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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/09/761

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Mit dem Antrag des TC Tornesch E. V.   vom 30.01.2007 auf Bewilligung eines Investitionskostenzuschusses für den Bau einer Traglufthalle wurde bereits deutlich gemacht, das der Verein große Probleme hatte und hat,  den Winterspielbetrieb zu sichern. In der Beratung über den Antrag am 19.02.2007 im zuständigen Fachausschuss wurde das Vorhaben wohlwollend zur Kenntnis genommen und gebeten  einen  Finanzierungsplan nachzureichen, sofern das Vorhaben weiter verfolgt würde. Gleichzeitig wurde empfohlen, auch nach anderen Alternativen zu einer Traglufthalle Ausschau zu halten. Hierzu gehörte auch ein eventueller Ankauf der derzeit genutzten Tennishalle im Basshorn. Verhandlungen diesbezüglich wurden zwischenzeitlich  geführt und auch Sanierungsgutachten eingeholt wie auch dem beigefügten Antrag vom 26.10.2009 zu entnehmen ist. Hierbei stellte sich heraus, dass eine Sanierung zu ähnlichen Kosten wie ein Neubau führen würde und deshalb verworfen wurde.  Der neue Sachverhalt um die Pächterin und Pläne des Erbbaurechtsvertragsinhabers zwingen den Vereinsvorstand erneut in konkrete Planungen um einen Hallenneubau einzutreten, wenn auch für die Zukunft der Winterspielbetrieb sicher gestellt werden soll, zumal auch der Versuch, Hallenzeiten in anderen Tennishallen anzumieten aufgrund deren eigenen Vereinsbedarfs scheitern wird.

 

Aus diesem Grunde wurde der anliegende Antrag vom 26.10.2009 gestellt, mit dem der Bedarf nachgewiesen,  die Kosten für einen Hallenbau dargestellt und die zukünftigen Betriebskosten kalkuliert werden.

Die zu erwartenden Fördermittel wurden bereits in der Vorlage 07/065 ausführlich dargestellt, nachstehend jedoch nochmals in diese Vorlage bezogen auf das neue Investitionsvolumen übernommen:

 

Der Tennisclub Tornesch plant den Bau einer Tennishalle mit einem Kostenvolumen von rd. 620.000,-- €  und beantragt die Förderung dieser Maßnahme nach den Richtlinien der Stadt Tornesch vom 03.01.2002. Danach käme eine Zuschussgewährung in diesem Jahr nicht mehr in Betracht, weil der Antrag – wie auch bei der Kreisförderung – bis zum 01.08.2009 hätte gestellt sein müssen. Vorrangig sind außerdem Kreis- und Landesmittel einzuwerben.

Auch für diese Mittel ist die Frist bereits verstrichen. Zudem ist für alle Zuschüsse bindend, dass

·         die zu fördernde Maßnahme mindestens 25 Jahre für den vorgesehenen Zweck vom Zuschussempfänger genutzt werden kann.

 

Sofern dem TC Tornesch ein geeignetes im städtischen Eigentum befindliches Grundstück angeboten werden könnte, wäre zwingend für eine Förderung, dass der Erbbaurechtsvertrag mit dem TC Tornesch über eine Laufzeit von 25 Jahren geschlossen wird.

 

·         Eine gesicherte Gesamtfinanzierung des Vorhabens ist Voraussetzung für die Bewilligung des Kreiszuschusses sowie des Zuschusses des Landesportverbandes und auch des Zuschusses der Stadt Tornesch. Das Fremdkapital über den Kapitalmarkt soll 50% der Gesamtkosten nicht überschreiten. Dabei müssen die Antragsteller mindestens 20% der Kosten durch Eigenkapital/ Eigenleistungen aufbringen. Wären diese Voraussetzungen erfüllt , würde der Kreiszuschuss 12% der förderfähigen Kosten betragen, wenn die Stadt Tornesch einen Zuschuss in Höhe von 18 % gewährt. Der Kreiszuschuss würde sich um weitere 5 % erhöhen, wenn die Anzahl der jugendlichen Mitglieder über 30 % der Vereinsmitglieder ( lt. Meldung Sportförderung 428 Mitglieder, davon 171 aktive Jugendliche – somit der Fall)  beträgt. Aber auch nur dann, wenn auch die Stadt Tornesch ihren Zuschuss um weitere 5% der förderungsfähigen Kosten erhöht, also das Projekt insgesamt mit 40% von Kreis und Stadt gefördert wird. Der Landessportverband Schleswig- Holstein würde unter diesen Voraussetzung nochmals 10 % der förderfähigen Kosten als Zuschuss gewähren.

 

 

 

 

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

würde  im Wege der Zuschussbewilligung über den Verein erfolgen.

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

 

Unter Berücksichtigung der o.g. Fördermittel ( vorausgesetzt Haushaltsmittel sind vorhanden) würde sich folgende Finanzierung ergeben:

 

Gesamtinvestition                           rd. 620.000,-- €

Eigenkapital/-leistung                              124.000,-- €

Kreiszuschuss                                        105.400,-- €

Landessportverband                                 62.000,-- €

 

Deckungslücke                                        328.600,-- €

 

Zudem wäre ein Grundstück im Wege des Erbbaurechtes zur Verfügung zu stellen.

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

Der Bau einer Tennishalle wird aufgrund des nachgewiesenen Bedarfes für förderfähig gehalten. Die Stadt Tornesch unterstützt den TC Tornesch E. V.  bei der Suche nach einem geeigneten Grundstück für den Bau einer Tennishalle. Sofern möglich soll ein städtisches Grundstück auf dem Wege des Erbbaurechtes ausgegeben werden. Der Tennisclub Tornesch E. V. wird gebeten, seine Planungen fortzusetzen und fristgerecht den Kreiszuschuss und die Fördermittel des Landessportverbandes Schleswig-Holstein zu beantragen und entsprechend den Antrag auf Gewährung des Investitionskostenzuschuss bei der Stadt Tornesch bis zum 30.07.2010 für eine Förderung in 2011 zu konkretisieren.

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Anlagen

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