Beschlussvorlage - VO/17/012
Grunddaten
- Betreff:
-
Sanierung des Rathauses
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bauen, Planung und Umwelt
- Bearbeiter:
- Joachim Hinz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Gestoppt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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13.02.2017
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
In seiner Sitzung am 14.11.2016 hat der Hauptausschuss beschlossen, das jetzige Verwaltungsgebäude minimalistisch zu sanieren. Dabei sollen die Maßnahmen auf solche, die für die Arbeitssicherheit notwendig und zur Absicherung der baulichen Substanz geboten sind beschränkt werden.
Die Verwaltung wurde beauftragt, das vorliegende Maßnahmenpaket unter diesen Gesichtspunkten zu strukturieren und dem Hauptausschuss einen Projektplan vorzulegen.
Im Sanierungskonzept vom 21.03.2016 (Anlage zu Vorlage VO/15/259-1) sind die mit Priorität 1 sicherheitsrelevanten Maßnahmen und solche zur Herstellung der notwendigen Barrierefreiheit zusammengefasst worden. Für dieses Maßnahmenpaket wurden Kosten in Höhe von ca. 1.500.000,-€ veranschlagt.
Hiervon sind zwingend die Installation einer flächendeckenden Brandmeldeanlage in Verbindung mit der Erneuerung der Lüftungsanlage, der Sicherheitsbeleuchtung und der DIN- gerechten Anpassung der Elektroinstallation erforderlich. Bedingt durch diese Maßnahmen müssen die Decken im Treppenhaus und in den Fluren ausgetauscht werden, da eine Wiederverwendung nach Demontage nicht mehr möglich ist. Hinzu kommen sonstige begleitende Maßnahmen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit für die Nutzer des Rathauses auf den Fluchtwegen, wie neue Handläufe und feuerhemmende Türelemente in den Fluren und im Treppenhaus. Darüberhinaus muss eine zweite Fluchttreppe für die Zwischengeschosse auf der Nordseite des Gebäudes angebaut werden. Um die Barrierefreiheit zu gewährleisten ist der Anbau eines Auzuges notwendig, der die Zwischengeschosse erschließt.
Folgende Kosten sind nach ersten Ermittlungen zu erwarten:
Brandmeldeanlage, Lüftung, Sicherheitsbeleuchtung, Elektroinstallation | 470.000,00 € |
Deckenerneuerung in Treppenhaus und Fluren | 63.000,00 € |
Türelemente, Handläufe und zweite Fluchttreppe | 130.000,00 € |
Kosten für anschließende Wiederherstellungsarbeiten |
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(Maler, Bodenbeläge, Reinigung, Transporte) | 50.000,00 € |
Einbau eines Aufzuges | 105.000,00 € |
Zwischensumme | 818.000,00 € |
Zzgl. 25% Architekten/Ingenieurleistungen | 204.500,00 € |
Gesamtsumme brutto | 1.022.500,00 € |
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Aus dem Maßnahmepaket der Priorität 1 sind somit folgende Maßnahmen entfallen: | |
Erneuerung der Decken in den Büros | 63.000,00 € |
Sanierung der Sanitärbereiche | 150.000,00 € |
Sanierung der Teeküchen | 25.000,00 € |
Sonstige Wiederherstellungsarbeiten | 140.000,00 € |
Zwischensumme | 378.000,00 € |
Zzgl. 25% Architekten/Ingenieurleistungen | 94.500,00 € |
Gesamtsumme brutto | 472.500,00 € |
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Bei Erstellung des Sanierungskonzeptes wurden die Möglichkeiten einer Förderung geprüft. Es existiert ein Förderprogramm aus dem für bestimmte Investitionen der Kommunen zur barrierefreien/armen Umgestaltung der kommunalen Infrastruktur zinsgünstige Darlehen vergeben werden. Diese Finanzierung ist abhängig von den konkreten Maßnahmen, da technische Mindestanforderungen zu erfüllen sind. Schwerpunktmäßig werden aus diesem Programm Maßnahmen zur Verbesserung von mechanischen Fördersystemen (Aufzüge), Verbesserungen in Aufgängen, Fluren und Innenräumen gefördert. Eine genaue Aussage über Förderfähigkeit und (Tages)zinssatz kann nach Auskunft des Zuwendungsgebers erst nach detaillierter Ermittlung der durchzuführenden Maßnahmen getroffen werden. Der Einbau eines Aufzuges ist voraussichtlich zuwendungsfähig, sodass ein Zuwendungsantrag gestellt werden könnte. Die Förderung auch nur eines Teils des Maßnahmepakets hat außerdem zur Folge, dass das gesamte Paket als eine Investitionsmaßnahme zu beurteilen ist und somit nur die Abschreibungen und Finanzierungskosten den Ergebnishaushalt belasten.
Prüfungen:
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: | x | ja |
| nein | |||||
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Die Maßnahme/Aufgabe ist: |
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| vollständig eigenfinanziert | ||||||
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| x | teilweise gegenfinanziert | |||||
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| vollständig gegenfinanziert | |||||
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Auswirkungen auf den Stellenplan: |
| Stellenmehrbedarf |
| Stellenminderbedarf | |||||
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| höhere Dotierung |
| Niedrigere Dotierung | |||
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| Keine Auswirkungen |
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Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt: |
| ja |
| nein | |||||
Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer |
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Freiwilligen Leistung vor: |
| ja |
| nein | |||||
Produkt/e: | ||||||
Erträge/Aufwendungen | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Investition/Investitionsförderung | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 ff. |
in EUR | ||||||
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Einzahlungen |
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Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Erträge (z.B. Auflösung von Sonderposten) |
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Abschreibungsaufwand |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Verpflichtungsermächtigungen |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Folgeeinsparungen/-kosten (indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu schätzen) | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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