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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/21/400

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Für den Bebauungsplan 102 „Südlich Uetersener Straße / Westlich Willy-Meyer-Straße“ wurde in der Sitzung des Bau- und Planungsausschuss am 01.03.2021 die Freigabe zur frühzeitigen Beteiligung beschlossen. Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wurde abgeschlossen, die eingegangenen Stellungnahmen sind der Abwägungstabelle zu entnehmen.

 

Am Planentwurf wurde die zulässige Anzahl der Vollgeschosse auf II+Staffelgeschoss reduziert. Dementsprechend wurde die zulässige Traufhöhe auf 12,50 m heruntergesetzt sowie zusätzlich die Dachneigung auf 10° festgesetzt. Die bestehende Grünfläche entlang der Uetersener Straße wird als private Gründfläche ausgewiesen. Um den Großteil der notwendigen Stellplätze realisieren zu können, werden Teile  auf einem angrenzenden Grundstück nachgewiesen. Dies wird im Genehmigungsverfahren privatrechtlich abgesichert.

 

Im weiteren Verfahren wurde desweiteren ein umweltplanerisch Fachbeitrag zur Darstellung der grün-ordnerischen und artenschutzrechtlichen Belange (Begründung, Kap. 5) erstellt. Dieser kommt zu dem Ergebnis, dass der derzeitige Baumbestand keine bis geringfügige Strukturen aufweist, die auf eine Nutzung von Brutvögeln und Fledermäusen hinweisen könnten. Zusätzlich wurden die gründordnerischen Festsetzungen (Artenvorschläge, Dachbegrünung, artenschutzrechtliche Verbotstatbestände) geändert bzw. konkretisiert.

 

Aus der Beratung der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses vom 07.03.2022 ergab sich die folgende Änderung in den textlichen Festsetzungen:

Es wurde unter I.3 eine vertikale Gliederung nach § 1 Abs. 7 BauNVO festgesetzt, die vorsieht, dass im EG und im 1.OG nur Anlagen für gesundheitliche Zwecke zulässig sind. Darüber hinaus wird festgesetzt, dass oberhalb des I.OG auch Wohnungen zulässig sind.

 

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Umweltverträglichkeit


Unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Ver­meidung und Minimierung, die im B-Plan festgesetzt werden, sind keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:

 

ja

X

nein

 

Die Maßnahme/Aufgabe ist:

 

 

vollständig eigenfinanziert

 

 

 

 

teilweise gegenfinanziert

 

 

 

 

vollständig gegenfinanziert

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:

 

Stellenmehrbedarf

 

Stellenminderbedarf

 

 

 

 

höhere Dotierung

 

Niedrigere Dotierung

 

 

 

 

Keine Auswirkungen

 

 

 

Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt:

 

ja

 

nein

Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer

 

 

 

 

Freiwilligen Leistung vor:

 

ja

 

nein

 

Produkt/e:

Erträge/Aufwendungen

2021

2022

2023

2024

2025

2026 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Investition/Investitionsförderung

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge (z.B. Aufsung von Sonderposten)

 

 

 

 

 

 

  Abschreibungsaufwand

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Folgeeinsparungen/-kosten

(indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu sctzen)

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

  1. Die während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit abgegebenen Stellungnahmen wurden gemäß den Vorschlägen der Verwaltung vom 30.06.2021 geprüft. Die Zusammenstellung vom 30.06.2021 ist Bestandteil dieses Beschlusses. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Der Entwurf und die Begründung zum B-Plan 102 "Südlich Uetersener Straße/ Westlich Willy-Meyer-Straße" werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

  1. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs.2 BauGB öffentlich auszulegen. Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu benachrichtigen.

 

  1. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB soll parallel zur Auslegung erfolgen.

 

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Anlagen

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