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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/22/613

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

 

Über die 2. Änderung und Erweiterung des B-Planes 58 wurde zuletzt im Bau- und Planungsausschuss am 29.11.2021 beraten und der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst. In der Zwischenzeit fand die öffentliche Auslegung statt und die Träger öffentlicher wurden erneut um Stellungnahme gebeten. Die eingegangenen Stellungnahmen sind der beigefügten Abwägungstabelle zu entnehmen. Änderungen am Bebauungsplanentwurf waren nicht erforderlich, es wurden lediglich klarstellende Erläuterungen und Ergänzungen bzw. redaktionelle Korrekturen in den textlichen Festsetzungen und der Begründung vorgenommen. Geänderte Passagen sind jeweils farblich markiert.

 

Ebenfalls wurden in der Artenschutzuntersuchung sowie der UVP-Vorprüfungsbericht um klarstellende Ergänzungen vorgenommen. An den übrigen Gutachten wurde seit der letzten Beratung nichts mehr verändert.

 

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Umweltverträglichkeit


Sowohl durch die Verlegung des Regenrückhaltebeckens und den Verlust eines bestehenden Knicks, eines Gehölzstreifens sowie einzelner Bäume werden Kompensationsmaßnahmen erforderlich, die in der Begründung konkretisiert wurden.
 

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Finanz. Auswirkung


Die externen Planungsbüros werden direkt vom Vorhabenträger beauftragt und die entsprechenden Kosten getragen. Hierzu gehören neben den Planungskosten auch Kosten für den Naturausgleich und notwendige Erschließungskosten, wie z.B. der Umbau des Regenwasserrückhaltebeckens.
 

Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:

 

ja

X

nein

 

Die Maßnahme/Aufgabe ist:

 

 

vollständig eigenfinanziert

 

 

 

 

teilweise gegenfinanziert

 

 

 

 

vollständig gegenfinanziert

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:

 

Stellenmehrbedarf

 

Stellenminderbedarf

 

 

 

 

höhere Dotierung

 

Niedrigere Dotierung

 

 

 

 

Keine Auswirkungen

 

 

 

Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt:

 

ja

 

nein

Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer

 

 

 

 

Freiwilligen Leistung vor:

 

ja

 

nein

 

Produkt/e:

Erträge/Aufwendungen

2021

2022

2023

2024

2025

2026 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Investition/Investitionsförderung

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge (z.B. Aufsung von Sonderposten)

 

 

 

 

 

 

  Abschreibungsaufwand

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Folgeeinsparungen/-kosten

(indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu sctzen)

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung und Erweiterung des B-Planes 58 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß den Vorschlägen der Verwaltung vom 07.02.2022 geprüft. Die Zusammenstellung vom 07.02.2022 ist Bestandteil dieses Beschlusses. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Ratsversammlung die 2. Änderung und Erweiterung des B-Planes Nr. 58 für das Gebiet südlich der Ahrenloher Straße in einer Tiefe bis ca. 85 m, östlich des Ohlenhoffs in einer Tiefe von ca. 180 m und südwestlich des Kuhlenwegs, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Der Beschluss der 2. Änderung und Erweiterung des B-Planes 58 durch die Ratsversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet auf der Homepage des Kreises Pinneberg unter www.kreis-pinneberg.de >Geoportal >Themenbereich Bauen eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.


 

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Anlagen

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