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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/21/488

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Im Rahmen einer Ortsbefahrung mit der Verkehrsaufsicht des Kreises Pinneberg wurden Geschwindigkeitsreduzierungen sowie Erhöhung der Verkehrssicherheit von Radfahrern erörtert. Es ergeben sich folgende Themen für die Verkehrsplanung in Tornesch:

 

  1. Ausweitung der Tempo-30-Zonen

 

In Teilbereichen stellt sich die heutige Situation mit dem Wechsel von Tempo-30- und Tempo-50-Abschnitten sowie Tempo-30-Zonen teilweise unübersichtlich dar. Von Seiten der Verkehrsaufsicht wurde in Aussicht gestellt, die Lücken im Tempo-30-Netz zu schließen. So könne auch für die Abschnitte der Wilhelmstr., Heimstättenstr. sowie des Pastorendamms, für die zur Zeit noch Tempo 50 gilt, Tempo 30 angeordnet werden. Voraussetzung dafür ist eine Willensbekundung der Stadt, die mit einer Aussage/einem Konzept für das gesamte Stadtgebiet hinterlegt ist. Diese soll mit dieser Beschlussvorlage geliefert werden.

 

Die Stadt Tornesch strebt an, mit Ausnahme der klassifizierten Hauptverkehrsstraßen (hier: sämtliche Kreis- und Landesstraßen, im Plan farbig markiert) innerorts sämtliche Straßen in Tempo-30-Zonen aufzunehmen. Folgende Ausnahmen sollen gelten:

  • Bereiche, die bereits als verkehrsberuhigter Bereich („Spielstraße“ Verkehrszeichen 325) ausgewiesen sind, bleiben unverändert;
  • Das Gewerbegebiet Oha (Lise-Meitner-Allee/Hypatia-Str./Merianstr./Wilfried-Mohr-Str.) wird nicht als eine Tempo-30-Zone ausgeweisen; im Bereich des Gewerbegebiets Mitte dagegen nehmen die Straßen, mit Ausnahme des Borstelwegs und des Alten Borstelwegs, eine wichtige Funktion als Schulweg (Kleiner Moorweg, Gärtnerweg) bzw. Fahrrad- und Fußgänger-Zuwegung zum Sportpark Torneum (Lindenweg) ein, eine Integration in eine Tempo-30-Zone als einheitliche Regelung wird hier angestrebt.

 

Eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit flächig im Stadtgebiet auf 30 Km/h erhöht die Sicherheit und das Sicherheitsempfinden aller Verkehrsteilnehmer wesentlich. Durch Halbierung der Anhaltewege werden Unfälle vermieden, zudem werden bei Tempo 30 wesentlich weniger Fußgänger schwerverletzt oder getötet („Bei Tempo 50 ist die Aufprallgeschwindigkeit nach 13 Metern immer noch 50km/h. Mehr als acht von zehn Unfällen mit FußgängerInnen enden tödlich. Wer mit Tempo 30 angefahren wird, hat eine Chance von 9 zu 10 dies zu überleben.“ https://www.vcd.org/fileadmin/user_upload/Redaktion/Publikationsdatenbank/Verkehrssicherheit/VCD_Position_Tempo30_2012.pdf)

Im Stadtgebiet Tornesch ist bereits ein Großteil der Straßen in den Wohngebieten als Tempo-30-Zone ausgewiesen, in Teilbereichen fehlt diese Ausweisung jedoch, z.T. wechselt die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf kurzen Abschnitten mehrfach. Durch die Vereinheitlichung kann der Schilderwald gelichtet werden, denn jenseits der Hauptverkehrsstraßen wird Tornesch zu einer großen Tempo-30-Zone – mit Beschilderung jeweils am Anfang und Ende.

Die Ausweisung von Tempo-30 sorgt darüber hinaus für eine Lärmreduzierung und zu einer Verstetigung des Verkehrsflusses, zudem wird eine Belastung von Wohnquartieren durch Ausweichverkehr aus den Hauptverkehrsstraßen reduziert (Bsp. Wilhelmstr./Heimstättenstr.)

 

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Hauptverkehrsstraßen (Kreis- und Landesstraßen) in Tornesch

 

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Schema Vergleich Tempo 30 zu Tempo 50

 

Durch die Maßnahme kann die Anzahl der Schilder reduziert werden, es ist lediglich ein Versetzen der Tempo-30-Zonen-Schilder erfolderlich.

