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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/22/712

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Der Kreis Pinneberg ist Anfang 2022 auf die Kommunen zugegangen und hat ein Verfahren vorgestellt, welches bereits in den Kreisen Segeberg, Stormarn und Herzogtum Lauenburg Anwendung findet - eine zentrale Stelle „Schülerfahrkarten“, die über ein Onlineverfahren die Schulkartenbeantragung ermöglicht.

 

Es ist ein weiterer Bereich, in dem die Digitalisierung Einzug hält und Verwaltung im Sinne der Bürgerfreundlichkeit den Erziehungsberechtigten über ein Onlineportal die Möglichkeit bietet, Schülerfahrkarten für Ihre Kinder online zu beantragen.

Die bisherige Beantragung bestand aus dem Erwerb des Fahrtickets beim HVV und der schriftlich Antragstellung auf Bezuschussung beim Schulträger.

In den zukünftigen Verfahren entfällt für die Erziehungsberechtigten der Erwerb der Fahrkarten beim HVV, das Ausfüllen eines Antrages auf Bezuschussung und die Einreichung über das Schulsekretariat, mit dem Ergebnis der Erstattung des ausgelegten Betrages für den Erwerb der Fahrkarte. Es musste beim Erwerb des Tickets der zuzahlende Anteil des Kreises und Schulträgers verauslagt werden.

Mit dem neuen zweistufigen Verfahren können die Erziehungsberechtigten nach Eingabe fest definierter Angaben, nach erfolgter Überprüfung durch den Schulträger, die Fahrkarte beantragen. Die Fahrkarte wird dem Schüler/ Schülerin in der Schule vom Schulträger ausgehändigt. Die Beantragung von verauslagten Geldern ist komplett entfallen. Ein verbesserter Service für die Eltern.

 

In dieses Verfahren ist der Schulträger aus der bestehenden Zuständigkeit für die Aufgabe der Schülerbeförderung und der daraus resultierenden Vorhaltung und Überprüfung der Daten, intensiv eingebunden. Ein Verfahren, welches auf die enge Zusammenarbeit zwischen Schulträger und ausführenden Stelle des Schülerfahrkartenverfahrens aufbaut.

Eine Ersparnis beim Verwaltungsaufwand ist zu verneinen.

 

Die im Vertrag aufgeführte Strafzahlung in Höhe von 5.000 € wird auf Nachfrage beim Kreis nicht zum Tragen kommen. Von einem renitenten Verhalten des Schulträgers ist nicht auszugehen. Es haben bereits 67 andere Schulträger, die in der Anlage beigefügte Vereinbarung mit diesem Inhalt unterzeichnet. Auch die Erfahrungen aus dem bereits erprobten Modell machen deutlich, dass diese aufgeführte Strafe rein formal juristisch eingebunden wurde. 

 

Mit Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung ist die dem Schulträger obliegende Teilaufgabe des Schülerkartenverfahrens auf den Kreis übertragbar. Im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit zwischen den Kreisen wird die eigentliche Aufgabe vom Kreis Herzogtum Lauenburg wahrgenommen. 

 

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Umweltverträglichkeit

 

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Kinder- und Jugendbeteiligung

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:

 

ja

X

nein

 

Die Maßnahme/Aufgabe ist:

 

 

vollständig eigenfinanziert

 

 

 

 

teilweise gegenfinanziert

 

 

 

 

vollständig gegenfinanziert

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:

 

Stellenmehrbedarf

 

Stellenminderbedarf

 

 

 

 

höhere Dotierung

 

Niedrigere Dotierung

 

 

 

 

Keine Auswirkungen

 

 

 

Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt:

 

ja

 

nein

Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer

 

 

 

 

Freiwilligen Leistung vor:

 

ja

 

nein

 

Produkt/e:

Erträge/Aufwendungen

2021

2022

2023

2024

2025

2026 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Investition/Investitionsförderung

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge (z.B. Aufsung von Sonderposten)

 

 

 

 

 

 

  Abschreibungsaufwand

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Folgeeinsparungen/-kosten

(indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu sctzen)

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Dem Abschluss der mit dem Kreis Pinneberg zu schließenden Vereinbarung (Anlage 1) zur Übertragung der Aufgabe des Schulfahrkartenverfahrens, sowie der ergänzenden Vereinbarung zu spezifischen Regelungen zwischen der Stadt Tornesch als Schulträger, dem Kreis Pinneberg und der Zentrallen Stelle für die Durchführung des Verfahrens (Anlage 2) wird zugestimmt.

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Anlagen

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