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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - VO/22/752

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

 Arbeitslosenquote

Dezember 2021

Juni 2022

im Kreis Pinneberg

4,6 %

4,8 %

 

Erläuterungen zur Arbeitsmarktlage am 30.06.2022:

Im Juni 2022 waren im Kreis Pinneberg insgesamt 8.429 Menschen arbeitslos. Die Quote lag bei 4,8 %. Vor einem Jahr hatte sie 5,4 % betragen. Statistisch gesehen ist die Corona-Krise damit am Arbeitsmarkt überwunden.

Die Arbeitslosenzahl ist zum Vormonat zwar um 675 Personen oder 8,7 Prozent gestiegen, aber gegenüber dem Vorjahresmonat hat sich die Arbeitslosenzahl um 1.233 Personen, oder um 12,8 Prozent verringert.

Im Monat vor den Sommerferien läuft die Frühjahrsbelebung allmählich aus, die Arbeitslosenzahl sinkt meist noch einmal. Ähnlich wäre es wohl auch in diesem Jahr verlaufen, wenn nicht ein Sondereffekt zum Tragen käme. Die Beratung, Betreuung und finanzielle Sicherung der ukrainischen Kriegsgeflüchteten hat der Gesetzgeber seit Anfang Juni ganzheitlich in die Hände der Jobcenter gegeben. Dies hat auch Auswirkungen auf die Arbeitslosenstatistik. Mit der Übertragung auf die Jobcenter wird mit jedem erwerbsfähigen Kriegsgeflüchteten auch über das Thema Arbeit oder Ausbildung gesprochen. Die individuellen Erstgespräche in den Jobcentern werden mit Hochdruck durchgeführt, aber benötigen wegen der hohen Fallzahl, der meist notwendigen Sprachmittlung und fehlender oder zu übersetzender beruflicher Dokumente ihre Zeit.

Im Kreis Pinneberg waren im Juni 892 erwerbsfähige ukrainische Personen bei Jobcenter und Arbeitsagentur gemeldet. Von ihnen waren 623 als arbeitslos gemeldet. 80 Prozent der ukrainischen Arbeitslosen sind Frauen.

 

Der problemlose finanzielle Übergang wird zwischen Kreis und Jobcenter sichergestellt. Für das Jobcenter hat zunächst die nahtlose Zahlung des Arbeitslosengeldes 2 die allerhöchste Priorität. In der persönlichen Beratung werden dann die beruflichen Absichten geklärt und über Sprachkurse, Anerkennung von Zeugnissen und Nachweisen sowie Qualifizierung informiert.

Auf dem Ausbildungsmarkt gab es im Juni noch viele Möglichkeiten für Ausbildungsinteressierte – über 700 Ausbildungsplätze waren offen. Damit war jede zweite gemeldete Ausbildungsstelle noch zu vergeben. Für einen Ausbildungsplatz interessierten sich noch gut 400 junge Menschen. Das sind zehn Prozent weniger Ausbildungssuchende als im Juni letzten Jahres.

(Quelle: Auszug aus dem Internet: www.arbeitsagentur.de)

Übersicht über Sozialhilfeleistungen des 1. Halbjahres 2022 (auszugsweise) 

Sozialleistung/ Hilfeart

Fallzahlen (Vorjahr) 31.12.2021

Fallzahlen

30.06.2022

 

Personen

30.06.2022

 

Männl.

Weibl.

Kosten ((Vorjahr) 01.01.-31.12.21

Kosten

30.06.2022

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

113

117

138

67

71

833.969,34 €*

447.172,82 €

Hilfe zum Lebensunterhalt

20

21

22

10

12

215.219,45 €*

100.035,55 €

Hilfe zur Pflege außer- halb von Einrichtungen

7

4

4

3

1

71.875,03 €

17.636,59 €

Hilfe zur Pflege innerhalb von Einrichtungen

41

39

39

12

27

654.314,05 €

308.650,75 €

Wohngeld/ Lastenzuschuss

5

5

 ---------

---------

--------

 20.122,00 € 

8.848,00 €

Wohngeld/ Mietzuschuss

100

94

 ---------

---------

--------

 332.530,00 €

166.356,00 €

Erläuterungen:  * inkl. Coronasonderzahlung im Mai 2021 (Die Höhe der Sonderzahlung wurde bereits im Sozialdatenbericht I Halbjahr 2021 aufgeführt) 

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Im Bereich der Grundsicherung sind die Fallzahlen konstant geblieben. Die Kostensteigerung ist, wie jedes Jahr, unter anderem auf die jährliche Regelsatzanpassung zum 01.01. zurückzuführen.

