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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/09/769-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

In der Sitzung des Finanzausschusses am 25.1.2010 präsentierten die Fraktionen der CDU, B90/Die Grünen und FDP einen gemeinsamen Antrag zum Verwaltungshaushalt 2010, der neben Einsparmaßnahmen auch weitergehende Prüfaufträge/Haushaltsbegleitbeschlüsse beinhaltete.

 

Die Verwaltung wurde u.a. beauftragt, zur nächsten Sitzung des Finanzausschusses am 10.2.2010 eine entsprechende Umsetzung für den Haushalt 2010 vorzunehmen.

Für den Fall das die vorgegebenen Einsparungen nicht erreicht werden können bzw. eine Umsetzung nicht möglich ist, wären die Hinderungsgründe im Einzelfall zu erläutern.

 

Zur besseren Vergleichbarkeit wird der gemeinsame Antrag nochmals dieser Beschlussvorlage beigefügt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zu Pkt.1 „Minimierung der Bekanntmachungskosten durch Verweis auf die

vollständige Veröffentlichung auf der Homepage der Stadt Tornesch“

 

 

Haushaltsstelle: 1.020000.653000

 

Eine Kürzung des Ansatzes um 17.000 €  auf  3.000 € ist nicht mehr möglich, da bis zum heutigen Tag bereits Ausgaben für notwendige Bekanntmachungen in Höhe von 3.943,19 € getätigt wurden.

Auch durch die erforderliche Änderung der Hauptsatzung ist frühestens eine Einsparung ab 1.4.2010 zu erreichen, was eine Reduzierung der geplanten Einsparung von 17.000 € auf 12.700 € zur Folge hat.

 

              Neuer Ansatz              Alter Ansatz              Geplante Einsparung

 

              7.300 €                            20.000 €                            12.700 €

 

 

Zu Pkt. 2 „Wegfall der mit der Post versandten Benachrichtigungen an die

              Einwohner               bei abgelaufenen Reisepässen bzw. zur Abholung der neuen RP

              und BPA“

 

 

Haushaltsstelle: 1.020000.652000

 

 

              Neuer Ansatz              Alter Ansatz              Geplante Einsparung

 

              41.500 €                            42.900 €                            1.400 €

 

             

Zu Pkt. 3 „Kürzung der JZ-Ausgaben um 75.000 € (incl. der durch Elternzeit

verminderten Personalausgaben)“

 

 

Eine Kürzung von 75.000 € bei den Ausgaben des Jugendzentrum (incl. der durch Elternzeit verminderten Personalausgaben) ist, wie bereits in der Sitzung des FA am 25.1.2010 von der Amtsleiterin erläutert, ohne den gesamten Betrieb des JZ zu gefährden, nicht möglich.

Aus der Elternzeit des JZ-Leiters, der notwendigen Vertretungsregelungen, der Entsendung einer Erzieherin an den Hort (JSS), sowie der Reduzierung der Betriebskosten ergeben sich folgende machbare Einsparungen:

 

Elternzeit JZ-Leiter bis einschließlich 06/2010              30.900 €

Entsendung Erzieherin an Hort                                          49.800 €

(Erstattung durch DRK und Wegfall ab 1.9.2010)

 

Kürzung der Betriebskosten                                          7.700 €

 

Zwischensumme:                                                        88.400 €

 

Abzüglich Vertretungsregelungen                                          22.000 €

 

Somit mögliche Einsparungen:                                          66.400 €

 

Folgende Haushaltsstellen sind von diesen Veränderungen betroffen:

 

1.451500.703000              -    4.500 €

1.451500.705000              -    2.400 €

1.460300.163000                            +  23.300 €

1.460300.400000              -  35.400 €

1.460300.620000              -       800 €                                                       

 

 

 

 

 

 

 

Zu Pkt. 4 „Reduzierung der Unterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten der

Sportanlagen“

 

 

Haushaltsstelle: 1.560000.510000

 

 

              Neuer Ansatz              Alter Ansatz              Geplante Einsparung

 

              75.000 €                            100.000 €                            25.000 €

 

 

 

Zu Pkt. 5 „Unterhaltung und Instandsetzung des vereinseigenen Sportheims,

Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen

Haushaltsansatz 2010 neu = 3.000 €“

 

Hier sind wiederum mehrere Haushaltsstellen betroffen:

 

Haushaltsstelle: 1.550000.500000

 

              Neuer Ansatz              Alter Ansatz              Geplante Einsparung

 

              0 €                            1.500 €                            1.500 €

 

 

Haushaltsstelle: 1.550000.540000

 

              Neuer Ansatz              Alter Ansatz              Geplante Einsparung

 

              3.000 €                            9.000 €                            6.000 €

 

 

Haushaltsstelle: 1.560000.540000

 

              Neuer Ansatz              Alter Ansatz              Geplante Einsparung

 

