klassenraum und Stunde vorsieht. Diese Gebühr beinhaltete keinerlei kalkulatorische Kosten.

Es wird daher vorgeschlagen, die Satzung in der anliegenden Form neu zu fassen und dabei die Gebührenordnung in den Anhang zu stellen, damit bei einer notwendigen Gebührenanpassung nicht jeweils die Satzung insgesamt, sondern lediglich der Anhang geändert und bekannt gemacht werden muss. Die Gebühren sollten jährlich nach Vorlage der tatsächlichen Kosten angepasst werden.

Die bisher geltende Satzung ist aufzuheben.

 

Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit

entfällt

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

entfällt

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

Die Verbandsversammlung beschließt die Satzung über die Nutzung der Räumlichkeiten sowie der sowie der Sportstätten der Klaus-Groth-Schule (KGS) (mit Gebührenordnung im Anhang) in der vorgelegten Form.

 

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Anlagen

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