Beschlussvorlage - VO/09/769-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung über den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 (Verwaltungs- und Vermögenshaushalt)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für allgemeine Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Jörg-Andreas Rechter
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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10.02.2010
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Gestoppt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen: 1. Umweltverträglichkeit
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
In der Sitzung des Finanzausschusses am 25.1.2010 präsentierten die Fraktionen der CDU, B90/Die Grünen und FDP einen gemeinsamen Antrag zum Verwaltungshaushalt 2010, der neben Einsparmaßnahmen auch weitergehende Prüfaufträge/Haushaltsbegleitbeschlüsse beinhaltete.
Die Verwaltung wurde u.a. beauftragt, zur nächsten Sitzung des Finanzausschusses am 10.2.2010 eine entsprechende Umsetzung für den Haushalt 2010 vorzunehmen.
Für den Fall das die vorgegebenen Einsparungen nicht erreicht werden können bzw. eine Umsetzung nicht möglich ist, wären die Hinderungsgründe im Einzelfall zu erläutern.
Zur besseren Vergleichbarkeit wird der gemeinsame Antrag nochmals dieser Beschlussvorlage beigefügt.
Zu Pkt.1 Minimierung der Bekanntmachungskosten durch Verweis auf die
vollständige Veröffentlichung auf der Homepage der Stadt Tornesch
Haushaltsstelle: 1.020000.653000
Eine Kürzung des Ansatzes um 17.000 auf 3.000 ist nicht mehr möglich, da bis zum heutigen Tag bereits Ausgaben für notwendige Bekanntmachungen in Höhe von 3.943,19 getätigt wurden.
Auch durch die erforderliche Änderung der Hauptsatzung ist frühestens eine Einsparung ab 1.4.2010 zu erreichen, was eine Reduzierung der geplanten Einsparung von 17.000 auf 12.700 zur Folge hat.
Neuer Ansatz Alter Ansatz Geplante Einsparung
7.300 20.000 12.700
Zu Pkt. 2 Wegfall der mit der Post versandten Benachrichtigungen an die
Einwohner bei abgelaufenen Reisepässen bzw. zur Abholung der neuen RP
und BPA
Haushaltsstelle: 1.020000.652000
Neuer Ansatz Alter Ansatz Geplante Einsparung
41.500 42.900 1.400
Zu Pkt. 3 Kürzung der JZ-Ausgaben um 75.000 (incl. der durch Elternzeit
verminderten Personalausgaben)
Eine Kürzung von 75.000 bei den Ausgaben des Jugendzentrum (incl. der durch Elternzeit verminderten Personalausgaben) ist, wie bereits in der Sitzung des FA am 25.1.2010 von der Amtsleiterin erläutert, ohne den gesamten Betrieb des JZ zu gefährden, nicht möglich.
Aus der Elternzeit des JZ-Leiters, der notwendigen Vertretungsregelungen, der Entsendung einer Erzieherin an den Hort (JSS), sowie der Reduzierung der Betriebskosten ergeben sich folgende machbare Einsparungen:
Elternzeit JZ-Leiter bis einschließlich 06/2010 30.900
Entsendung Erzieherin an Hort 49.800
(Erstattung durch DRK und Wegfall ab 1.9.2010)
Kürzung der Betriebskosten 7.700
Zwischensumme: 88.400
Abzüglich Vertretungsregelungen 22.000
Somit mögliche Einsparungen: 66.400
Folgende Haushaltsstellen sind von diesen Veränderungen betroffen:
1.451500.703000 - 4.500
1.451500.705000 - 2.400
1.460300.163000 + 23.300
1.460300.400000 - 35.400
1.460300.620000 - 800
Zu Pkt. 4 Reduzierung der Unterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten der
Sportanlagen
Haushaltsstelle: 1.560000.510000
Neuer Ansatz Alter Ansatz Geplante Einsparung
75.000 100.000 25.000
Zu Pkt. 5 Unterhaltung und Instandsetzung des vereinseigenen Sportheims,
Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen
Haushaltsansatz 2010 neu = 3.000
Hier sind wiederum mehrere Haushaltsstellen betroffen:
Haushaltsstelle: 1.550000.500000
Neuer Ansatz Alter Ansatz Geplante Einsparung
0 1.500 1.500
Haushaltsstelle: 1.550000.540000
Neuer Ansatz Alter Ansatz Geplante Einsparung
3.000 9.000 6.000
Haushaltsstelle: 1.560000.540000
Neuer Ansatz Alter Ansatz Geplante Einsparung
0 3.800 3.800
Zu Pkt. 6 Müllbeseitigung von 120.000 auf 95.000 kürzen
Haushaltsstelle: 1.115000.540000
Neuer Ansatz Alter Ansatz Geplante Einsparung
95.000 120.000 25.000
Zu Pkt. 7 Unterhaltungsaufwendungen von 1 Mio. einmalig kürzen auf 600.000
Bei den Kosten der Unterhaltung von Grundstücken und baulichen Anlagen ist eine Vielzahl von Haushaltsstellen, die sich durch alle Gliederungen des Haushaltes ziehen, berührt.
