Direkt zu:
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/15/017

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit

2.Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Über den Bebauungsplan wurde zuletzt am 07.09.2009 im Bau- und Planungsausschuss beraten, damals erfolgte der Aufstellungsbeschluss.

 

Der Bebauungsplan ist Teil des Entwicklungsgebietes „Tornesch am See“ und schließt unmittelbar an den Bebauungsplan 73 „Nördlich Lindenweg“ an. Im Sinne einer in Richtung Nordosten (mit abnehmender Entfernung zur Ortsmitte/Bahnhof) abnehmenden Bebauungsdichte ist hier ein geringer Anteil Mehrfamilienhäuser am Baumschulenweg und östlich daran anschließend ein größerer Anteil an Reihen- und Doppelhäusern vorgesehen.

 

Die Erschließung der Mehrfamilienhäuser erfolgt direkt vom Baumschulenweg aus, die Doppel- und Reihenhäuser werden über einen Erschließungsring vom Kleinen Moorweg aus erschlossen. Über den Baumschulenweg wird eine öffentliche Parkplatzanlage erreichbar sein, der dem Besucherparken, aber auch von Mitarbeitern der nahen Kindertagestätte (Merlinweg) genutzt werden kann. Das Quartier ist in Ost-West-Richtung nur für Fußgänger und Radfahrer durchgängig, so dass Pkw-Durchfahrtsverkehre vermieden werden und der Erschließungsring den Charakter eines ruhigen Wohnweges erhalten kann.

 

In Nord-Süd-Richtung ist zudem eine grüne Fußwegeverbindung vorgesehen, welche im Süden die Grünverbindung im angrenzenden B-Plan 73 (im Bereich des dort vorgesehenen Spielplatzes) aufnimmt und deren nördliche Fortführung als Grünachse (in Richtung des projektierten Sees) geplant ist. Zusätzlich sind bandartige öffentliche Grünflächen („grüne Finger“) vorgesehen, in denen auch die Regenwasserentwässerung über ein Muldensystem erfolgen soll.

 

 

 

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

Die Planung wird durch das Planungsbüro Maysack-Sommerfeld Stadtplanung in Zusammenarbeit mit dem FD Bauverwaltung und Stadtplanung erarbeitet. Die Mittel stehen im Haushalt bereit.
 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung 

 

  1. Die vorliegende Entwurfsplanung zum B-Plan 82 wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

  1.      Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs.1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

  1.      Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs.1 Satz 1 BauGB soll in Form einer Abendveranstaltung durchgeführt werden.

 



 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...