              0 €                            3.800 €                            3.800 €

 

 

Zu Pkt. 6 „Müllbeseitigung von 120.000 € auf 95.000 € kürzen“

 

 

Haushaltsstelle: 1.115000.540000

 

              Neuer Ansatz              Alter Ansatz              Geplante Einsparung

 

              95.000 €                            120.000 €                            25.000 €

 

 

 

Zu Pkt. 7 „Unterhaltungsaufwendungen von 1 Mio. € einmalig kürzen auf  600.000 €“

 

 

Bei den Kosten der Unterhaltung von Grundstücken und baulichen Anlagen ist eine Vielzahl von Haushaltsstellen, die sich durch alle Gliederungen des Haushaltes ziehen, berührt.

Neben den bereits vorgenannten Haushaltsstellen der Pkt. 4, 5 und nachfolgend Pkt. 8 (1.560000.510000, 1.550000.500000, 1.580000.510000), die bereits eine Kürzung als Einzelansatz erfahren haben, wären hiervon auch die Grundstücke und Gebäude der Schulen mit Turnhallen betroffen, die jeweils eine kostenrechnende Einrichtung bilden und sich über die Schulkostenbeiträge finanzieren. Eine Kürzung dieser Ansätze ist aus rechtlichen Gründen nicht zulässig, da dann der Haushalt der Stadt über die Schulkostenbeiträge der zahlenden Kommunen refinanziert würde.

 

 

 

 

Die im gemeinsamen Antrag angestrebte Kürzung von 958.700 € auf 600.000 € (geplante Einsparung 358.700 €) für die Unterhaltungsaufwendungen der Grundstücke und baulichen Anlagen ist somit nicht zu erreichen.

 

Da die drei vorgenannten Haushaltsstellen bereits entsprechend gekürzt wurden bzw. eine Kürzung der Kosten der Unterhaltung bei den kostenrechnenden Einrichtungen „Schulen“ nicht möglich ist, lässt eine Umsetzung des Antrages nur folgende Berechnung zu:

 

 

Gesamtausgaben Unterhaltung (Gruppierungen 500 + 510)              958.700 €

 

Abzüglich der ursprünglichen Ansätze der Haushaltsstellen

             

              1.211000.501000 Unterhaltung JSS              -     10.500 €

              1.211100.500000 Unterhaltung Turnhalle JSS              -       4.500 €

              1.215000.500000 Unterhaltung FRS              -     46.000 €

              1.215100.500000 Unterhaltung Turnhalle FRS              -       6.000 €

 

              1.550000.500000 Unterhaltung vereinseig. Sportheim              -       1.500 €

              1.560000.510000 Unterhaltung der Sportanlagen              -   100.000 €

              1.580000.510000 Unterhaltung der Anlagen              -   390.000 €

             

 

Verbleibender Betrag der Unterhaltungsaufwendungen               400.200 €

 

Die angestrebte Senkung der Kosten für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen von  958.700 € auf  600.000 € entspricht einer Reduzierung von 37,41 %. Angewandt auf den verbliebenden Betrag der Unterhaltungsaufwendungen von 400.200 € der bisher unberührten Haushaltsstellen, macht dies eine Kürzung von 149.700 € aus.

 

Die gekürzten Gesamtausgaben der Gruppierungen 500+510 errechnen sich nunmehr wie folgt:

 

 

              Verbleibender Betrag ungekürzter Haushaltsstellen              400.200 €

              37,41 %  Kürzung auf 400.200 €              -     149.700 €

              Zwischensumme:              250.500 €

 

Zuzüglich der o.g. gekürzten Ansätze der Haushaltsstellen

 

              1.550000.500000 auf              0 €

              1.560000.510000 auf              75.000 €

              1.580000.510000 auf              280.000 €

 

Sowie zuzüglich der unveränderbaren Haushaltsansätze der kostenrechnenden

Einrichtungen „Schulen“

 

              1.211000.501000 Unterhaltung JSS                   10.500 €

              1.211100.500000 Unterhaltung Turnhalle JSS                     4.500 €

              1.215000.500000 Unterhaltung FRS                   46.000 €

              1.215100.500000 Unterhaltung Turnhalle FRS                     6.000 €

 

 

 

Mithin neue Gesamtsumme der Unterhaltungsaufwendungen               672.500 €

 

 

 

 

Die Gruppierungen der Unterhaltsaufwendungen (500 + 510) werden demnach wie folgt korrigiert:

 

              Grupp. 500 von bisher                104.700 €  gerundet auf              89.600 €

                            Grupp. 510 von bisher  854.000 €  gerundet auf              582.900 €

                                         

                                                                                   

 

 

 

 

 

 

 

Zu Pkt. 8 „Verringerung der Kosten für die Pflege der Grünanlagen“

 

 

Haushaltsstelle: 1.580000.510000

 