Neben den bereits vorgenannten Haushaltsstellen der Pkt. 4, 5 und nachfolgend Pkt. 8 (1.560000.510000, 1.550000.500000, 1.580000.510000), die bereits eine Kürzung als Einzelansatz erfahren haben, wären hiervon auch die Grundstücke und Gebäude der Schulen mit Turnhallen betroffen, die jeweils eine kostenrechnende Einrichtung bilden und sich über die Schulkostenbeiträge finanzieren. Eine Kürzung dieser Ansätze ist aus rechtlichen Gründen nicht zulässig, da dann der Haushalt der Stadt über die Schulkostenbeiträge der zahlenden Kommunen refinanziert würde.
Die im gemeinsamen Antrag angestrebte Kürzung von 958.700 auf 600.000 (geplante Einsparung 358.700 ) für die Unterhaltungsaufwendungen der Grundstücke und baulichen Anlagen ist somit nicht zu erreichen.
Da die drei vorgenannten Haushaltsstellen bereits entsprechend gekürzt wurden bzw. eine Kürzung der Kosten der Unterhaltung bei den kostenrechnenden Einrichtungen Schulen nicht möglich ist, lässt eine Umsetzung des Antrages nur folgende Berechnung zu:
Gesamtausgaben Unterhaltung (Gruppierungen 500 + 510) 958.700
Abzüglich der ursprünglichen Ansätze der Haushaltsstellen
1.211000.501000 Unterhaltung JSS - 10.500
1.211100.500000 Unterhaltung Turnhalle JSS - 4.500
1.215000.500000 Unterhaltung FRS - 46.000
1.215100.500000 Unterhaltung Turnhalle FRS - 6.000
1.550000.500000 Unterhaltung vereinseig. Sportheim - 1.500
1.560000.510000 Unterhaltung der Sportanlagen - 100.000
1.580000.510000 Unterhaltung der Anlagen - 390.000
Verbleibender Betrag der Unterhaltungsaufwendungen 400.200
Die angestrebte Senkung der Kosten für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen von 958.700 auf 600.000 entspricht einer Reduzierung von 37,41 %. Angewandt auf den verbliebenden Betrag der Unterhaltungsaufwendungen von 400.200 der bisher unberührten Haushaltsstellen, macht dies eine Kürzung von 149.700 aus.
Die gekürzten Gesamtausgaben der Gruppierungen 500+510 errechnen sich nunmehr wie folgt:
Verbleibender Betrag ungekürzter Haushaltsstellen 400.200
37,41 % Kürzung auf 400.200 - 149.700
Zwischensumme: 250.500
Zuzüglich der o.g. gekürzten Ansätze der Haushaltsstellen
1.550000.500000 auf 0
1.560000.510000 auf 75.000
1.580000.510000 auf 280.000
Sowie zuzüglich der unveränderbaren Haushaltsansätze der kostenrechnenden
Einrichtungen Schulen
1.211000.501000 Unterhaltung JSS 10.500
1.211100.500000 Unterhaltung Turnhalle JSS 4.500
1.215000.500000 Unterhaltung FRS 46.000
1.215100.500000 Unterhaltung Turnhalle FRS 6.000
Mithin neue Gesamtsumme der Unterhaltungsaufwendungen 672.500
Die Gruppierungen der Unterhaltsaufwendungen (500 + 510) werden demnach wie folgt korrigiert:
Grupp. 500 von bisher 104.700 gerundet auf 89.600
Grupp. 510 von bisher 854.000 gerundet auf 582.900
Zu Pkt. 8 Verringerung der Kosten für die Pflege der Grünanlagen
Haushaltsstelle: 1.580000.510000
Neuer Ansatz Alter Ansatz Geplante Einsparung
290.000 390.000 100.000 (Verringerung der Kosten Pflege Grünanlagen)
280.000 290.000 10.000 (Kürzung Laubsammelkosten)
Es wird besonders darauf hingewiesen, dass auch der Bauhof als kostenrechnende Einrichtung geführt wird, die kostendeckend arbeiten muss. Sollte nun wie gefordert, die Vergabe von Aufträgen an Fremdfirmen deutlich reduziert und diese notwendigen Arbeiten durch den Bauhof übernommen werden, wird dies auch Aufwand und dementsprechend Kosten verursachen. Die Rechnung kommt dann nicht von der Fremdfirma sondern vom Bauhof direkt.
