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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/22/813

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Die für den Ausschuss relevanten Teile des Teilhaushaltsplans 4 sind dieser Vorlage beigefügt.

 

Ergebnisplan

Der Finanzausschuss hat am 31.08.2022 beschlossen, dass die Konten des Gebäude- und Liegenschaftsmanagements (GLM) aufgelöst und die Haushaltsplanung zukünftig wieder direkt in den jeweiligen Produkten erfolgen soll. Im Anhang ist daher eine Überleitungstabelle beigefügt, aus der die neu beplanten Konten ersichtlich sind. Für den Teilhaushalt 4 betrifft dies vor allem die Konten der Gebäudeunterhaltung, Bewirtschaftung und Wartung.

 

Im Bereich der Gebäudeunterhaltung und Wartung wurden die Ansätze in Summe trotz Preissteigerungen in etwa auf dem Niveau des Vorjahres eingeplant.

 

Erhebliche Mehraufwendungen ergeben sich im Bereich der Bewirtschaftung für das Folgejahr.Geprägt durch steigende Energiekosten ergeben sich für diesen Bereich im Vergleich zum Vorjahresansatz angenommene Mehrkosten in Höhe von ca. 1 Mio EUR (Vorjahresbetrag ca. 2,18 Mio EUR). Hierbei wurde im Bereich der unsicheren Preisveränderungen für Gas und Wärme eine Verdreifachung des aktuellen Preises einkalkuliert. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.

 

Die Fortbildungskosten im Amt für Bauen, Planung und Umwelt bleiben unverändert auf dem Vorjahresniveau.

 

Im Bereich der Straßenunterhaltung werden die in 2022 nicht umgesetzten Maßnahmen

 

  • Sanierung Lindenweg  200.000 EUR
  • Sanierung Lise-Meitner-Allee 450.000 EUR

 

als Unterhaltungsmaßnahmen für 2023 vorgeschlagen. Für den Bereich der Gehwegunterhaltung wird die Sanierung des Gehweges in der Denkmalstraße (80.000 EUR) als Maßnahme vorgeschlagen.

 

Beim Servicebetrieb Bauhof wurden die Ansätze für Kraftstoffkosten und Fahrzeugreparaturen aufgrund von Preissteigerungen und Abrechnungsergebnisse des Vorjahres erhöht.

 

Im Produkt "Räumliche Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen" sticht vor allem das Produktkonto "Geschäftsaufwendungen Bebauungspläne" hervor. Das Konto wurde auf 71.000 EUR reduziert. Berücksichtigt wurden folgende Planverfahren:

 

  • 52. Änderung Flächennutzungplan / B-Plan Nr. 105 – Oha II 25.000 EUR
  • B-Plan Nr. 114 – Neubau Grundschule    30.000 EUR
  • Aufbau eines Ökokontos für Ausgleichsmaßnahmen    5.000 EUR
  • Unvorhergesehene B-Pläne      11.000 EUR

 

 

Investitionen

Im Bereich der Investitionen werden Maßnahmen aus 2021 und älter nicht mehr in das neue Haushaltsjahr übertragen (so genannte Haushaltsermächtigungen oder Haushaltsreste), sondern neu veranschlagt. Es handelt sich hierbei also nicht zwangsläufig um Mehrkosten, sondern um Neuveranschlagungen (Beispiel Kleiner Moorweg, Auftragssoftware Bauhof, Erschließung B-Plan Nr. 100). Geplante, aber in 2022 nicht umgesetzte Investitionen werden übertragen.

 

Eine Übersicht aller Investitionen ist eingefügt:

 

 

Bereits im vergangenen Jahr wurde im Rahmen der Haushaltsplanung die Fahrzeugliste des Bauhofes mit Angaben über Baujahr, Anschaffungspreis, Wiederbeschaffungspreis und Abschreibungsdauer vorgelegt. Diese Liste wurde überarbeitet und ist ebenfalls der Vorlage beigefügt. Die für die kommenden Jahre zwingend erforderlichen Ersatzbeschaffungen wurden in die Investitionsplanung aufgenommen. 2023 stehen Ersatzbeschaffungen für folgende Fahrzeuge und Maschinen an:

 

Ersatzbeschaffung für die VW-Pritsche PI TO-2842 BJ 2006  28.000,00 EUR

Ersatzbeschaffung Schneeschild        3.000,00 EUR

Neuanschaffung Kippanhänger        9.000,00 EUR

Neuanschaffung Gießwagen       20.000,00 EUR

 

Die VW-Pritsche PI TO-2842 BJ 2006 soll erneut durch ein gebrauchtes Fahrzeug ersetzt werden. Der Ersatz für das Schneeschild erfolgt für ein mehr als 30 Jahre altes Schneeschild.

 

Die Neuanschaffungen eines Kippanhängers und eines Gießwagens werden während der Sitzung vom Leiter des Bauhofes erläutert. Angedacht ist mit der Anschaffung eines Gießwagens eine deutlich wirtschaftlichere Arbeitsweise für die Gießvorgänge in den Sommerzeiten (Reduzierung Personaleinsatz) zu erreichen.

 

Aus dem Feuerwehrbedarfsplan (Vorlage Ratsversammlung 24.09.2019) gehen einzelne Investitionsmaßnahmen im Bereich Brandschutz hervor. Für das Gebäude “Wache-Ost” ergibt sich in den kommenden Jahren ein An- und Umbaubedarf. Angedacht ist eine Verlängerung der Wache in Richtung Ahrenloher Straße. Für erste grobe Vorplanungen (Bedarfsfestellung, Varianten) soll ein Budget von 10.000 EUR bereit gestellt werden.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:

 x

ja

 

nein

 

Die Maßnahme/Aufgabe ist:

 

 

vollständig eigenfinanziert

 

 

 

 

teilweise gegenfinanziert

 

 

 

 

vollständig gegenfinanziert

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:

 

Stellenmehrbedarf

 

Stellenminderbedarf

 

 

 

 

höhere Dotierung

 

Niedrigere Dotierung

 

 

 

 

Keine Auswirkungen

 

 

 

Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt:

 

ja

 

nein

Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer

 

 

 

 

Freiwilligen Leistung vor:

 

ja

 

nein

 

Produkt/e:

Erträge/Aufwendungen

2021

2022

2023

2024

2025

2026 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Investition/Investitionsförderung

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge (z.B. Aufsung von Sonderposten)

 

 

 

 

 

 

  Abschreibungsaufwand

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Folgeeinsparungen/-kosten

(indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu sctzen)

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Finanzausschuss, die für den Ausschuss relevanten Ansätze für den Teilhaushalt 4 als Empfehlung für die Ratsversammlung zu übernehmen.

 

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Anlagen

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