Hilfe zum Lebensunterhalt

In diesem Bereich sind die Fallzahlen ebenfalls konstant geblieben.

Hilfe zur Pflege innerhalb und außerhalb von Einrichtungen

Bei der Hilfe zur Pflege außerhalb und innerhalb von Einrichtungen sind die Fallzahlen nahezu gleichgeblieben. Es gibt lediglich kleine Veränderungen.

 

 

 

 

Wohngeld 

Wohngeldzahlungen 01.01. – 30.06.2022 für die Stadt Tornesch

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Monat

    Kosten

 

Fälle

 

      Kosten

 

Fälle

 

   Gesamt

Fälle

 

Mietzuschuss

 

Lastenzuschuss

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Januar

34.708,00 €

 

92

 

1.348,00 €

 

5

 

36.056,00 €

97

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Februar

25.424,00 €

 

90

 

2.645,00 €

 

6

 

28.069,00 €

96

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

März

28.355,00 €

 

99

 

1.459,00 €

 

6

 

29.814,00 €

105

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

April

25.156,00 €

 

93

 

1.312,00 €

 

5

 

26.468,00 €

98

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mai

25.233,00 €

 

93

 

893,00 €

 

3

 

26.126,00 €

96

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Juni

27.480,00 €

 

95

 

1.191,00 €

 

4

 

28.671,00 €

 

99

 

 

 

562

 

 

 

29

 

 

591

Gesamt

166.356,00 €

93,5

 

8.848,00 €

5

 

175.204,00 €

98,5

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  

Die durchschnittlichen Fallzahlen der Mietzuschüsse sind im Vergleich zum Jahr 2021 leicht gesunken. Die durchschnittlichen Fallzahlen der Lastenzuschüsse sind konstant.

Betreuung von Asylbewerbern 

Im ersten Halbjahr 2022 wurden 84.583 Erstanträge vom Bundesamt entgegengenommen. Im Vergleichszeitraum des Vorjahres wurden 58.927 Erstanträge gestellt. Dies bedeutet eine Zunahme der Antragszahlen um 43,5 % im Vergleich zum Vorjahr. 

Folgende Staatsangehörigkeiten waren im bisherigen Berichtsjahr 2022 am stärksten vertreten:

  • Syrien mit 24.492 Erstanträgen, im Vorjahr Rang 1 mit 26.454 Erstanträgen (-7,4%)
  • Afghanistan mit 15.093 Erstanträgen, im Vorjahr Rang 2 mit 7.587 Erstanträgen (+98,9%)
  • Irak mit 7.512 Erstanträgen, im Vorjahr Rang 3 mit 5.050 Erstanträgen (+48,8%)

Im bisherigen Berichtsjahr 2022 waren 12.706 der Asylerstantragstellenden (15,0 %) in Deutschland geborene Kinder im Alter von unter einem Jahr.

Die Zahl der Folgeanträge im ersten Halbjahr 2022 sank gegenüber dem vergleichbaren Vorjahreswert um 43,3 % auf 12.666 Folgeanträge. Damit nahm das Bundesamt insgesamt 97.249 Asylanträge im bisherigen Berichtsjahr 2022 entgegen; im Vergleich zum Vorjahr (81.284 Asylanträge) bedeutet dies ein Anstieg um 19,6 %.

Insgesamt wurden 110.162 Erst- und Folgeanträge im ersten Halbjahr 2022 entschieden, davon:

  • Syrien 37.941 Entscheidungen (Gesamtschutzquote: 90,3 %),
  • Afghanistan 16.380 Entscheidungen (Gesamtschutzquote: 75,5 %).
  • Irak 11.556 Entscheidungen (Gesamtschutzquote: 21,9 %), 

Ende Juni 2022 lag die Zahl der anhängigen Verfahren bei insgesamt 105.521. Im Vergleich zum Vormonat (110.336) ist die Zahl der beim Bundesamt anhängigen Verfahren um 4,4 % gesunken. 