              Neuer Ansatz              Alter Ansatz              Geplante Einsparung

 

              290.000 €                            390.000 €                            100.000 € (Verringerung der Kosten Pflege Grünanlagen)

              280.000 €                            290.000 €                            10.000 € (Kürzung Laubsammelkosten)

 

Es wird besonders darauf hingewiesen, dass auch der Bauhof als kostenrechnende Einrichtung geführt wird, die kostendeckend arbeiten muss. Sollte nun wie gefordert, die Vergabe von Aufträgen an Fremdfirmen deutlich reduziert und diese notwendigen Arbeiten durch den Bauhof übernommen werden, wird dies auch Aufwand und dementsprechend Kosten verursachen. Die Rechnung kommt dann nicht von der Fremdfirma sondern vom Bauhof direkt.

 

 

 

Zu Pkt. 9 „Reinigungsintervalle Fensterreinigung“

 

 

Haushaltsstelle: 1.772000.543000

 

              Neuer Ansatz              Alter Ansatz              Geplante Einsparung

 

              24.400 €                            26.000 €                            1.600 €

             

 

 

Zu Pkt. 10 „Sportförderung / Erwachsene“

 

 

Haushaltsstelle: 1.550000.701000

 

              Neuer Ansatz              Alter Ansatz              Geplante Einsparung

 

              117.600 €                            129.000 €                            11.400 €

 

 

 

Zu Pkt. 11 „Energiekosten: Alle Haushaltsstellen um pauschal 10% kürzen“

 

Eine Kürzung der eingeplanten Energiekosten (Strom, Wärme, Gas) macht erst dann Sinn, wenn die Verhandlungen über verbesserte Konditionen mit dem Ziel eines Großkunden-Vertrages abgeschlossen sind. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen diese „vertraglichen Leistungen“ unverändert bleiben;  eine entsprechende Anpassung kann sodann im 1. Nachtrag 2010 vorgenommen werden.

 

 

 

Zu Pkt. 12 „Stühle und Küche Altentagesstätte nicht in 2010“

 

Haushaltsstelle: 1.431000.520000

 

              Neuer Ansatz              Alter Ansatz              Geplante Einsparung

 

              3.000 €                            7.500 €                            4.500 €

 

 

Haushaltsstelle: 2.431000.935000

 

Die Notwendigkeit des Einbaus einer neuen Küche in der Altentagesstätte ist dringend geboten, da diese nur noch mit Einschränkungen genutzt werden kann (im Finanzausschuss wurde am 25.1.2010 darüber bereits berichtet). Eine Streichung der Haushaltsmittel in Höhe von 15.000 € für das Jahr 2010, zumal im Vermögenshaushalt veranschlagt, ist somit nicht möglich.

 

 

 

Zu Pkt. 13 „Feuerwehr“

 

 

Die Kürzung des Ansatzes einer bestimmten Haushaltsstelle der Feuerwehr wurde nicht genannt, so das der Kürzungsbetrag von 6.000 € gleichmäßig auf folgenden Haushaltsstellen vorgenommen wurde:

 

 

Haushaltsstelle: 1.130000.520000

 

              Neuer Ansatz              Alter Ansatz              Geplante Einsparung

 

              11.700 €                            13.700 €                            2.000 €

 

             

Haushaltsstelle: 1.130000.560000

 

              Neuer Ansatz              Alter Ansatz              Geplante Einsparung

 

              19.600 €                            21.600 €                            2.000 €

 

 

Haushaltsstelle: 1.130000.562000

 

              Neuer Ansatz              Alter Ansatz              Geplante Einsparung

 

              20.300 €                            22.300 €                            2.000 €

 

 

 

 

Mithin geplante Ersparnis Verwaltungshaushalt insgesamt:              425.000 €

             

 

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

 

entfällt

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

 

Die Ratsversammlung beschließt aufgrund der Empfehlung des Finanzausschusses wie folgt:

 

 

 

1.      Die Haushaltssatzung 2010 wird

 

a)      im Verwaltungshaushalt in der Einnahme auf                                           18.626.000 €

und in der Ausgabe auf                                            19.042.400 €

 

b)     im Vermögenshaushalt in Einnahme + Ausgabe auf                             11.708.800 €

festgesetzt.

 

2.      Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen

und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf                                          2.577.800 €

 

Die Verpflichtungsermächtigungen werden auf                                          1.580.000 €

und

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                        16.000.000 €

festgesetzt.

 

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen

Stellen wird auf                                                                                                  91,44 Stellen

festgesetzt.

 

3.      Die Realsteuerhebesätze werden wie folgt festgesetzt:

 

3.1  Grundsteuer

 

a)      für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A)                            290 v.H.

b)     für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                        290 v.H.

 

3.2 Gewerbesteuer                                                                                                                320 v.H.

 

 

 

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Anlagen

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