Zu Pkt. 9 Reinigungsintervalle Fensterreinigung
Haushaltsstelle: 1.772000.543000
Neuer Ansatz Alter Ansatz Geplante Einsparung
24.400 26.000 1.600
Zu Pkt. 10 Sportförderung / Erwachsene
Haushaltsstelle: 1.550000.701000
Neuer Ansatz Alter Ansatz Geplante Einsparung
117.600 129.000 11.400
Zu Pkt. 11 Energiekosten: Alle Haushaltsstellen um pauschal 10% kürzen
Eine Kürzung der eingeplanten Energiekosten (Strom, Wärme, Gas) macht erst dann Sinn, wenn die Verhandlungen über verbesserte Konditionen mit dem Ziel eines Großkunden-Vertrages abgeschlossen sind. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen diese vertraglichen Leistungen unverändert bleiben; eine entsprechende Anpassung kann sodann im 1. Nachtrag 2010 vorgenommen werden.
Zu Pkt. 12 Stühle und Küche Altentagesstätte nicht in 2010
Haushaltsstelle: 1.431000.520000
Neuer Ansatz Alter Ansatz Geplante Einsparung
3.000 7.500 4.500
Haushaltsstelle: 2.431000.935000
Die Notwendigkeit des Einbaus einer neuen Küche in der Altentagesstätte ist dringend geboten, da diese nur noch mit Einschränkungen genutzt werden kann (im Finanzausschuss wurde am 25.1.2010 darüber bereits berichtet). Eine Streichung der Haushaltsmittel in Höhe von 15.000 für das Jahr 2010, zumal im Vermögenshaushalt veranschlagt, ist somit nicht möglich.
Zu Pkt. 13 Feuerwehr
Die Kürzung des Ansatzes einer bestimmten Haushaltsstelle der Feuerwehr wurde nicht genannt, so das der Kürzungsbetrag von 6.000 gleichmäßig auf folgenden Haushaltsstellen vorgenommen wurde:
Haushaltsstelle: 1.130000.520000
Neuer Ansatz Alter Ansatz Geplante Einsparung
11.700 13.700 2.000
Haushaltsstelle: 1.130000.560000
Neuer Ansatz Alter Ansatz Geplante Einsparung
19.600 21.600 2.000
Haushaltsstelle: 1.130000.562000
Neuer Ansatz Alter Ansatz Geplante Einsparung
20.300 22.300 2.000
Mithin geplante Ersparnis Verwaltungshaushalt insgesamt: 425.000
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Beschlussvorschlag
Zu E: Beschlussempfehlung
Die Ratsversammlung beschließt aufgrund der Empfehlung des Finanzausschusses wie folgt:
1. Die Haushaltssatzung 2010 wird
a) im Verwaltungshaushalt in der Einnahme auf 18.626.000
und in der Ausgabe auf 19.042.400
b) im Vermögenshaushalt in Einnahme + Ausgabe auf 11.708.800
festgesetzt.
2. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 2.577.800
Die Verpflichtungsermächtigungen werden auf 1.580.000
und
der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 16.000.000
festgesetzt.
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen
Stellen wird auf 91,44 Stellen
festgesetzt.
3. Die Realsteuerhebesätze werden wie folgt festgesetzt:
3.1 Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) 290 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 290 v.H.
3.2 Gewerbesteuer 320 v.H.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1,3 MB
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44,4 kB
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