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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/22/700

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Mit Schreiben vom 03.05.2022 beantragte die Uetersener Tafel e. V. aufgrund der extrem gestiegenen Kosten von Energie, Treibstoffen und Entsorgung sowie einer deutlichen Steigerung des Zulaufes durch Kriegsflüchtlinge eine regelmäßige jährliche Unterstützung in Höhe von 3.000,00 € durch die Stadt Tornesch.

Der Antrag ist als Anlage beigefügt.

 

Am 12.05.2022 fand zwischen der Verwaltung und Herrn Magnussen ein Gespräch statt, in dem er die Verwaltung über die organisatorische und wirtschaftliche Ausrichtung der Tafel informierte.

Der Bericht des Kassenwartes vom 28.04.2022 ist ebenfalls als Anlage der Vorlage beigefügt.

 

Hiernach nehmen mittlerweile 211 Tornescher Bürgerinnen und Bürger die Leistung der Tafel in Anspruch. Dies entspricht 22 % aller Nutzerinnen und Nutzer.

Im Jahr 2022 (Stichtag 22.04.) stieg die Anzahl der Kunden auf 111 Haushalten mit 270 Personen.

Bei jetzt 1.000 Personen wurde von der Tafel ein Aufnahmestopp verhängt, da eine Versorgung eines noch größeren Personenkreises durch die ehrenamtlichen Mitarbeiter der Tafel nicht mehr leistbar ist.

Zur Deckung der steigenden Kosten wird der Kundenbeitrag pro Nutzungstag ab 01.06.2022 von 1,00 € auf 2,00 € pro erwachsene Person angehoben, so dass hier mit einer Erhöhung der Einnahmen zu rechnen ist.

 

Jedoch ist bereits jetzt abzusehen, dass sich die Energie- und Entsorgungskosten zukünftig erhöhen werden.

 

Im Jahr 2021 betrug das Defizit bereits ca. 5.000,00 € (Zuschuss der Stadt Uetersen ist verspätet eingegangen und noch nicht berücksichtigt).

Wie sich das Defizit in den kommenden Jahren darstellt, ist zurzeit noch nicht absehbar.

 

Da die Arbeit der Tafel auch für die Tornescher Bürger als sehr wertvoll angesehen wird und ein Angebot dieser Art in Tornesch nicht vorgehalten wird und auch eine Doppelstruktur nicht beabsichtigt ist, wird verwaltungsseitig empfohlen, dem Antrag der Tafel zu entsprechen.

Jedoch sollte die Uetersener Tafel unter Berücksichtigung des vorrangigen Zuschusses der Stadt Uetersen den jährlichen Bedarf (Defizit) nachweisen, bevor eine Auszahlung des Zuschusses in Höhe von bis zu 3.000,00 € erfolgt.

Die Deckung der außerplanmäßigen Ausgabe wird im Jahr 2022 über die Ausgabereduzierung aus der  Senkung der Kreisumlage möglich sein. In den kommenden Jahren sind entsprechende Ausgaben zu planen. 

 

 

 

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Umweltverträglichkeit

 

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Kinder- und Jugendbeteiligung

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:

X

ja

 

nein

 

Die Maßnahme/Aufgabe ist:

 

X

vollständig eigenfinanziert

 

 

 

 

teilweise gegenfinanziert

 

 

 

 

vollständig gegenfinanziert

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:

 

Stellenmehrbedarf

 

Stellenminderbedarf

 

 

 

 

höhere Dotierung

 

Niedrigere Dotierung

 

 

 

 

Keine Auswirkungen

 

 

 

Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt:

 

ja

X

nein

Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer

 

 

 

 

Freiwilligen Leistung vor:

X

ja

 

nein

 

Produkt/e:

Erträge/Aufwendungen

2021

2022

2023

2024

2025

2026 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

3.000

3.000

3.000

3.000

3.000

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Investition/Investitionsförderung

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge (z.B. Aufsung von Sonderposten)

 

 

 

 

 

 

  Abschreibungsaufwand

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Folgeeinsparungen/-kosten

(indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu sctzen)

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Uetersener Tafel e. V. wird ab dem Jahr 2022 ein jährlicher Zuschuss bis zu 3.000,00 € bewilligt, sofern ein Defizit in dieser Höhe über den Jahresabschluss entsprechend nachgewiesen wurde.

Der außerplanmäßigen Ausgabe zur Gewährung des Zuschusses in Höhe von 3.000,— € im Jahr 2022 wird zugestimmt. 

 

 

 

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Anlagen

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