Beschlussvorlage - /15/191-1-1
Grunddaten
- Betreff:
-
B-Plan 98 "Westlich Kleiner Moorweg, südlich Schäferweg" (Tornesch am See)
Aufstellungsbeschluss, Entwurfsberatung, Freigabe zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bauen, Planung und Umwelt
- Bearbeiter:
- Henning Tams
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Entscheidung
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29.02.2016
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit
2.Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Wie in Vorlage VO/15/188-1 beschrieben, wird vorgeschlagen, den B-Plan 76 in drei Bebauungspläne aufzuteilen, um die Teilbereiche flexibler weiter zu entwickeln. Der Geltungsbereich des B-Plans 98 umfasst den östlichen Bereich des bisherigen Geltungsbereiches des B-Plans 76.
Im Vergleich zu den westlich und südlich gelegenen Teilbereichen des Projekts „Tornesch am See“ befindet sich dieser Bereich weiter vom Ortszentrum entfernt. Vorgesehen ist eine aufgelockerte Bebauung mit Einfamilienhäusern und einer Kindertagestätte. Die 30 Baugrundstücke verfügen über Grundstücksgrößen von 600 m² bis über 750 m².
Die Grundstücksfläche der Kita beträgt 4.000 m² zuzüglich einer erweiterten Außenspielfläche von 1.500 m², welche auf Grund von flachen, zeitweise wasserführenden Mulden eingeschränkt nutzbar ist. Neben den 20 Stellplätzen auf dem Kita-Grundstück wären weitere 12 Stellplätze in unmittelbarer Nähe realisierbar.
Die Erschließung des Baugebietes soll vom Kleinen Moorweg aus über zwei Stichwege mit Mischverkehrsflächen erfolgen, die Anfahrt zum Kindergarten erfolgt über die nördliche Stichstraße auf kurzem Weg vom Kleinen Moorweg aus. Für Fußgänger und Radfahrer entsteht darüberhinausgehend ein durchgängiges Wegesystem, der Kindergarten wird dabei über direkte Wege mit der Grünachse und dem quartiersübergreifendem Wegenetz angebunden. Drei Grundstücke werden direkt über die südlich angrenzende Ringerschließung des B-Plans 82 erschlossen.
Die öffentlichen Grünflächen dienen nicht nur der Ableitung und Rückhaltung des Niederschlagswassers und Schutz des Knickbestands. In Nord-Süd-Richtung ist eine zentrale Grünachse vorgesehen, so dass eine durchgängige grüne Wegeverbindung vom Lindenweg bis zur nördlichen Parkanlage entsteht, die das dichter bebaute Mehrfamilienhausquartier am Schilfweg mit dem See, dem Park und dem Schäferweg als künftige Fuß- und Radweg in die offene Landschaft verbindet. Diese Wegeverbindung wird durch gestaltete Aufenthaltsbereiche und Spielplätze flankiert.
Durch die Einplanung des zusätzlichen Kindergartens reduziert sich die als Bauland zu vermarktende kommunale Fläche um ca. 4.000 m². Um den hypothetischen Entfall der Erlöse aus dem Verkauf zumindest zu einem Teil zu kompensieren, wird vorgeschlagen, ein Viertel der für eine Parkanlage vorgesehenen Fläche im nördlichen Bereich von „Tornesch am See“ (B-Plan 78) in Baugrundstücke umzuwidmen. Die Erschließung dieser drei Grundstücke (ca. 2.240 m²) könnte über den Kuhlenweg aus erfolgen. Eine Anlage einer Kita dort wird aus Gründen der Erschließung nicht empfohlen. Diese Fläche befindet sich außerhalb des Geltungsbereiches des B-Plans 98, die Umwidmung kann in einem separaten Verfahren (z.B. 1.Änderung des B-Plans 78) vorgenommen werden.
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Finanz. Auswirkung
Zu D: Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten
Die Darstellung der finanziellen Auswirkungen und der Folgekosten bezieht sich hier ausschließlich auf die o.g. Verfahrensschritte (Aufstellungsbeschluss, frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung), also lediglich auf die durch die Beschlussempfehlung dieser Vorlage veranlassten voraussichtlichen finanziellen Auswirkungen/Folgekosten.
Das bedeutet, dass mit dem Beschluss gemäß der Beschlussempfehlung dieser Vorlage lediglich Planungskosten entstehen können und hier Berücksichtigung finden. Nicht berücksichtigt werden hier die finanziellen Auswirkungen, die im Zuständigkeitsbereich anderer Ausschüsse liegen, wie z.B. Planungs-, Bau- und Betriebskosten einer Kindertagestätte oder Grundstücksan- und –verkäufe. Weitere finanzielle Auswirkungen, z.B. bezüglich der Erschließungs- oder Ausgleichskosten, werden frühestens mit dem Auslegungsbeschluss möglich und können auch erst dann beziffert werden.
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: | x | ja |
| nein | |||||
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Die Maßnahme/Aufgabe ist: |
| x | vollständig eigenfinanziert | ||||||
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| teilweise gegenfinanziert | |||||
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| vollständig gegenfinanziert | |||||
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Auswirkungen auf den Stellenplan: |
| Stellenmehrbedarf |
| Stellenminderbedarf | |||||
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| höhere Dotierung |
| Niedrigere Dotierung | |||
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| x | Keine Auswirkungen |
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Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt: |
| ja | x | nein | |||||
Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer |
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Freiwilligen Leistung vor: |
| ja | x | nein | |||||
Produkt/e: | ||||||
Erträge/Aufwendungen | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: | 8.000 |
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Saldo (E-A) | 8.000 |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Investition/Investitionsförderung | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 ff. |
in EUR | ||||||
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Einzahlungen |
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Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Erträge (z.B. Auflösung von Sonderposten) |
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Abschreibungsaufwand |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Verpflichtungsermächtigungen |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Folgeeinsparungen/-kosten (indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu schätzen) | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Beschlussvorschlag
Zu E: Beschlussempfehlung
- Der Aufstellungsbeschluss für den B-Plan 76 wird aufgehoben.
- Für das Gebiet westlich des Kleinen Moorwegs in einer Tiefe von ca. 140 bis 180 m und südlich des Schäferwegs in einer Tiefe von bis zu 320 m wird, wie aus dem beiliegenden Lageplan ersichtlich, der B-Plan 98 aufgestellt. Planungsziel ist das Schaffen der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Bereitstellung von Wohnbauflächen (einschl. in allgemeinen Wohngebieten zulässigen sozialen Einrichtungen (z.B. Kindertagesstätten).
- Die vorliegende Entwurfsplanung zum B-Plan 98 wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs.1 Satz 2 BauGB).
- Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs.1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs.1 Satz 1 BauGB soll in Form einer Abendveranstaltung durchgeführt werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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57,7 kB
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785,5 kB
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