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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/21/549

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

 

Die 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 58 "Ahrenloher Straße, Ohlenhoff, Kuhlenweg" wurde zuletzt am 09.08.2021 beraten und die Freigabe zur frühzeitigen Beteiligung erteilt. In der Zwischenzeit wurde die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung abgeschlossen, die eingegangenen Stellungnahmen sind der Abwägungstabelle zu entnehmen. Die Gutachten (z.B. Artenschutz, Entwässerung, Schallgutachten) wurden erarbeitet bzw. aktualisiert. Der Planentwurf zur B-Plan-Änderung wurde durch die Darstellung der Werbepylonen, die Eintragung eines GFL-Rechtes zur Unterhaltung des künftigen Staugrabens sowie die nachrichtliche Übernahme einer Richtfunktrasse angepasst.

 

Zu den zuletzt vorgestellten textlichen Festsetzungen erfolgten Überarbeitungen und Aktualisierungen:

 

  • Ausweisung eines Sonstigen Sondergebietes „Einzelhandel“:
    • Angabe der Verkaufsfläche
    • Lebensmitteldiscounter mit einer Verkaufsfläche von max. 1.500 m²
    • Lebensmittelvollsortimenter mit einer Verkaufsfläche von max. 2.000 m² 

 

  • Ausweisung einer öffentlichen Grünfläche zur Regenrückhaltung

 

  • Maß der baulichen Nutzung
    • GRZ von 0,6
    • Gebäudehöhe vom 10 m (Oberkante Dach)

 

  • Festsetzungen zum Immissionsschutz
    • begrünte Lärmschutzwand im Südwesten des Plangebietes
    • Lärmschutzwände im Bereich der Anlieferzonen

 

  • Grünordnerische Festsetzungen:
    • Pflanzgebote für Bäume und Gehölze
    • Dachbegrünung und Photovoltaik

 

Da es sich um ein Verfahren nach § 13a BauGB handelt, kann der Flächennutzungsplan berichtigt werden. Der Entwurf ist der Anlage ebenfalls zu entnehmen.

 

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Umweltverträglichkeit

 

Sowohl durch die Verlegung des Regenrückhaltebeckens und den Verlust eines bestehenden Knicks sowie eines Gehölzstreifens werden Kompensationsmaßnahmen erforderlich, die im weiteren Verfahren konkretisiert werden.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Die externen Planungsbüros werden direkt vom Vorhabenträger beauftragt und die entsprechenden Kosten getragen. Hierzu gehören neben den Planungskosten auch Kosten für den Naturausgleich und notwendige Erschließungskosten, wie z.B. der Umbau des Regenwasserrückhaltebeckens.

 

Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:

 

ja

X

nein

 

Die Maßnahme/Aufgabe ist:

 

 

vollständig eigenfinanziert

 

 

 

 

teilweise gegenfinanziert

 

 

 

 

vollständig gegenfinanziert

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:

 

Stellenmehrbedarf

 

Stellenminderbedarf

 

 

 

 

höhere Dotierung

 

Niedrigere Dotierung

 

 

 

 

Keine Auswirkungen

 

 

 

Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt:

 

ja

 

nein

Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer

 

 

 

 

Freiwilligen Leistung vor:

 

ja

 

nein

 

Produkt/e:

Erträge/Aufwendungen

2021

2022

2023

2024

2025

2026 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Investition/Investitionsförderung

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge (z.B. Aufsung von Sonderposten)

 

 

 

 

 

 

  Abschreibungsaufwand

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Folgeeinsparungen/-kosten

(indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu sctzen)

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

  1. Die während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit abgegebenen Stellungnahmen werden gemäß der Zusammenstellung vom 10.11.2021 geprüft. Die Zusammenstellung vom 10.11.2021 ist Bestandteil dieses Beschlusses. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Der Entwurf der 2. Änderung und Erweiterung des B-Planes 58 für das Gebiet südlich der Ahrenloher Straße in einer Tiefe bis ca. 85 m, östlich des Ohlenhoffs in einer Tiefe von ca. 180 m und südwestlich des Kuhlenwegs sowie die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

  1. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen sowie parallel nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Zusätzlich ist der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

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Anlagen

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