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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/09/775

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Von der VHS Tornesch ist gem. § 12 EigVO vom 15.08.2007 ein Wirtschaftsplan aufzustellen. Ab dem Jahr 2010 wird der Eigenbetrieb VHS nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung gem. GemHVO-Doppik geführt. Der Wirtschaftsplan besteht gem. GemHVO-Doppik aus der Zusammenstellung nach § 12 Abs. 1 EigVO, dem Ergebnisplan (früher Erfolgsplan), dem Finanzplan (früher Vermögensplan und Finanzplan) und der Stellenübersicht. Die Übersicht der Einnahmen und Ausgaben gemäß der Eigenbetriebsverordnung, die sich auf die Finanzplanung und den Haushalt der Stadt auswirken (§ 16 Nr. 2 EigVO) fällt zukünftig weg.

Im Ergebnisplan sind die voraussehbaren Erträge und Aufwendungen des Wirtschaftsjahres enthalten. Genauere Angaben zu den Beträgen sind in den Erläuterungen aufgeführt. Der Ergebnisplan schließt bei den Erträgen mit 469.000,00 € und bei den Aufwendungen mit 499.000,00 € ab. Das nach Abschluss des Haushaltsjahres 2010 festgestellte Defizit wäre dann über die Verlustrücklage auszugleichen. Die Verlustrücklage sollte zwischen 10 % und 25 % von der allgemeinen Rücklage betragen. Für die Volkshochschule Tornesch wird als Verlustrücklage 25% der allgemeinen Rücklage ab 1.1.2010 eingesetzt, um somit die gekürzte Zuweisung der Stadt (ab 1.1.2008) über die Ergebnisrechnung  abzufedern.

Da bis zum Jahr 2008 Haushaltsmittel als Gewinnvortrag übertragen werden konnten, hat die Stadt Tornesch seit dem Jahr 2008 die Zuweisung an die VHS von 18,00 € auf 15,00 € je Einwohner/in gekürzt, damit die Rücklagen aufgebraucht werden.

Der Finanzplan enthält alle voraussehbaren Einzahlungen und Auszahlungen, die den Zu- und Abfluss der liquiden Mittel für insgesamt 5 Jahre einschließlich aller Investitionen sowie deren Finanzierung darstellen.

 

Eine Kreditaufnahme ist nicht vorgesehen.

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite ist auf 80.000,00 € festgesetzt.

In der Stellenübersicht ist das bei der VHS eingesetzte Personal ausgewiesen.

 

Es wird der Ratsversammlung empfohlen, den Wirtschaftsplan für das Jahr 2010 in der vorliegenden Fassung festzustellen.

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

 

entfällt

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

 

Die Ratsversammlung beschließt nach Empfehlung durch den Ausschuss für Finanzen:

„Der von der VHS für das Wirtschaftsjahr 2010 vorgelegte Wirtschaftsplan wird mit folgenden Beträgen festgestellt:

Die Erträge betragen 469.000,00 € und die Aufwendungen betragen 499.500,00 €. Es wird kein ausgeglichenes Jahresergebnis erwartet. Das Defizit ist nötigenfalls aus der Verlustrücklage auszugleichen sein. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 80.000,00 € festgesetzt.“

 

 

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Anlagen

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