 

 

  1. Erhöhung der Sicherheit beim Radfahren auf Hauptverkehrsstraßen

 

Die Rad- und Fußwege einiger Hauptverkehrsstraßen verfügen innerorts nicht über die erforderlichen Mindestbreiten, so dass die Benutzungspflicht aufgehoben wurde. Auch wenn der Fußweg (mit Einschränkungen) für Radfahrer freigegeben ist, werden Radfahrer also auf der Fahrbahn fahren – übrigens auch nach einer (z.T. dringend erforderlichen) Sanierung dieser Wege. Oft ist dieser Umstand bei den Verkehrsteilnehmern noch nicht bekannt -zudem werden die erforderlichen Schutzabstände beim Überholen von Radfahrern nicht eingehalten. Um die Sicherheit hier zu erhöhen, werden folgende Maßnahmen angeregt:

  • Aufbringen von Fahrradpiktogrammen auf der Fahrbahn
  • Anbringen von Hinweisschildern zum notwendigen Abstand
  • Ausweitung der Geschwindigkeitsreduzierungen auf Hauptverkehrsstraßen vor Schulen und Altersheimen

 

 

Für den Radverkehr freigegebener Gehweg, Fahrrad-Piktogramm auf Fahrbahn

Fahrradpiktogramm auf der Fahrbahn

 

Hinweisschild soll Gefährdungen von Radfahrern senken | Rostock-Heute

Hinweisschild zu notwendigem Abstand

 

Die Anzahl der zu beschaffenden Hinweisschilder kann gering gehalten werden, weil auch mit einem einem temporärer Einsatz an wechselnden Standorten den erwünschten Effekt, die Sensibilisierung der Verkehrsteilnehmer, erzielen kann. Vorgeschlagen wird die Beschaffung von 4 Hinweisschildern und die Aufbringung von zunächst 20 Fahrbahn-Piktogrammen. 

 

 

 

 

  1. Reduzierung Kfz-Verkehr in Erholungsbereichen

 

Die Landschaft zwischen dem Ort und dem Esinger Wohld wird zunehmend zu einem wichtigen Naherholungsgebiet für Tornescher, gleiches gilt für die Feldmark zwischen dem Ort und dem Ortbrookgraben. In einem kleinen Bereich sind die Feldwege dort bereits für den Kfz-Verkehr – mit Ausnahmen für den landwirtschaftlichen Verkehr – gesperrt. Um die Sicherheit und Aufenthaltsqualität der Spaziergänger, Jogger, Reiter und Radfahrer zu erhöhen, wird angestrebt, weitere Bereiche für den Kfz-Verkehr zu sperren, ohne die Erreichbarkeit wichtiger Ziele im Erholungsraumes für Kfz-Nutzer wesentlich einzuschränken.

  • Ahrenlohe: Schäferweg (östl. Nr.68) und Am Goldenen Stern (östl. Gebrauchshundeverein)
  • Esingen: Kleine Twiete, In de Hörn (westl. Nr. 20), Westerlohtwiete (nördl. Ohlenesch), Ohlenesch

 

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Erholungsbereich Ahrenlohe

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Erholungsbereich Esingen

 

Der Aufwand für die Maßnahmen wäre überschaubar, da lediglich 8 Schilder aufgehängt bzw. versetzt werden müssten, gleichzeitig aber Mittel für die Instandsetzung abgefahrener Banketten eingespart werden könnten.

 

 

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Umweltverträglichkeit

Erhöhung der Sicherheit und Attraktiviät des Zu-Fuß-Gehens und Radfahrens; Reduzierung der Emissionen des Kfz-Verkehrs;

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Kinder- und Jugendbeteiligung

Erhöhung der Verkehrssicherheit auch für Kinder und Jugendlichen

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:

x

ja

 

nein

 

Die Maßnahme/Aufgabe ist:

 

 

vollständig eigenfinanziert

 

 

 

x

teilweise gegenfinanziert

 

 

 

 

vollständig gegenfinanziert

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:

 

Stellenmehrbedarf

 

Stellenminderbedarf

 

 

 

 

höhere Dotierung

 

Niedrigere Dotierung

 

 

 

x

Keine Auswirkungen

 

 

 

Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt:

 

ja

x

nein

Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer

 

 

 

 

Freiwilligen Leistung vor:

 

ja

x

nein

 

Produkt/e:

Erträge/Aufwendungen

2021

2022

2023

2024

2025

2026 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

1600

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

1600

 

 

 

 

 

Investition/Investitionsförderung

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge (z.B. Aufsung von Sonderposten)

 

 

 

 

 

 

  Abschreibungsaufwand

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Folgeeinsparungen/-kosten

(indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu sctzen)

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

x

x

x

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

x

x

x

 

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Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahmen 1-3 mit der Verkehrsaufsicht des Kreises abzustimmen und umzusetzen. Desweiteren wird die Verwaltung beauftragt, Fördermittel für ggfs. anfallende Kosten für Schilder bzw. Markierungen einzuwerben.

 

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Anlagen

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