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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/15/007

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit

2.Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung nördlich der Pinneberger Straße gliedert sich in zwei Teilbereiche mit unterschiedlichem Planungsanlass:

 

  1. Das ehemalige Sägewerk Hülsemann (Pinneberger Sraße 29) liegt am südöstlichen Ortsrand des Ortsteils Esingen und ist planungsrechtlich derzeit als „Außenbereich“ (§ 35 BauGB) eingestuft. Dies ist mit Nutzungseinschränkungen verbunden, die eine Folgenutzung – z.B. durch einen Handwerksbetrieb erschweren.
  2. Das Grundstück Pinneberger Straße 41 soll durch die Stadt Tornesch wieder als Notunterkunft genutzt werden. Ein Neubau ist auf Grund der Einstufung als Außenbereich hier nicht möglich, jedoch auf Grund der desolaten Bausubstanz erforderlich.

 

Einige angrenzende Grundstücke wurden in den Geltungsbereich mit aufgenommen. Die im Flächennutzungsplan dargestellte Fläche grenzt somit an das bereits ausgewiesene Dorfgebiet im Bereich Pinneberger Str./Schebbel. Durch die Anpassung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung eines Bebauungsplanes kann eine gemischte Nutzung („Dorfgebiet“) in diesem Bereich ermöglicht werden.

 

Für den an der Pinneberger Str. gelegenen Bereich wird im Parallelverfahren der Bebauungsplan Nr. 90 aufgestellt.

 

 

 

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

Die Planung wird durch den FD Bauverwaltung und Stadtplanung erarbeitet.
 

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung 

 

  1. Zu dem bestehenden F-Plan wird die 46. Änderung aufgestellt, die für die beiden Teilflächen an der Pinneberger Straße (L107) und an der Straße Kreyhorn, wie aus dem beiliegenden Lageplan ersichtlich, folgende Planung vorsieht: „Dorfgebiet“ statt „Fläche für die Landwirtschaft“.

 

Teilfläche 1 umfasst das Gebiet nordöstlich der Pinneberger Straße ab einer Tiefe von ca. 30 m bis zu einer Tiefe von ca. 85 m auf einer Länge von ca. 90 m sowie nördlich der Straße Kreyhorn in einer Tiefe von ca. 40 m auf einer Länge von ca. 95 m.

 

Teilfläche 2 umfasst ein Gebiet nördlich der Pinneberger Straße in einer Tiefe von ca.   60 m bis ca. 75 m auf einer Länge von ca. 115 m.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs.1 Satz 2 BauGB).

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs.1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs.1 Satz 1 BauGB soll in Form einer Abendveranstaltung durchgeführt werden.

 

 

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Anlagen

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