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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/15/004

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit

2.Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Der B-Plan 83 bereitete 2012 die Umstrukturierungen im Quartier östlich der Straße „Am Grevenberg“ vor. Dazu gehörte neben dem bereits realisierten Neubau eines Mehrfamillienhauses im rückwärtigen Bereich („Smart-Ideen-Haus“ der Adlershorst-Baugenossenschaft eG) auch der Ersatz der vorhandenen Geschosswohnungsbauten durch höhere Wohngebäude und die Errichtung einer Tiefgarage unter der zentralen Grünfläche an der Straße „Am Grevenberg“.

 

Der Eigentümer, die Adlershorst Baugenossenschaft eG, beabsichtigt, im nördlichen Bereich des Plangebietes anstelle des 3 bis 4-geschossigen Wohngebäudes eine Parkpalette mit 2 Park-Ebenen (UG + OG) zu errichten. Hierfür muss ein im rechtskräftigen B-Plan noch zum Erhalt festgesetzter Baum weichen – im Gegenzug soll die zuvor vorgesehene Tiefgaragenanlage entfallen, so dass die zentrale Grünfläche mit dem dortigen Baumbestand erhalten bleiben kann.

 

Um das erforderliche Baurecht für die Stellplatzanlage zu schaffen und gleichzeitig die zentrale private Grünfläche mit dem Baumbestand planungsrechtlich zu sichern, ist eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich. Planungsziel ist die städtebauliche Neuordnung des Wohnquartiers.

 

 

 

 

 

 

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

entfällt

 

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung 

 

  1. Für das Gebiet östlich der Straße Am Grevenberg in einer Tiefe von ca. 110 m, wie aus dem anliegenden Plan ersichtlich, wird die 1. Änderung des Bebauungsplans 83 aufgestellt. Planungsziel ist die städtebauliche Neuordnung des Wohnquartiers. Die Bebauungsplanänderung soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren (gem. § 13a BauGB) aufgestellt werden.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB); es ist ortsüblich bekannt zu machen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 aufgestellt werden soll.

 

  1. Die vorliegende Entwurfsplanung zur 1. Änderung des B-Plans 83 wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

  1. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist in Form einer Informationsveranstaltung durchzuführen.

 

 

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Anlagen

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