(Quelle: Auszug aus dem Internet: www.bamf.de, Aktuelle Zahlen, Ausgabe Juni 2022)

Schleswig-Holstein:

Im bisherigen Berichtsjahr 2022 hat Schleswig-Holstein 2.105 Asylsuchende aufgenommen. Im gesamten Jahr 2021 waren es vergleichsweise 4.209 Personen und im Jahr 2020 insgesamt 3.804 Personen. Die Zugänge von Vertriebenen aus der Ukraine nach § 24 AufenthG beliefen sich im ersten Halbjahr auf 7.030. Die sechs zugangsstärksten Herkunftsländer waren Afghanistan, Syrien, Irak, Jemen, Türkei und Armenien.

Im Berichtsjahr wurde in 384 Fällen der Aufenthalt durch Abschiebungen in Herkunftsländer oder aufnahmeverpflichtende Drittländer, durch Rücküberstellungen nach dem Dublinverfahren oder durch geförderte/unterstützte freiwillige Ausreisen beendet.

Im Vorjahr (gesamt 2021) lag die Zahl der Aufenthaltsbeendigungen bei 611.

In den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes (Neumünster, Boostedt, Rendsburg, Bad Segeberg, Seth und Glückstadt) stehen derzeit max. 6.234 Plätze zur Verfügung. Aufgrund von Um-/Bau-/Renovierungsmaßnahmen, Kontamination, Reinigungsbedarf,
Familienbelegung etc. liegt die aktuelle Unterbringungskapazität bei 4.288 Plätzen. Diese sind derzeit zu ca. 29 % belegt.

2.857 Personen wurden bis 30.06.2022 in die Kreise und kreisfreien Städte verteilt.

(Quelle: Monatlicher Bericht (Juni 2022) über Zuwanderung in Schleswig- Holstein vom Landesamt für Ausländerangelegenheiten)

Tornesch:

Im ersten Halbjahr 2022 wurden der Stadt 20 Asylbewerber, 4 Aussiedler und 40 Ukrainische-Flüchtlinge neu zur Unterbringung zugewiesen.

Darüber hinaus wurden 50 Ukraine-Flüchtlinge in städtischen Unterkünften untergebracht, die direkt hierhergekommen sind oder anfangs in privater Unterbringung in Tornesch waren.

Aktuell wohnen in den städtischen Unterkünften 235 Personen, darunter 127 Asylbewerber, 91 Ukrainer und 17 Aussiedler/Obdachlose.

Insgesamt beliefen sich die Kosten für die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bis zum 30.06.2022 auf 348.457,60 € (zuzüglich der Krankenhilfekosten). Zum Stichtag 31.12.2021 waren der Stadt Tornesch insgesamt 53 (25 Fälle) Asylbewerber zugewiesen, die Kosten beliefen sich auf 380.826,80 € (zuzüglich der Krankenhilfekosten). Die Kostensteigerung ist auf die Erhöhung der Regelsätze, die Anpassung der Nutzungsentgelte für Obdächer durch das Ordnungsamt und den Zuwachs von Ukrainischen-Flüchtlingen zurückzuführen.

Für den Rechtskreiswechsel der Ukrainer sehen §§ 74 Abs. 5 SGB II, 146 Abs. 5 SGB XII bis 31.8.2022 vor, dass der Antrag nach dem jeweiligen SGB als gestellt gilt. Das Überleitungsverfahren zum Jobcenter ist zum 01.06.2022 angelaufen.

Seit Beginn des Krieges in der Ukraine sind die Fallzahlen im Bereich der Asylbewerberleistungen stark gestiegen. Insgesamt sind, im Zeitraum seit Beginn des Krieges Ende Februar 2022 bis heute, im Zuständigkeitsbereich des Sozialamtes Tornesch (Tornesch, Uetersen und die Gemeinden des Amtes Geest und Marsch Südholstein ohne Hetlingen) 226 Fälle hinzugekommen. Nach den Vorgaben des Kreises Pinneberg werden für eine Vollzeitstelle im Asylbereich 140 Fälle zugrunde gelegt. Hieraus ist ersichtlich, dass die gestiegenen Fallzahlen zu einer extrem hohen Arbeitsbelastung geführt haben und auch weiterhin führen, da der Rechtskreiswechsel zum Jobcenter schleppend läuft. Dieses ist auf verschiedene Faktoren wie z.B. Personalmangel, fehlende Unterlagen oder auch Sprachbarierren zurückzuführen. Seit dem 01.06.2022 konnten lediglich 98 Fälle zum Jobcenter übergleitet werden. Bis zur vollständigen Überleitung an das Jobcenter erhalten die Hilfeempfänger weiterhin Asylbewerberleistungen.

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